Nachdruck

Aus StampsWiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 15:42, 28. Sep 2014
Admin (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 15:47, 28. Sep 2014
Admin (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 7: Zeile 7:
---- ----
'''Nachdruck (amtlich angeordnet)''' '''Nachdruck (amtlich angeordnet)'''
-die Bezeichnung soll verwendet werden, wenn eine Marke nach dem Ende der Frankaturgültigkeit von nicht 100% originalem Druckmaterial erneut gedruckt wurde. Ein Nachdruck, der nicht amtlich angeordnet wurde, ist immer einer Fälschung gleichzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller des Nachdruckes auch die Originale gedruckt hatte oder originales Papier oder originale Farbe verwendet wurde.+ 
 +die Bezeichnung soll verwendet werden, wenn eine Marke nach dem Ende der Frankaturgültigkeit von nicht 100% originalem Druckmaterial erneut gedruckt wurde. Ein Beispiel für einen Nachdruck in diesem Sinn, ist die nachgedruckte Ausgabe Deutsche Auslandspostämter, Türkei, von 1884. Dabei wurde weder die ursprüngliche Auflage der Urmarken überdruckt, noch wurde der originale Satz der Aufdrucke verwendet.
 + 
 +Ein Nachdruck, der nicht amtlich angeordnet wurde, ist immer einer Fälschung gleichzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller des Nachdruckes auch die Originale gedruckt hatte oder originales Papier oder originale Farbe verwendet wurde.

Version vom 15:47, 28. Sep 2014

Nachdruck (privat) = Fälschung

Im Gegensatz zum Neudruck, wird ein Nachdruck nicht vollständig von originalem Druckmaterial (Original Druckstock, originales Klischee, original Druckstein usw.) angefertigt.

Details siehe bei Neudruck.


Nachdruck (amtlich angeordnet)

die Bezeichnung soll verwendet werden, wenn eine Marke nach dem Ende der Frankaturgültigkeit von nicht 100% originalem Druckmaterial erneut gedruckt wurde. Ein Beispiel für einen Nachdruck in diesem Sinn, ist die nachgedruckte Ausgabe Deutsche Auslandspostämter, Türkei, von 1884. Dabei wurde weder die ursprüngliche Auflage der Urmarken überdruckt, noch wurde der originale Satz der Aufdrucke verwendet.

Ein Nachdruck, der nicht amtlich angeordnet wurde, ist immer einer Fälschung gleichzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller des Nachdruckes auch die Originale gedruckt hatte oder originales Papier oder originale Farbe verwendet wurde.

Persönliche Werkzeuge
Externe Links
stampsX-Forum, kompetente Antworten zu philatelistischen Fragen
Stempeldatenbank
Philalinks