Hamburg - Postgeschichte

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§ 1. Die Fußpost befördert für jetzt nur Briefe in der Stadt, den Vorstädten St. Georg und St. Pauli und Ham und Horn. § 1. Die Fußpost befördert für jetzt nur Briefe in der Stadt, den Vorstädten St. Georg und St. Pauli und Ham und Horn.
-§. 2. Die bis jetzt zur Aufnahme der Briefe in den verschiedenen Straßen angebrachten Briefkasten, welche sich nicht als zweckmäßig bewährt haben, werden abgeschafft und durch eine hinlängliche Zahl Brief-Annahme-Büreaux in der Stadt und den Vorstädten ersetzt, welche mit einem, das Stadt-Wappen und die Überschrift: Fuß-Post tragenden Schilde versehen und folgendermaßen vertheilt sind, nämlich:+§. 2. Die bis jetzt zur Aufnahme der Briefe in den verschiedenen Straßen angebrachten Briefkasten, welche sich nicht als zweckmäßig bewährt haben, werden abgeschafft und durch eine hinlängliche Zahl Brief-Annahme-Büreaux in der Stadt und den Vorstädten ersetzt, welche mit einem, das Stadt-Wappen und die Überschrift: Fuß-Post tragenden Schilde versehen und folgendermaßen vertheilt sind, nämlich: (siehe nebenstehende Tabelle)
- +[[Bild:Brief-Annahme-Büreaux.JPG|thumb|In diesen Büreaux können Porto- und Franco- Briefe abgegeben werden. ]]
-In der Stadt.+
-* No. 1. Neuerwall (Stadt-Posthaus.)+
-* No. 2. Alsterthor No. 31..+
-* No. 3. Kurzemühren No. 17.+
-* No. 4. Schweinemarkt (Ecke der Steinstraße im Tabacks-Laden.) +
-* No. 5. Schmiedestraße No. 36 (im Zeitungs - Laden.)+
-* No. 6. Kleine Johannisstraße No. 10.+
-* No. 7. Bei der Alster (im Zeitungs-Laden vor der Mühle am Oberdamm.)+
-* No. 8. Gäusemarkt No. 57.+
-* No. 9. Dammthorwall No. 2.+
-* No. 10. Neust. Neustraße No. 50.+
-* No. 11. Neust. Steinweg No. 42.+
-* No. 12. Neust. Fuhlentwiete No. 13.+
-* No. 13. Kehrwieder No. 16.+
-* No. 14. Bei den Mühren No. 23.+
-* No. 15. Catharinen Kirchhof No. 37.+
-* No. 16. Holländischer Brook No. 13.+
-* No. 17. Niedernstraße No. 109.+
-* No. 18. Schaarsteinwegs- Brücke (im Zeitungs-Laden.)+
-* No. 19. Eichholz No. 29.+
-* No. 20. 1ste Vorsetzen No. 30.+
-* No. 21. Steintwiete No. 17.+
-* No. 22. Mühlenbrücke No. 11.+
-In der Vorstadt St. Georg.+
-* Lit. A. Langereihe No. 10. +
-* Lit. B. Kreuzweg No. 24.+
-In der Vorstadt St. Pauli.+
-* Lit. A. Langereihe (bei Cordes.) +
-* Lit.B. 2te Erichstraße No. 5.+
-In diesen Büreaux können Porto- und Franco- Briefe abgegeben werden.+
§. 3. Die Vertheilung sämtlicher, in den verschiedenen Büreaux der Fußpost abgegebenen Briefe, wird ausschließlich durch das Stadt-Post-Amt, dessen Beamte und Briefbesteller beschafft. Die gesammelten Briefe werden in der Stadt, statt früher dreimal, jetzt viermal täglich bestellt, nämlich: 1) um 8½ Uhr Vormittags im Sommer, um 9 Uhr vormittags im Winter und 2) um 1, 4 und 7 Uhr Nachmittags, im Büreau der Stadt-Post taxirt, mit dem Stempel der Fußpost versehen, und den Briefbestellern zur Vertheilung überliefert. Die in den Vorstädten und in Ham und Horn abgelieferten Briefe werden zweimal täglich Vertheilt, nämlich: um 1 Uhr Mittags, und 4 Uhr Nachmittags, und wird damit übrigens auf gleiche Weise wie mit den in der Stadt gesammelten Briefen verfahren. An Sonn- und Festtagen findet die zweite und vierte Vertheilung nicht statt, und bleiben die später abgegebenen Briefe bis zur ersten Vertheilung des folgenden Morgens liegen. §. 3. Die Vertheilung sämtlicher, in den verschiedenen Büreaux der Fußpost abgegebenen Briefe, wird ausschließlich durch das Stadt-Post-Amt, dessen Beamte und Briefbesteller beschafft. Die gesammelten Briefe werden in der Stadt, statt früher dreimal, jetzt viermal täglich bestellt, nämlich: 1) um 8½ Uhr Vormittags im Sommer, um 9 Uhr vormittags im Winter und 2) um 1, 4 und 7 Uhr Nachmittags, im Büreau der Stadt-Post taxirt, mit dem Stempel der Fußpost versehen, und den Briefbestellern zur Vertheilung überliefert. Die in den Vorstädten und in Ham und Horn abgelieferten Briefe werden zweimal täglich Vertheilt, nämlich: um 1 Uhr Mittags, und 4 Uhr Nachmittags, und wird damit übrigens auf gleiche Weise wie mit den in der Stadt gesammelten Briefen verfahren. An Sonn- und Festtagen findet die zweite und vierte Vertheilung nicht statt, und bleiben die später abgegebenen Briefe bis zur ersten Vertheilung des folgenden Morgens liegen.

