Weimarer Republik

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Deutsches Reich
Weimarer Republik
1919–1933
Flagge des Deutschen Reiches: Drei horizontal verlaufende Blockstreifen. Von oben in schwarz, rot, gold. Bild:Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Bild:Flag of the German Empire.svg Deutsches KaiserreichDeutsches Reich Bild:Flag of Germany 1933.svg
Verfassung Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Regierungsform präsidentiell-parlamentarisch
Reichspräsidenten</br>- 1919 bis 1925 </br>- 1925 bis 1934 </br>Friedrich Ebert</br>Paul von Hindenburg
Reichskanzler</br>- 1919 </br>- 1919 bis 1920 </br>- 1920 </br>- 1920 bis 1921 </br>- 1921 bis 1922 </br>- 1922 bis 1923 </br>- 1923 </br>- 1923 bis 1925 </br>- 1925 bis 1926 </br>- 1926 bis 1928 </br>- 1928 bis 1930 </br>- 1930 bis 1932 </br>- 1932 </br>- 1932 bis 1933 </br>Philipp Scheidemann</br>Gustav Bauer</br>Hermann Müller </br>Konstantin Fehrenbach </br> Joseph Wirth </br> Wilhelm Cuno </br> Gustav Stresemann </br> Wilhelm Marx </br> Hans Luther </br> Wilhelm Marx </br> Hermann Müller </br> Heinrich Brüning </br> Franz von Papen </br> Kurt von Schleicher
Fläche 468.787 km²
Einwohnerzahl</br>1925 </br>62.411.000 Einw.
Bevölkerungsdichte</br>1925</br>1933 </br>133 Einw./km²</br>139 Einw./km²
Proklamation des deutschen Nationalstaates 18. Januar 1871
Nationalhymne Deutschlandlied
Nationalfeiertag 11. August (Unterzeichnung der demokratischen Verfassung)
Währung 1 Reichsmark = 100 Reichspfennig
Zeitzone UTC+1 MEZ
Karte
Deutsches Reich 1919–1937

Als Weimarer Republik wird die aus der Novemberrevolution hervorgegangene, 1918 ausgerufene Staatsform und von 1919 bis 1933 existierende Epoche des einheitlichen deutschen Nationalstaates bezeichnet. Während dieser Zeit war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Den Beinamen „Weimarer Republik“ erhielt das Deutsche Reich nach der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.
Die Entstehung der Weimarer Republik ist durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt, ihr Untergang verbunden mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Zeit der Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den größeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre Gründung war nach der Märzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche) Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie scheiterte mit der Machtübernahme durch die NSDAP, die eine totalitäre Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Vom Kaiserreich übernommene Institutionen – Verwaltung, Justiz und vor allem das Militär – wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab, scheiterte die Weimarer Republik in der Hauptsache an den antidemokratischen Kräften von rechts. Die Republik musste seit ihren Anfängen an zwei Fronten kämpfen. Am Ende verfügten die Parteien, die die parlamentarische Demokratie ablehnten – NSDAP und DNVP einerseits sowie die KPD andererseits – über die Mehrheit im Reichstag.

Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren Vorgängern im Kaiserreich die ideologische Ausrichtung übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche Kontinuität gab. Die Zersplitterung der Kräfte und Aufteilung nach Interessengruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begünstigende reine Verhältniswahlrecht andererseits erforderten aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) – so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; elf Minderheitenkabinette regierten abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur durch die Gnade des Reichspräsidenten und mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung anstelle von Gesetzen. Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.

Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:

  • Die Parteien und Politiker waren nicht auf die Regierungsübernahme vorbereitet. Im Kaiserreich hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben, da die Regierung vom Parlament unabhängig war. Die Parteien hatten nicht gelernt, Kompromisse zu schließen und vertraten nur ihre Wähler. Die Parteien hatten auch keinen Rückhalt in der Bevölkerung, sie galten als notwendiges Übel, nicht vertrauenswürdig und nicht am Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert. Alternativen zum Parteienparlamentarismus boten einerseits Ermächtigungsgesetze (hauptsächlich 1923 und schließlich 1933) und andererseits die Besetzung von Regierungsressorts und verantwortlichen Stellen mit parteilosen bzw. „überparteilichen“ Fachleuten und Beamten.
  • Verwaltung und Justiz rekrutierten sich aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet – nur das größte Land Preußen bildete zunehmend eine Ausnahme. Viele Richter urteilten politisch voreingenommen: Rechte Straftäter konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke – worauf bereits der zeitgenössische Statistiker Emil Julius Gumbel aufmerksam machte.
  • Im Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die Heeresführung der neuen Regierung und sicherte ihr gleichzeitig militärische Unterstützung gegen linksradikale Revolutionäre zu. Die spätere Reichswehr entzog sich jedoch unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt weitgehend der demokratischen Kontrolle und führte eine Parallelexistenz als „Staat im Staate“.
  • Die alten Herrscher hatten die Macht früh genug übergeben, um mit der Dolchstoßlegende die Kriegsniederlage und den Friedensvertrag, das so genannte „Versailler Diktat“ oder die Schande von Versailles, den neuen demokratischen Machthabern in die Schuhe schieben zu können.
  • Der Erste Weltkrieg hinterließ schwere ökonomische und soziale Lasten, die nur teilweise von der Sozialpolitik gelindert werden konnten. Insbesondere die faktische Enteignung vieler Bürger durch die Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten Reparationen erwiesen sich auch als psychologische Belastung und lieferten den nationalistischen Gegnern der Republik Munition für ihre Agitation gegen die „Erfüllungspolitik“.

