Abstimmungsgebiet

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Mit Abstimmungsgebiet bezeichnet man einen Landesteil, in dem die Bevölkerung nach dem Ende eines Krieges erklären kann, zu welchem der zur Wahl stehenden Staaten sie gehören möchte.

Ein Beispiel sind die Grenzgebiete des Deutschen Reichs und Deutschösterreichs, in denen 1920/21 – ausgehend von dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker und aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags sowie des Friedensvertrags von Saint-Germain-en-Laye – Volksabstimmungen über ihre weitere staatliche Zugehörigkeit stattfanden.

Abstimmungsgebiete waren damals Nordschleswig, Eupen-Malmedy, die Bezirke Allenstein, Marienwerder und Oberschlesien sowie das südliche Kärnten. Das Saarland wurde für 15 Jahre der Verwaltung des Völkerbunds unterstellt. Danach sollte eine Volksabstimmung über das weitere politische Schicksal entscheiden.

Philatelie

In der Philatelie gelten Abstimmungsgebiete als eigenes Sammelgebiet.

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