Version vom 17:36, 18. Feb 2012

Das Hamburger Wappen

Dieser Artikel hat die Postgeschichte und Briefmarken von Hamburg vom mittelalterlichen Botenwesen bis zum Übergang der Hamburger Postverwaltung in den Norddeutscher Postbezirk im Jahr 1868 zum Inhalt.

Inhaltsverzeichnis

Das Botenwesen in Hamburg

Hamburg um 1400
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Hamburg um 1400

Schon in den Kämmerei-Rechnungen der Jahre 1370-1387 ist vom Briefwechsel des Magistrats die Rede. Briefe und Aktenstücke zuweilen auch wohl Gelder, mündlichen Übermittlungen von Nachrichten und gerichtliche Vorladungen waren durch Kuriere, genannt “Läufer”, zu befördern. Botenreisen nach Lübeck, Lüneburg, Winsen, Harburg, Stade, Bremen, Emden, Groningen, Amsterdam oder Antwerpen waren Ziele die in den Rechnungen aufgeführt worden sind.

Die Läufer waren manchen Gefahren ausgesetzt. Es ist von Überfällen und Beraubung die Rede, manche Boten sind ermordet worden. Die Kuriere waren städtische Angestellte oder zuverlässige Privatleute. Als Nebenverdienst erledigten sie Botengänge für Kaufleute.

Die Kaufleute nutzen jede sich bietende Möglichkeiten zur Nachrichtenübermittlung, Reisenden wurden gebeten Briefe mitzunehmen, eigene Boten zu ihren auswärtigen Geschäftspartnern geschickt. Als der Bedarf an Briefen stieg, schloss man sich zu gemeinschaftlichen Botenversendungen zusammen. Immerhin waren Boten eine kostspielige Angelegenheit.

Die Hamburger Kaufmannschaft schickte Fußboten zu den Hanseatischen Kontoren in Flandern, England, Schonen und zu den Bergenfahrern. Der Bote gab z.B. in Amsterdam dem Kapitän eines Schiffes seine Briefe nach London mit.

In der Weiterentwicklung spezialisierten sich die Boten. Man überlies anderen Boten das Anlaufen anderer Städte und lief selber nur eine Gegend oder Stadt an. Hier kannte man bald die Wege und Flussübergänge, die Dörfer und Städte, die Kaufleute und Behörden und nicht zuletzt die günstigsten Gasthäuser. Nachdem sich herumgesprochen hatte in welche Richtungen Boten gingen führte dies auch zu Bündelung der Aufträge.. Dies wiederum führte zu höheren Erträgen, obwohl die Boten die Beförderungsgebühr ermäßigten.

Die “Aelderleute der Kaufmannschaft” übernahmen 1517 eine gewisse Aufsicht über das Botenwesen der England-, Schonen- und Flandernfahrern.

Die Hamburger Börse
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Die Hamburger Börse

Als 1558 die Börse eröffnet wurde, hefteten die Boten vor Antritt der Reise ein Nachricht an die Pfeiler der damals noch offenen Börse an. Die Kaufmannsaelterleute erlaubten nur gut beleumundeten und zuverlässigen ortsansässigen Hamburger Bürgern das einträgliche Amt. Sie hatten inzwischen auch schon eine Kaution von mehreren hundert Taler zu hinterlegen. Die bisher frei verhandelte Gebühr wandelte sich in eine nach Gewicht, Wert und Entfernung gestaffelte Gebühr.

Schnörkelbrief, franco Hamburg
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Schnörkelbrief, franco Hamburg

Den postalischen Schriftwechsel mit den Magistraten der Reichsstädte und mit fremden Regierungen führten Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg. Sie hatten auch das oberste Aufsichtsrecht über das Botenwesen und dem späteren Postwesen. Mit Nürnberg war man durch Nürnberger Boten, mit Frankfurt mit Frankfurter Boten verbunden. Der umfangreichste Botendienst gab es 1578 eine förmliche „Ordnung für die Boten auf Antwerpen". Boten-Ordnungen für die Kurse nach Lüneburg (1583), Köln, Emden (vor 1592), Lübeck (1592), Danzig (1593), Leipzig und Kopenhagen (1602)und ganz Dänemark folgten.