Entwicklung der Weimarer Republik

Die Geschichte der Weimarer Republik lässt sich nach der Gründungsphase in drei Abschnitte gliedern:

  • In den Krisenjahren von 1919–1923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation und zahlreichen Umsturzversuchen zu kämpfen
  • In den Goldenen Zwanzigern von 1924–1929 erreichte sie eine gewisse Stabilität, wirtschaftliche Erholung und die außenpolitische Anerkennung
  • Die Weltwirtschaftskrise und der Aufstieg der Nationalsozialisten zwischen 1929 und 1933 mündeten in Agonie und Untergang der Republik.

Die Gründung der Republik

Friedrich Ebert bei der Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar am 6. Februar 1919
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Friedrich Ebert bei der Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar am 6. Februar 1919

Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges hervor. Die republikanische Staatsform war als innenpolitischer Impuls das Ergebnis der politischen und militärischen Niederlage des Kaiserreiches. Der mit Kriegsbeginn eingetretene Burgfrieden, der die seit den Zeiten des Sozialistengesetzes ausgegrenzten Sozialdemokraten einschloss, stand seit der Gründung der USPD zunehmend in Frage. Mit abnehmender Siegeszuversicht und angesichts von Versorgungsnöten schwanden andererseits auch die gesellschaftliche Integrationskraft der Monarchie und das Prestige der militaristischen Herrschaftsordnung des Kaiserreiches.

Die letzte Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um außenpolitisch die Siegermächte zu günstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine Vorbedingung für Friedensverhandlungen seitens der Alliierten, insbesondere des US-Präsidenten Woodrow Wilson. Er hatte in einer Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 deutlich gemacht, dass mit den militärischen Beherrschern und monarchistischen Autokraten nicht über Friedensbedingungen verhandelt würde. Andernfalls wäre der vollständige militärische Zusammenbruch des Kaiserreichs unvermeidlich gewesen. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Bekanntmachung des Waffenstillstandsgesetzes noch eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das Schicksal des kaiserlichen Regimes endgültig besiegelte.

Am 9. November 1918 gab Max von Baden gegen 12 Uhr eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und übergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, eine Stunde später, verbunden mit seinem eigenen Rücktritt, das Reichskanzleramt. Am gleichen Tag gegen 14 Uhr rief Philipp Scheidemann die demokratische Deutsche Republik aus und kam damit der radikalen Linken zuvor, die nur zwei Stunden später in Person von Karl Liebknecht die Freie Sozialistische Republik proklamierte. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus MSPD und USPD, sicherte sich die Unterstützung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt) und strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung an.

Noch im Dezember zerbrach die neue Regierung am Streit um das Vorgehen des Militärs gegen die Aufständischen des Spartakusbundes, deren Ziel nach wie vor die Errichtung einer Räterepublik war, obwohl sie damit selbst innerhalb von USPD und Arbeiter- und Soldatenräten eine Minderheitenposition vertraten. Auf dem Reichsrätekongress vom 16. – 21. Dezember 1918 in Berlin entschied sich die große Mehrheit der Delegierten gegen ein Rätesystem (344 zu 98 Stimmen) und für frühestmögliche Wahlen zur Nationalversammlung (ca. 400 zu 50 Stimmen) <ref>Winkler a.a.O. S. 50f.</ref>. Im Verlauf der gegenrevolutionären „Säuberungen“ durch reguläre Truppen und Freikorps wurden Mitte Januar 1919 Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützen-Division verschleppt und ermordet.

Mit der Abteilung I A wurde 1919 auch eine ‚Centrale Staatspolizei‘ (Innennachrichtendienst) gegründet.

Die Weimarer Verfassung

Hauptartikel: Weimarer Verfassung

Nach den Wahlen im Januar 1919 trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Nationaltheater in Weimar zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Weimar war als Tagungsort gewählt worden, weil Sicherheit und Unabhängigkeit der Volksvertreter aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt Berlin nicht gewährleistet schienen und weil man die Stadt der Weimarer Klassik als Signal einer humanitären Rückbesinnung nach innen wie nach außen präsentieren konnte, auch und gerade gegenüber den Siegermächten des Weltkriegs und den anderen Staaten, die von Januar 1919 an in Paris über einen Friedensschluss berieten. Hauptaufgabe der Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung mit demokratischer Grundordnung.

