Automatenmarke

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Bild:Automatenmarke.jpg
erste Automatenmarke der Deutschen Bundespost zu 10 Pfennig. Gültig vom 2. Januar 1981 - 31. März 1994
Bild:Bm-atm-mfk-ffm.jpg
seit 2002 gültige Automatenmarke. Hier mit Sonderstempel aus dem Museum für Kommunikation in Frankfurt am Main

Automatenmarke (Abkürzung: ATM), Bezeichnung für Briefmarken, die über Selbstbedienungs-Verkaufsautomaten an Postkunden veräußert werden.

Automatenmarken gibt es seit 1969. Diese waren meist in so genannten Briefmarkenheftchen zusammengestellte Postwertzeichen gängiger Portostufen. Die Deutsche Bundespost führte am 2. Januar 1981 die ersten, erst bei der Ausgabe durch den elektronisch gesteuerten Briefmarkenautomaten gedruckten Postwertzeichen ein. Es sind – gemäß dem Beschluss der UPU in Hamburg 1984 – Portofreimarken, die aus elektronisch gesteuerten (Münz-) Wertzeichen-Automaten ausgedruckt werden.

In der Regel erhält der Postkunde nach Bezahlung (durch Münzeinwurf oder Banknoten, Chipkarten etc.) eine im Gerät direkt auf (Sicherheits-) Papier ausgedruckte Marke, die in allen funktionalen Teilen (Wert- und Landesangabe, Posthoheitssymbole u. a.) den üblichen Freimarken entspricht.

Im Jahr 1911 wurden in der Schweiz die ersten Briefmarkenautomaten aufgestellt. Mit zehn Rappen konnte man sich dort die Briefmarke für das gängigste Briefporto kaufen.

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