Die Amtsbezeichnung “Postmeister” kam in Hamburg um 1591 auf. Der Postmeister hatte die Boten hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit zu überprüfen und Dienstversäumnisse den Kaufmannaelterleuten anzuzeigen. Bei ihm gaben die Boten ihre Briefe ab. Er hängte eine Liste mit dem Verzeichnis der eingegangenen Brief in, später außerhalb, der Börse, aus. Er übergab den Empfängern ihre Briefe, nahm die Briefe der Absender in Empfang, und kassierte die Gebühren. 1607 wurden die Botenordnungen zu einer Allgemeinen Botenordnung verschmolzen und gedruckt 1627 veröffentlicht. Notwendige Änderungen erschienen 1641 und 1678. Ein einfache Brief durfte nicht schwerer als 1 Lot (15g) sein. Für Verzögerungen und überhöhte Gebührenzahlungen galten drastische Strafen.

Der Burstah um 1915
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Der Burstah um 1915

Es gab noch kein Posthaus. Die Zustellung der Sendungen war ein Problem. Die Amsterdamer Boten etwa wollten ihre Sendungen direkt zustellen. Sie hatten für Sendungen mit Geld und Juwelen gebürgt und mussten sie daher doch wohl persönlich abliefern, und dafür kassieren. Zudem wohnten ihre Boten nahe der Börse und konnten so ihre Briefe schnell zustellen während das Haus des Postmeisters im Burstah, also entfernt von der Börse, war. Zur Abhilfe wurde 1641 der freistätische Botenbetrieb in das Haus des, nun Stadtpostmeisters genannten, Diedrich Gerbrandt an der Schaumburger Zollbrücke verlegt. Dort gab es Briefkästen für jeden Kurs mit einem lochartigen Einwurf. Das Haus nannte man damals “Das Posthaus”. Der Kaiser, der nur einen kleinen Botendienst zulassen wollte, erwirkte die Umbenennung in “Botenhaus”.

Einzeiler SUEDE und Rayonstempel R4 HAMBURG
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Einzeiler SUEDE und Rayonstempel R4 HAMBURG

Inzwischen errichtete 1615 auch die Reichspost (Thurn und Taxisische Post) ihr Comptoir in Hamburg. Andere Reichsfürsten folgten ihrem Beispiele wie Dänemark, Schweden, Preußen, Hannover, Braunschweig und Mecklenburg. Erst 1704 wurde das Hamburger Stadpostwesen vom Deutschen Kaiser anerkannt. Die in Hamburg aufgegebenen Sendungen wurden vom Stadtpostmeister den Postkursen, so sah man wohl auch die fremden Postkontore, zur Weiterbeförderung übergeben. Der Kaiserliche Thurn und Taxisische Postmeister in Hamburg vergütete dem Stadtpostmeister an verauslagten Briefgebühren für 12 Monate runde 730 Mark. Dabei berichtete der Reichs-Erb-General-Postmeister, dass der Briefverkehr des freistädtischen Botenamtes zehnmal größer sei als das des Kaiserlichen Postamts. Zu dem kämen auch noch Einkünfte aus den anderen fremdländischen Postanstalten in Hamburg, die ihre Briefe ebenfalls an das Hamburger Botenamt zur Beförderung mit den freistädtischen Kursen übergeben mussten. Neben diesen erheblichen Einnahmen kamen noch Gelder aus dem Verkauf von Botenstellen. Der Verkauf städtischer Ämter war in Hamburg üblich.

Eine andere Frage war, ob die Boten Handel treiben durften. Boten, in diesem Sinne, waren die “Postinteressenten”, also reiche Kaufleute, die die oft hohen Kaufsummen für die Botenstellen bezahlen konnten. Nach langem Streit durfte sie keinen Handel treiben. Die eigentlichen Botendienste leisteten angestelltes Personal.

Auf verkehrsschwachen Kursen reiste man noch zu Fuß. Auf den anderen Strecken wurde ein Wagen eingesetzt. Auf dem Postkurs nach Amsterdam lösten erst ab 1650 Reitposten die Wagen ab. Andere Reitposten gingen nach Stettin und Danzig. Nach Lübeck wurde 1660 erstmal eine “Postkalesche” eingeführt. Sie waren rot gestrichen und führten das Stadtwappen. Mit ihr konnte die Briefpost, Wertsendungen und Pakete oder große Frachtstücke aber auch Reisende mit ihrem Gepäck befördert werden. Vom 29. April bis zum 14. November 1657 erwirtschafte die Hamburg - Lübecker Kurs 368 Mark Hamburger Courant.

Im Laufe der Zeit hatte sich das Postwesen in der Stadt immer wieder den Erfordernissen der handeltreiben Kaufmannsschaft angepasst.