Maßgeblich verantwortlich für den grundlegenden Verfassungsentwurf war der linksliberale spätere Reichsinnenminister Hugo Preuß. Dieser hatte schon während des Krieges einen Vorschlag für eine demokratisch überarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und überzeugter Demokrat bekannt. In der Begründung seines Entwurfs sagte er: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar […]“

Der Entwurf löste heftig geführte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe Zäsur gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte schließlich zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach „dilatorische Formelkompromisse“, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die „verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen“.<ref>Carl Schmitt, Verfassungslehre, S. 30.</ref> Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine Normativität, die am Ende selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurückschrecken ließ.

Bild:Weimar.gif
Die Verfassung der Weimarer Republik

Durch die Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf der Ebene des Gesamtstaates wurden die Gesetze (Reichsgesetze) vom auf vier Jahre gewählten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom Reichspräsidenten abhängig, der ihn einsetzen und absetzen konnte. Da der Reichspräsident eine herausgehobene und machtpolitisch potentiell einflussreiche Position innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt, man spricht auch vom „Ersatzkaiser“. Er wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt und konnte im Einvernehmen mit dem Reichskanzler Notverordnungen erlassen, durch die sogar Grundrechte zeitweilig außer Kraft gesetzt werden konnten. Selbst der mögliche Widerstand des Reichstags dagegen konnte ggf. ausgeschaltet werden, da der Reichspräsident ihm gegenüber das Auflösungsrecht hatte. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog. Der führende Verfassungskommentator Gerhard Anschütz äußerte dazu: „Auf dem durch Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können Verfassungsrechtsänderungen jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch technische als durch politische Erwägungen bedingte, sondern auch bedeutsame, einschließlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur des Reichsganzen (Bundesstaat), die Zuständigkeitsverschiebung zwischen Reich und Ländern, die Staats- und Regierungsform des Reichs und der Länder (Republik, Demokratie, Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere prinzipielle Fragen (Grundrechte!) beziehen. Die durch Art. 76 den hier bezeichneten qualifizierten Mehrheiten übertragene verfassungsändernde Gewalt ist gegenständlich unbeschränkt.“<ref>Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, S. 403.</ref>

Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung schließlich in ihrer endgültigen Form von der Nationalversammlung angenommen und vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 11. August unterzeichnet. Zum Gedenken an die „Geburtsstunde der Demokratie“ wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.

Die Krisenjahre

Von Anfang an musste sich die junge Republik mit den Angriffen der extremen Rechten und Linken auseinandersetzen. Die Linke warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die Anhänger der Republik für die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich und verunglimpfte sie als „Novemberverbrecher“, nach der Dolchstoßlegende hatten sie das im Felde unbesiegte deutsche Heer mit der Revolution von hinten erdolcht.

Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten unter der Führung von General von Lüttwitz das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preußischen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend für die Niederlage war die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenüber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“). Sie verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die Regierung konnte sich der Unterstützung durch die Reichswehr nicht sicher sein.

Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschütterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg.

Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (Gründungsmitglied der Ende des Jahres neu gegründeten Sowjetunion) im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militärische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf Entschädigungszahlungen. Der Vertrag verärgerte die Westmächte, insbesondere Frankreich.

Nachdem am 26. August 1921 der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem Attentat zum Opfer gefallen war, ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Mordanschlag stürzte den jungen Staat sowohl innen- als auch außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet. Sein Ziel, die Ausschaltung der Nachfolgerorganisationen der Freikorps, wurde aber nicht erreicht.

Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.

Bild:Inflation-1923.jpg
Inflation 1923/24: Eine Frau feuert ihren Kachelofen mit Inflationsgeld

Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs für einen amerikanischen Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Millionen Mark. Wenig später kostete ein Dollar Milliarden- und Billionenbeträge. Aus der Inflation, die schon während der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue Währung. Die Einführung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark für den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurückzahlen konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren. (Siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923)

Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik wurde das Land Bayern zu einem Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen Kräften; von dieser „Ordnungszelle“ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf diesen Putschversuch zur Errichtung einer Rechtsdiktatur, verhängte Reichspräsident Ebert seinerseits den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine sogenannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.

Die Goldenen Zwanziger

Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der Währung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen 20er Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der Annäherung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurück zu führen. Die Aufnahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und Neutralitätsbündnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion, aber auch in Deutschland selbst gegeben.

Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.

Auch der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 stärkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.

Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten, der sich vor der Wahl die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte nicht unmittelbar republikgefährend, obwohl Hindenburg sich in einem mit nationalistischen und antisozialdemokratischen Argumenten geführten Wahlkampf gegen Wilhelm Marx, den Kandidaten der Weimarer Parteien, durchgesetzt hatte (siehe: Reichspräsidentenwahl 1925). Die Reichspräsidentenwahl war notwendig geworden, nachdem 1924 dem bisherigen Reichspräsidenten Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen. Ebert ließ deshalb eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln und starb daran. Hindenburgs Wahl war allerdings Ausdruck einer politischen Gewichtsverschiebung nach rechts, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigte, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zu Artikel 48 WRV gewandt, welches Beschränkungen der präsidialen Vollmachten herbeigeführt hätte.

Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der früher regierenden Fürstenhäuser (siehe: Fürstenenteignung). Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der Fürstenhäuser stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4 % der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstützt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5 % der Wähler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine Misstrauenserklärung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten später bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien.

Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaßen nur zwei Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Die Parteien fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft.

Agonie und Untergang

Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik.

In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen Kräfte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm („bewaffneter Arm“ der DNVP) 1929 den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen Bürgertums salonfähig.

Von entscheidender Bedeutung für die Radikalisierung der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland sehr viel härter traf als andere europäische Staaten. Nach dem Börsenkrach an der Wall Street wurden die vielen kurzfristigen Auslandskredite aus Deutschland abgerufen und die amerikanische Regierung griff zu protektionistischen Zollmaßnahmen. Daraufhin brach die ohnehin schon international wenig wettbewerbsfähige deutsche Exportwirtschaft und auch die Binnenkonjunktur sehr stark ein. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zählte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose. Viele Menschen lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.

Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung. Reichspräsident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim Reichspräsidenten lag, war ein Präsidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten und dessen Notstandsvollmachten gestützt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches Präsidialkabinett wurde unter Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde Konsensfähigkeit der Parteien. Dass jedoch tatsächlich alle Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom Präsidenten gewünschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.

Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3 Prozent steigern und wurden damit zur zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde.

Unterdessen verschärfte sich die Wirtschaftskrise weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten (Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive Steuererhöhungen und Lohnkürzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten betrugen 1930 insgesamt 47,5% des ordentlichen Reichshaushalts. Die abbröckelnde Binnennachfrage verstärkte die Wirtschafts- und Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 Prozent Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen. Die Regierung Brüning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen Maßnahmen gegen mögliche Arbeitskämpfe. Zum 15. Januar 1931 kündigte der Zechenverband 295.000 Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfügte diese Kommission eine Kürzung der Löhne um sechs Prozent und eine Rücknahme der Massenkündigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekürzt, was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter steigen ließ.

Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfüllen zu können. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.

Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen für sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z.B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde – vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip.

Aber nicht nur der rechte Flügel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA) und der KPD (Roter Frontkämpferbund) auf die Straße verlagert, wo sich teilweise bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (später Eiserne Front) Anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten Verhältnisse wiederherstellen würde.

Um eine weitere Stärkung der radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschärfte.

Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front.

1932 standen Wahlen zum Amt des Reichspräsidenten an. Bezeichnend für die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, Thälmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.

Bild:Spd-poster-1932.jpg
SPD-Wahlplakat „Gegen Papen, Hitler, Thälmann. Liste 2 Sozialdemokraten“

Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewählt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen Flügelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewählten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setze er die Regierung von Preußen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für den „Preußenschlag“, der häufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“ (Straßenkämpfe zwischen SA und Kommunisten).

Die Neuwahlen vom November des gleichen Jahres brachten zwar einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfähige Mehrheit. Papen trat zurück, nachdem ihm klar geworden war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem „Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.

Papens Nachfolger wurde General Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurückkehren wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler.<ref>AdR, Dok. Nr. 72 vom 28. Januar 1933.</ref>

Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes gründete sich in der Tatsache, dass in der nächsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:

„Das kann ich bei der gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daß sie versucht haben die Nationalsozialisten für sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es müssen daher nun andere Möglichkeiten versucht werden.“<ref>AdR, Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 72, Niederschrift aus dem Büro des Reichspräsidenten über den Empfang des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten am 28. Januar 1933.</ref>

Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen. Diesem Gespräch folgten Weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretärs des Reichspräsidenten Otto Meißner und dem Sohn des Reichspräsidenten Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen.

Reichspräsident von Hindenburg, der sich bis zuletzt gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik – auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde.

Paul von Hindenburg war in den letzten Wochen von allen einflussreichen Lobbyistenverbänden und den Beratern seiner Kamarilla bearbeitet worden.<ref>Siehe dazu die Artikel zur Industrielleneingabe (Rolle des Reichsverbandes der Industrie) und zum Osthilfeskandal (Rolle des Reichslandbundes).</ref> Inwieweit das seine Entscheidung wirklich beeinflusste, ist schwer zu sagen – man bedenke, dass Hindenburg zu diesem Zeitpunkt das 86. Lebensjahr erreicht hatte.

Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz führten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.

In der Geschichtsforschung wird allgemein die Zäsur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und Präsidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg für den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur Ausübung des präsidialen Vetorechts gegen Hitler übergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.

Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen, ist umstritten.<ref>Diskutiert etwa in Irene Strenge, Machtübernahme 1933 - alles auf legalem Weg?, ebenso Karl-Dietrich Bracher, Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933–34.</ref>

Das Phänomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nationalsozialisten, der Machtübergabe/Machtübernahme/Machtergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollständigen Zusammenhang begriffen werden.

Ursachen des Scheiterns

Alle Erklärungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund für das Scheitern der Weimarer Republik beschränken, greifen zu kurz: Weder waren es allein institutionelle Mängel der Weimarer Verfassung noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er / Anfang der 1930er Jahre und das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite Wählerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch kommt die versäumte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und Militär als alleinige Ursache in Frage. Das Scheitern lässt sich auch nicht ausschließlich am persönlichen Versagen Einzelner oder an der charismatischen Anziehungskraft der „Führerfigur“ Hitler festmachen: Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den Zenit der Wählerzustimmung bereits überschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen Bündel von Ursachen und deren unglücklicher Verschränkung, daher spricht man auch – wenn man nach Gründen für das Scheitern sucht – von einem „multikausalen Erklärungsversuch“.
Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangsläufig. Allerdings stellt die Forschung den politischen Hauptakteuren in der letzten Phase der Weimarer Republik ein überwiegend negatives Zeugnis aus. Teils verblendet durch eigenen Ehrgeiz und Selbstüberschätzung, teils aus unzureichender politischer Urteilsfähigkeit ebneten sie Hitler den Weg an die Macht. Aber auch die Verteidiger der Republik boten letztlich keine zugkräftigen Alternativen.

Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen – selbst innerhalb des Zentrums wurde teilweise eine Koalition mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es versäumt, dem Reichspräsidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wäre es für sein Kabinett z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschäftsführende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hätte mit Verweis auf die Unfähigkeit der Antragssteller zur Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit ignoriert werden können, was die Regierungsablösung an ein „konstruktiven Misstrauensvotums“ des Reichstags gebunden hätte, auch wenn die Weimarer Verfassung das noch nicht vorsah. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor, und eine entsprechende Argumentation gegenüber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater nahegelegt worden.

Die von Heinrich August Winkler und anderen Historikern der Gegenwart bekannte These, die „Weimar“ auf die Formel einer „Demokratie ohne Demokraten“ bringt, ist zweifellos die vereinfachende Zuspitzung eines Problems. Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige Führungskräfte in Staat, Wirtschaft und Verwaltung zu, darüber hinaus auch auf große Teile der Parteien und der Wähler. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung, von der die Nationalsozialisten profitierten.

Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund innerer Spannungen nach mehreren vergeblichen Anläufen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als „Machtergreifung“ bezeichneten, um damit Stärke zu suggerieren, war in dieser Perspektive eher eine Art Machtübergabe in letzter Stunde. Eine Verkettung von Umständen bescherte ihnen die Macht.

Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert führt das Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“ zurück, „die einzeln wohl hätten gemeistert werden können“:

Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik
Antidemokratisches Denken Fehlen einer demokratischen Tradition
Demokratie als Auflage / Fremdes
antidemokratische Führungsschicht (Verwaltung, Heer, Justiz)
Kommunistenfurcht
durch Auflagen des Versailler Vertrages
Spaltung der Arbeiterbewegung falsches Feindbild
Unterschätzung der Nationalsozialisten
Strukturschwäche der politischen Ordnung / Regierung werteneutrale Verfassung
Grundprinzipien durchmischt
Schwäche des Parlaments
reines Verhältniswahlrecht
Notverordnungspolitik schaltet Parlament aus
Macht des Reichspräsidenten
Versailler Vertrag fehlgeschlagene Revisionspolitik
Verleumnungen der NSDAP
Reparationen
ökonomische Krise Weltwirtschaftskrise
Arbeitslosigkeit
überforderte Sicherungssysteme des Staates
sozialer Abstieg
NSDAP Unterschätzung der NSDAP
massive Propaganda / Agitation der NSDAP

1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der Gründungszeit hätten zu ihrer Ausgestaltung breiterer Handlungsspielräume der politisch Verantwortlichen bedurft. Durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise wurde diese Handlungsfreiheit aber eingeengt, führte die sozioökonomische Strukturkrise (zugespitzt in der Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik.

2. Legitimationsverlust: Die allmähliche und kontinuierliche Zurücknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begründet worden war (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG)).

3. Politik der autoritären Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropäisches Phänomen der 30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:

  • Nirgendwo sonst waren die alten Werte des Kaiserreichs und die neuen republikanischen Werte zugleich so erschüttert worden wie im Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines liberal-konservativen Kompromisses.
  • Nirgendwo sonst war die Öffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert worden wie hier. Dadurch war an eine stabile Regierung ohne breite Mehrheit nicht zu denken.

