Postgeschichte des Rheinischen Bundes

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Karl Alexander von Thurn und Zaxis
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Karl Alexander von Thurn und Zaxis

Die Kaiserliche Reichspost war das erste überregionale Postunternehmen im Heiligen Römischen Reich. Sie stützte sich auf ein Postregal Rudolfs II. und stand damit offiziell unter dem Schutz des Kaisers.

Inhaltsverzeichnis

Landespost

Das Postregal des Kaisers wurde nicht hingenommen und so kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Kaiserlichen Reichspost mit den eigenständigen Landespostanstalten.

In der Mitte des 16. Jhd. erhielten die Grafen von Paar das General-Postmeister-Amt für Ungarn, Böhmen und Österreich unter und ob der Ems. Die Post in Vorder-Österreich war noch bis 1806 an Thurn und Taxis verpachtet, wurde aber als österreichische Landespost behandelt. Die Postler trugen österreichische Uniformen.

In Deutschland entstanden in Braunschweig (1569 - 1589). Kursachsen (1574) und Württemberg (1581) eigene Landesposten. Im 17 Jhd. folgten Salzburg, Kurbrandenburg mit Post-Cours von Berlin nach Cleve, Mecklenburg, Vorpommern, Holstein, Oldenburg, Osnabrück, Münster, Hessen-Cassel, Hessen-Darmstadt. Es folgten die Herzöge von Sachsen-Anhalt und Altenburg, und andere.

Braunschweig und Kursachsen (1683) machten das Landes-Postregal im vollen Umfang geltend. Kursachsen duldete in Dresden und Leipzig zwischen 1658 bis 1692 kurbrandenburgische Posten.

Natürlich ging das Ganze nicht ohne heftige Widerstände von Seiten derer von Thurn und Taxis ab.

Wirtschaftlichkeit

Immerhin konnte ein Brief von Hamburg bis an den Bodensee auf ausschließlich taxischen Posten laufen und kostet zwischen 16 und 18 Kreuzer. Die Durchquerung eines fremden Postgebiets hätte die Kosten zwangsläufig erhöht, da jede Post sein eigenes Transit- Porto einforderte. Ein Zustand, der für die Wirtschaft sehr zum Nachteil war.

Um diesem Mangel auszugleichen, schlossen sich Kurbrandenburg mit der preußsischen Post zusammen und unterhielten Postbüros in Hamburg und Bremen. Hessen-Cassel war in Frankfurt und Bremen (nur Fahrpost) vertreten. Ohne diese Vereinbarungen waren die Posten kaum rentabel. Hannover erhöhte die Tarife.

Während dieser Zeit lief der größte Teil der deutschen und vor allem die internationale Correspondenz über die Taxische Post. Sie unterhielt Haupt-Postämter in Hamburg, Lübeck, Bremen, Köln, Maaseik (Flandern), Brüssel, Münster, Frankfurt, Nürnberg, Augsburg, München, Regensburg, Canstatt, Lindau und Duderstadt, sparsam verwaltet von einer General-Direktion. Vier Commissare waren in Augsburg, Köln, Frankfurt und Nürnberg tätig.

Den andern Postverwaltungen blieb faktisch nur das Porto für die in ihren Postbezirken laufenden Briefe und Pakete.

Durch den Krieg ab 1793 verlor Thurn und Taxis seine Post in den österreichischen Niederlanden (das heutige Belgien und die Niederlande) und dem Gebiet links des Rheins an Frankreich (Frieden von Lüneville, 9. Februar 1801).

Reichsdeputations-Hauptschluss

Nach dem Frieden von Luneville begann eine tiefgreifende Neuordnung der deutschen Staatenwelt. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam es zu einer radikalen Umgestaltung im Heiligen Römischen Reich. 112 kleinere Reichsstände gingen in anderen Staaten auf. Am 24. März 1803 akzeptierte der Reichstag den Reichsdeputationshauptschluss.