Brief aus der napoleonischen Zeit
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Brief aus der napoleonischen Zeit

Mit dem Einzug der Franzosen hörte die Verbindung Hamburgs mit anderen Städten und Ländern vermittels des Postenlaufs, gänzlich auf. Die Durchsetzung einer Kontinentalsperre gegen England tat ein übriges. Die Napoleonischen Besatzungszeit, brachte aber auch ein, für die Hamburger, völlig neues Postsystem mit.

Stadtpost Hamburg

Der Senat der Stadt Hamburg übernahm erst 1821 das Postregal. Für die amsterdamer, pommerschen und lübschen Boten übernahm er die zu zahlenden Leibrenten.

Zur Übernahme und Verwaltung der städtischen Postverwaltung trat anfangs eine provisorische Commission ein, dann nach Rath- und Bürgerbeschluß vom 15. Nov. 1832 die Postverwaltungs-Deputation, bestehend aus einem Syndikus, einem kaufmännischen Senator, einem Oberalten, einem Kämmereibürger und einem Commerzdeputierten.

In der “Sammlung der Verordnungen der Freyen Hansestadt Hamburg” finden wir Bekanntmachungen zur weiteren Verbesserung zur Verbesserung der Postversorgung.

Rath- und Bürger-Schluß vom 20. Dezember 1821

In der am 20- December d. J. statt gehabten Rath-, und Bürger-Versammlung, gieng die Proposition dahin:

II. .habe E. E. Rath sich veranlaßt gesehen, auf die Grundlage früherer Verhandlungen mit den Börsen-Alten über die Entschädigung für die Post-Gerechtsame, worauf sie, zu Gunsten des Staats Verzicht leisten, durch Seine Commissarien eine Vereinbarung schließen zu lassen, der eine eventuelle Uebereinkunft, mit den Amsterdammern und Vorbereitungen zu einer ähnlichen mit der Pommerschen- und Lübeckschen Boten, vorangegangen. Indem E. E. Rath Sich wegen des Inhalts dieser Acten, welche bestimmt sind, schon mit dem 1. Jan. 1822 in Kraft zu treten, so wie der Beweggründe die Ihn bey deren Abschluß geleitet, und der näheren Auseinandersetzung Seiner fernern Absichten, auf die Anlage No. II., trage Er auf die Zustimmung Erbg. Bürgerschaft an: rücksichllich

  • 1) der Mitgenehmigung der von den Commissarien E.E. Raths mit den Börsen-Alten am 8. December d. J. abgeschlossenen Vereinbarung, so wie der eventuellen Uebereinkunft mit den Amsterdammer Boten vom 16. October 1821
  • 2) Der Errichtung einer provisorischen Post-Verwaltungs-Commission, aus den in der vorgedachten Anlage naher bezeichneten Mitgliedern zu dem daselbst angegebenen Zwecke.
  • 3) Endlich der vorläufigen Bestimmung des Überschusses der Post»Einnahme, zu einem von der Kammer ln Hamburgischen Staats-Papieren anzulegenden, für die Leibrenten der Börsen« Alten und Postboten zu eventueller Sicherheit dienenden Reserve-Fonds.

Fußboten

Bekanntmachung einer revidierten Verordnung für die Fußpost.

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In Gemäßheit verfassungsmäßiger Beliebung und eines Beschlusses der löblichen Post-Verwaltungs-Deputation, wird die Fußpost vom 15. April 1838 an folgende Einrichtung erhalten:

§ 1. Die Fußpost befördert für jetzt nur Briefe in der Stadt, den Vorstädten St. Georg und St. Pauli und Ham und Horn.

§. 2. Die bis jetzt zur Aufnahme der Briefe in den verschiedenen Straßen angebrachten Briefkasten, welche sich nicht als zweckmäßig bewährt haben, werden abgeschafft und durch eine hinlängliche Zahl Brief-Annahme-Büreaux in der Stadt und den Vorstädten ersetzt, welche mit einem, das Stadt-Wappen und die Überschrift: Fuß-Post tragenden Schilde versehen und folgendermaßen vertheilt sind, nämlich: (siehe nebenstehende Tabelle)

In diesen Büreaux können Porto- und Franco- Briefe abgegeben werden.
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In diesen Büreaux können Porto- und Franco- Briefe abgegeben werden.

§. 3. Die Vertheilung sämtlicher, in den verschiedenen Büreaux der Fußpost abgegebenen Briefe, wird ausschließlich durch das Stadt-Post-Amt, dessen Beamte und Briefbesteller beschafft. Die gesammelten Briefe werden in der Stadt, statt früher dreimal, jetzt viermal täglich bestellt, nämlich: 1) um 8½ Uhr Vormittags im Sommer, um 9 Uhr vormittags im Winter und 2) um 1, 4 und 7 Uhr Nachmittags, im Büreau der Stadt-Post taxirt, mit dem Stempel der Fußpost versehen, und den Briefbestellern zur Vertheilung überliefert. Die in den Vorstädten und in Ham und Horn abgelieferten Briefe werden zweimal täglich Vertheilt, nämlich: um 1 Uhr Mittags, und 4 Uhr Nachmittags, und wird damit übrigens auf gleiche Weise wie mit den in der Stadt gesammelten Briefen verfahren. An Sonn- und Festtagen findet die zweite und vierte Vertheilung nicht statt, und bleiben die später abgegebenen Briefe bis zur ersten Vertheilung des folgenden Morgens liegen.