4. zunehmender Einfluss der extremistischen Parteien NSDAP und KPD: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitären Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der Krisenängste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hätte sie die Republik nicht stürzen können. Da die republikfeindlichen Parteien NSDAP, DNVP und KPD seit der Wahl im Juli 1932 zusammen deutlich mehr als 50% der Reichstagsabgeordneten stellten, war es fortan nicht mehr möglich, eine parlamentarisch-demokratische Mehrheitskoalition zu bilden.

Religion

Im dritten Abschnitt der Weimarer Verfassung wurde unter anderem auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende „landesherrliche Kirchenregiment“ abgeschafft, nachdem der Landesherr Träger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.

Kunst und Kultur in der Weimarer Zeit

Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprägt vom Geist des späten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten Jahrfünft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich Kästner, Thomas und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold Zweig und Stefan Zweig schrieben Weltliteratur. Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis künstlerische Akzente. Mit scharfer Beobachtungsgabe thematisierte der Schriftsteller Heinrich Eduard Jacob – zwischen 1927 bis 1933 Wiener Leiter des „Mitteleuropäischen Büros“ des Berliner Tageblatts – in seinem Roman Blut und Zelluloid (1929) den italienischen Faschismus und die Auswirkungen von Hetzfilmen auf die Gesellschaft, was sich kurze Zeit später so verhängnisvoll für Deutschland auswirken sollte. Der durch Walter Gropius in Weimar begründete Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20. Jahrhunderts. Stellvertretend für viele Künstler sei George Grosz genannt, der mit seinen ätzend satirischen Darstellungen von Bourgeoisie, Justiz und Militär (zum Beispiel Stützen der Gesellschaft, 1926) die sozialen Missstände der Weimarer Republik anprangerte.

Gesellschaft

Mit der Gründung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterrepräsentiert und waren kaum in hohen Parteiämtern vertreten.

Beamtentum und Justiz

Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung und in der Justiz keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer Verfassung wurde allen Beamten die „Freiheit ihrer politischen Gesinnung“ und ihre „wohlerworbenen Rechte“ garantiert, Richter erhielten einen noch stärkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren. Speziell die Linken, deren Anhänger zur Kaiserzeit keine wichtigen Posten übernehmen konnten, setzten sich besonders für die Freiheit der politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl der Richter durch das Volk kam nicht zustande, da man die Justiz nicht in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurück nach Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war für die bürgerlichen Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid auf die Verfassung leisten, und sie fühlten sich zwar dem Staat gegenüber verpflichtet, nicht aber der Republik.

Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der Münchner Räterepublik und beim Kapp-Putsch. Während linke Straftäter mit enormer Härte behandelt wurden, kam es bei rechten Straftäter sehr selten überhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen. Adolf Hitler erhielt für seinen Putschversuch nur die gesetzliche Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen – die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein späterer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfügige Bußgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fühlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus verpflichtet.

Die Blindheit galt auch für die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern von einer Vielzahl „bürgerlicher“ Medien geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft: so z.B. der Berliner Polizeipräsident Bernhard Weiß, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmäßig gegen Rechtsbrüche von Hitlers SA vorging. Diese „Sturmabteilung“ hatte Ernst Röhm 1921 als „Schutztruppe“ der NSDAP gegründet. Die Bildung solcher paramilitärischen Verbände wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder Straßen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der „Machtergreifung“ vorzubereiten.

Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der Urteilsbegründung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begründet, dass „auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler [...] die Vorschrift [...] des Republikschutzgesetzes [...] keine Anwendung finden“ kann. Der Reichspräsident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten Blinddarmentzündung, die er aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig hatte behandeln lassen. Im sogenannten Weltbühne-Prozess wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die geheime Aufrüstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.

Reichswehr

Siehe Hauptartikel: Reichswehr

Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der Reichspräsident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre Größe und Ausrüstung beschränkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie im Ebert-Groener-Bündnis die Regierung im „gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus“ zu unterstützen. Dennoch war sie für die junge Republik eher eine Last, da die konservativen Streitkräfte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden und auch keine demokratische Reformen stattfanden. Sie unterstützte den Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der Machtübernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.

Politik

Verglichen mit der längsten Zeit des Kaiserreiches regierten die Kabinette in der Weimarer Zeit eher kurz; die wenigsten verfügten über eine parlamentarische Mehrheit. Als "Weimarer Koalition" oder "Weimarer Parteien", die uneingeschränkt zur Republik standen, bezeichnet man:

  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die allerdings am linken Rand (vor allem nach der Wiedervereinigung mit der USPD 1922) auch Befürworter einer "sozialistischen" Republik beherbergte;
  • die "bürgerlichen Parteien der Mitte", nämlich das katholische Zentrum und die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). Allerdings fand eine Verfassungsreform mit Stärke der Exekutive oder des Reichspräsidenten Anhänger bis weit in die Mitte dieser Parteien.