Der Hauptschluss bestätigte in § 13 die Erhaltung der Posten des Fürsten von Thurn und Taxis in seinem Zustand beim Lüneviller Frieden. Das hinderte Preußen, und auch den neuen Herzog von Berg (1806) nicht daran, allen Taxischen Post in den neuerworbenen Gebieten zu verbieten. Württemberg folgte 1805 noch vor dem Pressburger Frieden (1805). 1806 waren Bayern (14. Februar) und Württemberg zu Königreichen und Baden (25. September 1806) zum Großherzogtum geworden. Das Großherzogliche Würzburg kündigte Thurn und Taxis am 22. November 1806. Einige wandelten später die bisher taxische Reichspost in Landesposten um und gaben dem fürstlichen Hause Thurn und Taxis das Postmeisteramt als Lehen. Meist gegen eine jährliche Abgabe. Es waren dies Bayern, bis 1808, Baden bis 1811, die Großherzogtümer Hessen und Würzburg, Nassau, Sachsen, die Fürsten von Reuß und Schwarzenburg und die Hessen-Casselsche Post

Thurn und Taxis hatte 1801 bereits eine Convention mit Frankreich geschlossen. Alle Briefe zwischen beiden Ländern mussten nun entweder ganz oder gar nicht frankiert werden. Das Porto erhielten Thurn und Taxis oder Frankreich jeweils bis zu einem bestimmten Grenzort. Dazu wurde das Postgebiet in Rayons unterteilt, vier in Deutschland und fünf in Frankreich. Dazu wurden die Briefe mit der Zahl der Rayon gestempelt.

Der Reinbund
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Der Reinbund

Rheinischer Bund

Am 12. Juli 1806 gründeten Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weitere Fürstentümer mit Unterzeichnung der Rheinbundakte in Paris den Rheinbund, als dessen Protektor Napoleon fungierte, und erklärten am 1. August den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Kaiser Franz legte nicht nur die Krone nieder, sondern er löste das Reich als Ganzes auf,

Mit dem Ende der deutschen Reichsverfassung fiel der Schutz der Thurn und Taxischen Post durch den Kaiser. An die Stelle der Reichspost traten nun eigene Landesposten.

Sachsen hatte bereits eine eigen Postverwaltung, Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha hatte einen kleinen inländischen Postcours für die Fahrpost, die Briefpost behielt Taxis. Die beiden Mecklenburg und Oldenburg, mit dem Fürstentum Lübeck, behielten die Landespost bei.

Mit Aufhebung der Taxischen Posten hatten Württemberg, Berg und Cleve (nachher Großherzogtum Berg), in Westphalen und Bayern eigene Landesposten.

Nach der Schlacht von Jena wurden auf Beschluss Napoleons im Februar 1807 die Thurn und Taxische Post im bayreutschen, fuldaschen, hanauischen und erfurtischen aufgehoben.

Den preußischen, hannöverschen, braunschweigischen und mecklenburgischen Postämtern wurde im gleichen Monat vorgeschlagen, ihr Postwesen mit dem bergischen Oberpostamt zu vereinigen.

Alles in Allem eine sehr komplizierte Angelegenheit. Hier soll die Tabelle Hilfestellung bei der Zuordnung geben. Die Postbezirke im Rheinischen Bund, Stand Dezember 1811

Kontinentalsperre

Die Kontinentalsperre war eine von Napoleon am 21. November 1806 in Berlin verfügte Wirtschaftsblockade über die britischen Inseln, die bis 1814 in Kraft blieb. Sie sollte Großbritanien mit den Mitteln des Wirtschaftskrieges in die Knie zwingen. Darüber hinaus sollte das Maßnahmenbündel mit der Bezeichnung „Kontinentalsperre“ die französische Wirtschaft gegen jegliche europäische und transatlantische Konkurrenz schützen.

Um die laxen Kontrollen an der niederländischen und deutschen Küste durch die Zollbehörden zu verschärfen, übernahm Frankreich dieses Gebiet. Holland und die deutsche Nordseeküste kamen zum 1. Januar 1811 zu Frankreich.

Für Taxis gingen nun auch die diese Briefe verloren. Briefen aus und nach Bayern, Württemberg und Baden mussten nun über Paris geleitet werden.