§. 4. Um die Anstalt der Fußpost durch möglichste Billigkeit gemeinnütziger zu machen, ist beschlossen worden, das bisher übliche Porto von 1½ ß für den einfachen Brief auf Einen Schilling für die Stadt, und für die Vorstädte auf 1½ ß herabzusetzen, und ist das Porto demnach folgendermaßen bestimmt:

  • a) Für den einfachen Brief, bis 1 Loch schwer, in der Stadt ist 1 ß;
  • b) für den einfachen Brief in den Vorstädten 1½ ß, und für Ham und Horn 2 ß;
  • c) bei stärkeren Briefen steigt die Progression des Porto's von 5 zu 5 Loth mit 1 ß für die Stadt, mit 1½ ß für die Vorstädte und mit 2 ß für Ham und Horn. Packete über 10 Pfund schwer werden nicht angenommen.
Extrem seltener Brief mit Fußpoststempel
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Extrem seltener Brief mit Fußpoststempel

§. 5. Wenn von einem Individuum zugleich 100 oder mehrere Briefe abgegeben werden, so findet eine Porto-Moderation auf dieselben in der Art statt, daß für 100 bis 200 Briefe nur zwei Dritlheile, über 200 Briefe aber nur die Hälfte des sonst üblichen Porto's zu entrichten ist. Jedoch müssen die Briefe, falls eine Porto-Moderation eintreten soll, im Stadt-Posthause, Neuerwall No. 110 abgegeben und franco gemacht werden.

§.6. Die Fußpost übernimmt die Beförderung aller möglichen gedruckten und geschriebenen Gegenstände und Bekanntmachungen jeder Art, versiegelt und unversiegelt, wie Briefe, Billette, Einladungen, Rechnungen, Anzeigen, Convocationszettel, Visitenkarten u. s. w., doch werden nur versiegelte Briefe als Porto-Briefe angenommen, alle unversiegelte Gegenstände sind zu frankiren. Ausgenommen von dieser Beförderung sind jedoch für jetzt alle nach der Fremde bestimmten und auf hiesigen Post-Aemtern abzugebende Briefe, so wie auch die Briefe für Altona und das angrenzende dänische Gebiet.

§. 7. Würden Briefe mit Geld oder andern Werthsachen der Fußpost übergeben werden, so kann von dem Inhalte derselben keine Notiz genommen und können nur die bei gewöhnlichen Briefen zu übernehmenden Verpflichtungen geleistet werden.

§. 8. Außer der mit Röthel auf die Briefe geschriebenen Porto-Taxe, darf kein Bestellgeld gefordert werden und wird das Publikum ersucht, etwaige anderweitige Forderungen sofort im Stadt-Posthause anzeigen zu wollen. Für Franco-Briefe hat der Empfänger nichts zu entrichten.

§. 9. Alle nicht angenommene Briefe, so wie diejenigen, von welchen die Adressen nicht aufzufinden sind, werden während eines Monats aufbewahrt und können innerhalb dieser Zeit vom Absender nach gehöriger Legitimation, jedoch ohne Ansprüche auf Zurückgabe des etwa bezahlten Francs im Stadt-Posthause zurückgefordert werden.

Indem das Stadt-Post-Amt diese durch die bisherige Erfahrung und vielfach geäußerten Wünsche des Publikums an die Hand gegebene revidierte Einrichtung bekannt macht, ersucht er zugleich Alle, denen um gestempelte Briefe etwa abgeliefert werden sollten, davon eine Anzeige im Stadt-Post-Hause zu machen. Hamburg, den 12. April 1838. Stadt-Post-Amt.

Extrapost

Verordnung über Extra-Posten, Couriere und Estafetten.

Auf Befehl Eines Hochedl. Rathes der freien und Hansestadt Hamburg publicirt den I0. Dezember 1838. Nachdem die Regulirung des Dienstes der Extraposten, Couriere und Estafetten zweckmäßig befunden, so sind folgende provisorische Bestimmungen beschlossen, welche mit dem 1. Januar 1839 in Kraft treten.

§. 1. Reisende Fremde, oder Diejenigen welche reisen wollen, gleichviel ob Einheimische oder Fremde, können ihren Bedarf an Pferden und Wagen bis zu den nächsten, im §. 2 näher angegebenen, Poststationen, von dem Posthalter der hiesigen Extra-Post, deren Local jetzt Paulstraße No. 12 ist, erhalten, oder den, in die Montur des Post-Amtes gekleideten Wagenmeistern den Auftrag geben, sie ihnen zu schaffen.