Ein typisches Kabinett der Weimarer Zeit war ein Minderheitskabinett aus Zentrum, DDP und der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP). Da zum effektiven Regieren Gesetze nötig sind, haben die Regierungen aus Zentrum und DDP (und seit 1921 DVP)

  • sich durch die SPD oder durch rechte Parteien wie die DNVP parlamentarisch tolerieren lassen;
  • teilweise durch Einbezug der SPD (1923, 1928-30) oder der konservativen DNVP (1925, 1927/28) eine parlamentarische Mehrheit erlangt, zumindest theoretisch;
  • mit Ermächtigungsgesetzen regiert: der Reichstag erlaubte dabei der Regierung für einen begrenzten Zeitraum, selbst Gesetze zu erlassen (nur in der Zeit von Reichspräsident Friedrich Ebert und dann 1933);
  • seit 1930 (unter Reichskanzler Heinrich Brüning) statt mit Gesetzen mit "Notverordnungen" des Reichspräsidenten regiert (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung); dennoch bedurfte es der Unterstützung durch die SPD, die mit ihren Stimmen im Reichstag es unterband, dass der Reichstag die Notverordnungen aufhob.

Als im Juni 1932 der ehemalige Zentrumsmann Franz von Papen Reichskanzler wurde, waren Zentrum und DDP nicht mehr im Kabinett vertreten: Ihm gehörten, neben acht Parteilosen, nur noch zwei DNVP-Minister an. Ähnlich stand es mit dem Kabinett Schleichers (Dezember 1932/Januar 1933).

Parteien der Weimarer Republik

Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Die politischen Parteien stammten größtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geändert hatten. Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien ungefähr gleich geblieben: Unter dem absoluten Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit waren es durchschnittlich 13,8 Parteien, in der Weimarer Republik 14,4. Zwar gab es im Reichstag z.B. keine Parteien von Polen, Dänen und Elsässern mehr, aber weiterhin eine hannoversche, zusätzlich eine oder zwei bayerische Parteien sowie Splitterparteien des Mittelstands wie die Wirtschaftspartei.

Bereits im Kaiserreich hatten die Parteien, über die Gesetzgebung des Reichstages, einen großen Einfluss auf die Politik gehabt. Aber in der Weimarer Zeit mussten sie zusätzlich in der Lage sein, Koalitionsregierungen zu bilden (und Kandidaten für die Reichspräsidentschaft zu stellen); das wäre ihnen bereits im Kaiserreich schwer gefallen und hat tatsächlich die Durchsetzung des parlamentarischen Regierungssystems vor 1918 verhindert.

Anders als in der Bundesrepublik gab es damals noch keinen verfassungspolitischen Auftrag der Parteien und auch kein Parteiengesetz. Parteien waren rechtlich gesehen Vereine.

Geht man im Parteienspektrum vom links nach rechts, gab es in der Weimarer Zeit folgende Parteien von Bedeutung:

Vorlage:Zeitleiste Reichskanzler Weimar
Reichskanzler der Weimarer Republik

Reichspräsidenten

Der erste Reichspräsident, Friedrich Ebert, amtierte von 1919 bis 1925. Er war zunächst von der Nationalversammlung eingesetzt worden, danach wurde sein Mandat mehrmals verlängert. Die erste verfassungsmäßige Wahl zum Reichspräsidenten fand 1925 statt, gewählt wurde der parteilose Weltkriegsfeldmarschall Paul von Hindenburg. 1932 wurde Hindenburg wiedergewählt; er verstarb 1934. Statt verfassungsgemäß den Reichspräsidenten neu wählen zu lassen, ernannte Reichskanzler Adolf Hitler sich selbst zum Führer und Reichskanzler.

Reichskanzler

Die Reichskanzler im Kaiserreich hatten noch keiner Partei angehört; erstmals wurde 1917 ein Vertreter der Zentrumspartei Reichskanzler. Vom November 1918 bis zur Reichstagswahl 1920 gehörten die Regierungschefs der SPD an. Von 1920 bis 1932 stellte das Zentrum fast alle Reichskanzler, mit Ausnahme eines Sozialdemokraten, eines Liberalen und zweier Parteiloser. Nach zwei weiteren parteilosen Kanzlern übernahm Adolf Hitler von der NSDAP das Amt am 30. Januar 1933, dass er bis zu seinem Tod 1945 behielt.

Territoriale Gliederung

Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus 18 Ländern, die ihre Wurzeln in den Teilstaaten des deutschen Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land Thüringen war 1920 aus den sogenannten „Thüringischen Staaten“ neu gebildet worden. 1929 verlor Waldeck seine Eigenständigkeit und wurde preußisch. Im „Dritten Reich“ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde Lübeck ein Teil Preußens.