 Postbezirke im Januar 1811

Mit dem, inzwischen Großherzogtum gewordenen, Berg und Hamburg wurde ein Vertrag auf 25 Jahre geschlossen, der Berg das ausschließliche Recht zusprach in Hamburg ein Postamt zu haben. Bisher waren taxische, preußische und dänische Briefposten in der Stadt. Dazu kam das städtische Postamt, nach Holland und Lübeck. Dann schwedisch-pommersche, mecklenburgische, hannöversche, herzoglich braunschweigische und (nach Lübeck) hamburgische Postwagen-Expeditionen sowie eine amerikanische Briefexpedition. Davon ausgenommen waren nur das dänische Postamt und die amerikanische Briefexpedition. Allein aus Cuxhaven gingen an jedem englischen Posttag in ruhigen Zeiten 20.000 Briefe ab. Eine Einnahme, die dem Einkommen der ersten Fürsten, nahe kam.

Da Regensburg 1811 an Bayern fiel, wurde die Postdirektion der Thurn und Taxis im Jahre 1810 nach Frankfurt am Main verlagert. Nach der Niederlage und ersten Verbannung Napoleons wurden beim Wiener Kongress in Artikel 17 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 die Einnahmen der ehemaligen Postanstalten des Hauses Thurn und Taxis in mehreren Staaten des Deutschen Bundes als rechtmäßige Ansprüche bestätigt. Staaten, die ein eigenes Postwesen aufgebaut hatten oder dies beabsichtigten, wurden zu einer angemessenen Entschädigung verpflichtet.

Nach der Bundesakte gehörten das Großherzogtum Hessen, Nassau, Sachsen-Weimar, Meiningen, Coburg-Gotha, die Fürstentümer Reuß und Schwarzburg-Rudolstadt, die Freien Städte Frankfurt, Hamburg, Bremen und Lübeck, die Fürstentümer Hohenzollern, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe zur jetzt privat betriebenen Thurn- und-Taxis-Post. Der Sitz der Zentrale in Frankfurt wurde am 20. Mai 1816 bestätigt.

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 verschwinden die französischen Staatsbildungen. Die alten Staaten werden wieder hergestellt.

Siehe auch

[Napoleonische Zeit in Deutschland

Postgeschichte des Rheinischen Bundes, Rayon-Stempel, Napoleonische Post in Norddeutschland

Die rechtsrheinischen Departemente

Département der Rur (Roer) Département Rhein Mosel (Rhin et Moselle) Département der Saar (Sarre) Département des Donnersberg (Mont-Tonnerre)

Die linksrheinischen Départemente

Département der Wälder (Forêts)

Die niederländischen Départemente

Département der Ysselmündung (Boches de Iýssel) Département der West-Ems (Ems Occidental) Département der Oberyssel (l´Supérieur) Département der Ost-Ems (l´Ems Oriental)

Die Hanseatischen Département

Département der Elbmündung (Bouches de l´Elbe) Département der Wesermündung (Bouches du Weser) Département der Oberen Ems (l´Ems Supérieur) Département der Lippe (de la Lippe)

Königreich Westphalen

Königreich Westphalen Königreich Westphalen Einteilung Postgeschichte des Königreichs Westphalen

Département der Elbe (de l´Elbe) Département der Fulda(de la Fulde) Harz Département (du Harz) Département der Leine ( de la Leine) Département der Oker (de l´Oker) Département der Saale (de la Saale) Département der Werra (de la Werra) Département der Weser (du Weser) Département der Aller (de l´Aller) Département der Niederelbe (de Ilmenau) Département der Elbe- und Weser-Mündung (Bouche der Elbe et du Weser / Nord-Département)

Großherzogtum Berg

Postgeschichte des Großherzogtum Berg Département des Rheins Département der Sieg Département der Ruhr Département der Ems

Literatur

  • Klüber; Johann Ludwig: “Das Postwesen in Teutschland, wie es war, ist und sein könnte”, Erlangen 1811
  • Winkopp, P. A. : “Der Rheinische Bund, eine Zeitschrift historisch, politisch, statistisch, geographischen Inhalts”, 3. Band, 1807, darin “2. Über den Zustand des Postwesens in den verschiedenen Staaten des Rheinischen Bundes”,n Seite 31.
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