Stafetten müssen im Stadt-Posthause, Neuerwall No. 110, bestellt werden.

§. 2. Für jetzt sind die Stationen, wohin Pferde und Wagen verlangt werden können:

Mit diesen Nachbarorten waren Extraposten möglich
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Mit diesen Nachbarorten waren Extraposten möglich

Für eigentliche Lustfahrten können Extra-'Pferde durchaus nicht gefordert werden, und kommen namentlich Blankenese, Wedel, und Bergedorf hier nur als Stationen in Betracht, wie denn auch unter Reisewagen, deren ausschließliche Beförderung der Post (abgesehen von den weiter unten folgenden Ausnahmen und Beschränkungen) vorbehalten bleibt, nur solche verstanden werden, die mit Koffern oder Sachen versehen sind, oder Reisende von hier weiter befördern.

§. 3. Die Taxe ist, unter Vorbehalt der Mehrung oder Minderung nach den Futterpreisen, für jetzt folgendermassen festgesetzt:

  • a.) für ein Extrapost-Pferd pr.Meile 1 Mark 4 ß
  • b) für ein - Estafetten-Pferd pr.Meile 2 Mark
  • c) für ein Courier-Pferd pr.Meile 2 Mark
  • Für eine in Federn hängende Chaise, gleichviel ob ganz oder halb bedeckt pr.Meile 8 Mark
  • für einen Stuhlwagen, gleichviel ob ganz unbedeckt oder mit Chaisenstuhl pr.Meile 6 Mark
  • Trinkgelder an, den Postillon pr.Meile 8 Mark.

Bei Estafetten fallen die Trinkgelder weg.

  • An Wagenmeister-Gebühr ist 12 ß zu entrichten, und wenn der Wagen geschmiert wird, 8 ß mehr.

Wird der Wagen mit gestellt, so fällt das Schmiergeld weg.

Alles Extrapost- und Courier-Fuhrwerk muß bei Tage ¾tel Stunde, bei Nacht Eine Stunde, nach erfolgter Bestellung im Lokal der Extrapost, zur Disposition dessen, der es gefordert (innerhalb der Stadt) fertig feyn. Reisende, die beim Lokal der Extrapost zum Pferdewechsel vorfahren, müssen in ¼tel Stunde expediert werden. Geschieht die Lieferung nicht zu gehöriger Zeit, so kann der Reisende sich direkt im Stadt-Posthause beschweren, oder seine Beschwerde in dem Stundenzettel des Postillons bemerken. Es wird, nach untersuchter Sache, für jede versäumte ¼tel Stunde, ¼tel der Taxe, zum Besten der Kasse des Extrapostwesens, dem Posthalter gekürzt.

Man kann Pferde und Wagen eine halbe Stunde warten lassen. Ueber diese Zeit hinaus ist für die erste ½ Stunde 1 Mark für die folgende Stunde 2 Mark und für die 3te Stunde 3 Mark dem Posthalter zu zahlen. Länger braucht überall nicht gewartet zu werden. Ist das Fuhrwerk an dem Ort, wohin es bestellt worden, schon völlig in Bereitschaft gewesen, und wird wieder abbestellt, so hat der Reifende den 4ten Theil obgedachter Taxen als Entschädigung zu zahlen, die Wagenmeister-Gebühr aber ungeschmälert zu entrichten. Post- und Wagen-Gelder, Wagenmeister-Gebühr und Schmiergeld werden vor der Abfahrt, die Trinkgelder am Ort der Ankunft bezahlt.

§. 4. Die Meile ist zurückzulegen: mit Extrapost-Pferden, vom Stadtthore ab,

  • a) auf chaussierten Wegen in 45 Minuten
  • b) auf nicht chaussierten Wegen in 1¼ Stunde

mit Courier- Pferden, auf Wegen sub a,) 35 Minuten sub. b) 1 Stunde. Die Postillons sind verpflichtet, diese Zeitbestimmungen einzuhalten, und wird zu dem Ende den Reifenden, nach erfolgter Ankunft, ein Schein zur Unterschrift vorgelegt, worin etwanige Beschwerden zu verzeichnen sind.

Auf chaussierten Stationen unter 3 Meilen ist es den Postillons untersagt, unterwegs anzuhalten. Bei längern und nicht chaussierten Stationen darf den Pferden ein Mal Brod und Wasser gegeben werden, der Aufenthalt aber nicht 10 Minuten überschreiten, und der Reifende, wegen Zahlung im Wirthshause, nicht in Anspruch genommen werden. Die Mitnahme von rauhem und glattem Futter ist auf obgedachten kurzen chaufsierten Stationen untersagt.

Sich begegnende Postillons dürfen ohne Erlaubniß der Reifenden die Pferde nicht wechseln. Das Trinkgeld gebührt, im Falle des Wechselns, demjenigen Postillon, der den Reisenden auf das Relais bringet.