Die folgende Aufstellung enthält statistische Angaben von 1925:<ref>Beckmanns Welt-Lexikon und Welt-Atlas. Verlagsanstalt Otto Beckmann, Leipzig–Wien 1931.</ref>

Land Fläche (km²) Einwohner Einw./km² Hauptstadt
Freistaat Anhalt 2.313,58 351.045 143 Dessau
Republik Baden 15.069,87 2.312.500 153 Karlsruhe
Freistaat Bayern 75.996,47 7.379.600 97 München
Freistaat Braunschweig 3.672,05 501.875 137 Braunschweig
Bremen 257,32 338.846 1.322 Bremen
Hamburg 415,26 1.132.523 2.775 Hamburg
Volksstaat Hessen 7.691,93 1.347.279 167 Darmstadt
Freistaat Lippe 1.215,16 163.648 135 Detmold
Lübeck 297,71 127.971 430 Lübeck
Freistaat Mecklenburg-Schwerin 13.126,92 674.045 51 Schwerin
Freistaat Mecklenburg-Strelitz 2.929,50 110.269 38 Neustrelitz
Freistaat Oldenburg 6.423,98 545.172 85 Oldenburg
Freistaat Preußen<ref>Die Zahlen für das Land Waldeck sind bereits in den Angaben für Preußen enthalten.</ref> 292.695,36 38.175.986 130 Berlin
Freistaat Sachsen 14.986,31 4.992.320 333 Dresden
Freistaat Schaumburg-Lippe 340,30 48.046 141 Bückeburg
Land Thüringen 11.176,78 1.607.329 137 Weimar
Freier Volksstaat Württemberg 19.507,63 2.580.235 132 Stuttgart
Deutsches Reich 468.116,13 62.410.619 134 Berlin
Saargebiet<ref>Das Saargebiet war zwar zu diesem Zeitpunkt völkerrechtlich Teil des Deutschen Reiches, stand jedoch von 1920 bis 1935 unter Völkerbundsverwaltung.</ref> 1.910,49 768.000 402 Saarbrücken

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen
  • Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002(6). Sehr gute Gesamtdarstellung mit Grundproblemen und Tendenzen der Forschung sowie ausführlicher Darstellung der Quellen- und Literaturlage aus der Reihe Oldenbourg Grundriss der Geschichte
  • Friedrich Keinemann: Sieben entscheidende Jahre. Hamm 1928–1935. Ende der Weimarer Republik, Machtergreifung, Gleichschaltung. Bochum 1991.
  • Peter Longerich: Deutschland 1918–1933: Die Weimarer Republik. Handbuch zur Geschichte, Hannover 1995, ISBN 3-7716-2208-5.
  • Horst Möller: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie. München 2004(7).
  • Hans Mommsen: Aufstieg und Untergang der Republik von Weimar 1918–1933. Berlin 1998, ISBN 3-548-26508-1.
  • Detlef J. Peukert: Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne. Frankfurt am Main 1987.
  • Arthur Rosenberg: Geschichte der Weimarer Republik. Frankfurt am Main 1961. zeitgenössische Deutung mit Schwerpunkt auf der revolutionären Entstehungsphase
  • Hagen Schulze: Weimar. Deutschland 1917–1933. Berlin 1982, ISBN 3-88680-050-4.
  • Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. München 1998. ISBN 3-406-43884-9 / ISBN 3-406-44037-1.
Sonstige Literatur
  • Oliver Bendel: Das revolutionäre Arbeitertheater der Weimarer Zeit. Theater als Instrument kommunistischer Propaganda. Magisterarbeit, Konstanz 1996.
  • Dirk Blasius: Weimars Ende – Bürgerkrieg und Politik 1930–1933. Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, ISBN 3-525-36279-X.
  • Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie. Villingen 1955, ISBN 3-7610-7216-3. grundlegende Arbeit über die letzten Jahre der Weimarer Republik.
  • Dieter Gessner: Die Weimarer Republik. Kontroversen um die Geschichte. Darmstadt 2002.
  • Sebastian Haffner: Der Verrat. 1918/19 – als Deutschland wurde, wie es ist. Berlin 1994. Darstellung der Novemberrevolution
  • Wolfgang R. Krabbe (Hrsg.): Politische Jugend in der Weimarer Republik. Bochum 1993, ISBN 3-8196-0147-3.
  • Wolfgang Michalka und Gottfried Niedhart (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1918–1933. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Frankfurt am Main 1992.
  • Gottfried Niedhart: Die Außenpolitik der Weimarer Republik. München 1999.
  • Kurt Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. Die politischen Ideen des deutschen Nationalismus zwischen 1918 und 1933. München 1978.
  • Walter Tormin: Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie. Die Geschichte der Rätebewegung in der deutschen Revolution 1918/19. Düsseldorf 1962. Arbeit zu Ursprüngen, Beschaffenheit und Zielen der Rätebewegung
  • Weimarer Republik. Herausgegeben vom Kunstamt Kreuzberg und dem Institut für Theaterwissenschaft der Universität Köln, Berlin und Hamburg: Elefanten Press, 1977

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Anmerkungen

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