§. 5. Halbbedeckte Chaisen sind in der Regel durch 2 Pferde, ganz bedeckte Fensterchaisen und zweisitzige Kutschen mit 3 bis 4 Personen in der Regel durch 3 Pferde, viersitzige Kutschen durch 4 Pferde, zu befördern; ist die Personenzahl besonders groß, oder das Gepäck besonders schwer, und sind Sandwege oder besonders schlechte Wege zu fahren, so wird die Zahl der Pferde um 1 oder 2 vermehrt. Werden 3 Pferde genommen, so können solche, wenn es verlangt wird, in eine Reihe gespannt werden. Vier Pferde können auf Verlangen der Reifenden vom Bock gefahren werden. Zu 6 Pferden müssen 2 Postillons genommen werden, von welchen Jeder das im §. 3 bestimmte Trinkgeld erhält.

§. 6. Jeder Bürger der Stadt oder der Vorstadt St. Georg hat die Freiheit, Reisende mit seinem Fuhrwerk von hier zu transportieren, muß jedoch, Behufs feiner Legitimation bei den Beamten an den Thoren, einen, ihm unentgeldlich zu ertheilenden, Schein des Stadtpost-Amts abgeben. Hiesige Fuhrleute erhalten Scheine, die für das laufende Jahr gültig sind und von ihnen im Thor produziert, oder auch, Behufs Abforderung durch den Eigner, abgegeben werden können; sie können indeß auch für einzelne Reifen Scheine erhalten.

Reisenden, mögen sie Hiesige oder Fremde seyn, eigenthümlich gehörendes Fuhrwerk erhält ebenfalls unentgeldlich einen Station«schein, und können Hiesige einen solchen auch längere Zeit vor ihrer Abreise abfordern. Fuhrleute vom Gebiet oder St. Pauli, welche Reisende aus der Stadt oder Vorstadt St. Georg transportiwren wollen, müssen 2 ß per Pferd und Meile Stationsgeld entrichten.

Gegen Entrichtung des halben PostgeldeS können Reisende transport+eirt werden, durch:

  • 1) alles fremde Privat-Miethfuhrwerk, das Reisende hierher gebracht hat, und innerhalb 24 Stunden nach seiner Ankunft, dieselben oder andere wieder zurücknimmt, in sofern es von einem Orte kommt, an welchem Hiesigen dasselbe verstattet wird;
  • 2) alles von fremden Reisenden für die Dauer der Reise gemiethete und bei ihnen bleibende Fuhrwerk; jedoch muß dasselbe, sofort nach Ankunft der Reisenden, im Stadt-Posthause angemeldet werden;
  • 3) alles fremde Fuhrwerk für weitere Reisen nach Braunschweig, Frankfurt, Schweiz ect. für welches jedoch das Stationsgeld auf den angegebenen Stationen nicht unter 3 Meilen berechnet wird.

Alle diese, unentgeldlichen und zu bezahlenden, Stationsscheine sind im Stadt-Posthause, Neuerwall No. 110, zu lösen und müssen die Anmeldungen so zeitig geschehen, daß durch die etwa erforderliche Legitimation kein Aufenthalt entsteht.

Diese Stationsscheine werden am Ausfahrtsthore abgegeben.

Besondere Maaßregeln, welche etwa wegen fremder Extraposten oder Reisewagen, welche durch die Stadt durchfahren wollen, für nöthig erachtet werden mögten, werden vorbehalten.

Die Beamten an den Thoren und die Wagenmeister sind angewiesen, auf die Aufrechthaltung dieser Vorschriften zu wachen. Übertretungen werden mit einer Strafe von 15 Thalern belegt. Ist der Uebertreter im Hamburgischen anfässig, so hat er Namen und Wohnort anzugeben, ist er ein Fremder und nicht im Stande, die Strafe auf der Stelle zu erlegen, so haftet fein Fuhrwerk dafür, und hat, in solchen Fällen, der Reisende den Zeitverlust sich selber zuzuschreiben.

Die Strafgelder sind dem Stadt. Post-Amte einzuliefern, welches sie nach Vorschrift unter die Beikommenden vertheilen wird.

§. 7. Die Wagenmeister und Postillons tragen eine hamburgische Post-Montur, blau mit roth, und sind die Postillons mit dem Posthorn versehen; allem Privat-Fuhrwerk ist die Führung eines Posthorns, so wie das Tragen der hamburgischen Post-Montur, bei 10 Thalern Strafe für jeden Contraventionsfall verboten.

  • §. 8. Chaussee- und Sperr-Geld wird von den Extraposten, nach den darüber bestimmten Tarifen, wie von andern Wagen, durch die Reisenden bezahlt; das Chaussee-Geld für Hamburgisches Gebiet kann indeß zugleich mit dem Extrapost-Gelds berichtiget werden.

Allen Wirthen und Eigenthümern von Aubergen, Caffeehäusern und dergleichen, sind Exemplare dieser Verordnung einzuhändigen und dieselben verpflichlet,, solche in ihren Hausern und Lokalen angeheftet zu halten.

(keine Unterzeichnung)

Fremde Postanstalten in Hamburg

Im Jahre 1649 wird in Hamburg ein dänisches Postamt eröffnet. Im 17. Jahrhundert ließ sich die Thurn und Taxis in Hamburg nieder, es entstand die kaiserlich privilegierte Post- und Güterkutsche zwischen Hamburg und Nürnberg.

Napoleon annektierte die drei Hansestädte und das nordwestliche Deutschland im Jahr 1810 im Rahmen der Kontinentalsperre gegen Großbritannien.

Nach dem Ende der Hamburger Franzosenzeit etablierten sich wieder verschiedene Posten in der Stadt Hamburg, welcher dann ein Souveränität Staat wurde. Die Hansestadt besaß eigene Postanstalten in Hamburg und Ritzebüttel. Im Hamburger Stadt-Postamt (Mengstraße Nr. 43) war die schwedisch-norwegische, die taxissche (Mengstraße Nr. 48) und die hannoversche Post untergebracht. Das preußische Ober-Postamt, die mecklenburgische und die dänische Post arbeiteten in eigenen Gebäuden.

In einem Verzeichnis konnte man nachsehen, wo man seine Post in die verschiedenen Richtungen abzugeben hatte. Die Post nach England und nach Übersee besorgte die Stadtpost. Für Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien und die Schweiz, war die taxissche Post zuständig. Nach Russland und Polen sowie in die Türkei über Österreich besorgte Preußen die Post. Skandinavien versorgte die dänische bzw. schwedisch-norwegische Post.

Bereits ab 1796 wurde die Post ins damals dänische Helgoland durch einen Hamburger Postagenten besorgt. Auf Helgoland bestand eine Hamburger Postagentur.

Hamburg trat am 1. Januar 1852 dem Deutsch-Österreichischer Postverein bei. Seit 1866 gehörte Hamburg zum Norddeutscher Bund, der zum 1. Januar 1868 den Postdienst im Norddeutscher Postbezirk übernahm.

Briefmarken

Briefmarken der Hamburger Stadtpost

Die ersten Marken des Hamburger Stadtpostamtes wurden am 1. Januar 1859 eingeführt. Sie waren rechteckig und trugen in der Mitte das Wappen der Stadt, überlagert vom Wert der Marke als Zahl. Darunter befindet sich das Wort „Postmarke“, darüber „Hamburg“. Wert und Währung (Schilling) sind an den Außenseiten als Text eingedruckt. Es erschienen Werte zu ½, 1, 2, 3, 4, 7 und 9 Schilling. Im Jahr 1864 wurden Ergänzungswerte in geänderter Rahmenzeichnung zu 1,25 und 2,5 Schilling verausgabt. Diese frühen Ausgaben waren zwar schon gummiert, aber noch nicht gezähnt. Erst die folgenden neun Werte, die 1864 und 1867 wieder in der Zeichnung der ersten Ausgaben erschienen, wiesen erstmals eine Zähnung auf. 1866 erschienen nochmals zwei Werte mit abermals geänderter, nun achteckiger Rahmenzeichnung und am 5. Mai 1867 nochmals eine der Gestaltung der Erstausgaben folgende Marke. Die Hamburger Briefmarken verloren zum Jahresende 1867 ihre Gültigkeit, ab dem 1. Januar 1868 galten nur noch die Marken des Norddeutschen Postbezirks.

Briefmarken des Instituts der Hamburger Boten

Das Institut der Hamburger Boten gab eine Marke zu ½ Schilling heraus. Das Privatunternehmen stellte nur Briefe und Zeitungen in der Stadt Hamburg zu und verlangte dafür den halben Schilling. Die Marken waren schwarz auf farbigem Papier gedruckt.

Siehe auch

Literatur

  • Teubner: “Das Hamburger Stadtbotenwesen bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts”. Archiv für Post und Telegraphie Beihefte zum Amtsblatt des Reichspostamts, 1926
  • Buek, Friedrich Georg: “Die Hamburgischen Oberalten, ihre bürgerliche Wirksamkeit und ihre Familien”, Hamburg 1857
  • Gallois, J. G.: “Geschichte der Stadt Hamburg: Mit vielen Illustrationen und Karten" 1867
  • B. E. Crole: Geschichte der Deutschen Post. II. Auflage. Verlag W. Malende, Leipzig 1889. Der Autor ist Bruno Emil König aus Berlin. S. 293, Die Hansestädte.
  • K. Schwarz (Postrat): Zeittafel zur deutschen Postgeschichte. R. V. Deckers Verlag, Berlin 1935, Band 22 Post- und Telegraphie in Wissenschaft und Praxis.
  • Handwörterbuch des Postwesens. Frankfurt a. M. 1953
  • Müller-Mark: Altdeutschland unter der Lupe. 7. Auflage, Verlag M. Zieme, Oberursel, Band 1
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