Ganzsache

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Bild:Ganzsache Bayern P44-1.jpg
Postkarte aus dem Königreich Bayern, Michel-Nr. P44/1, abgestempelt am 27. April 1895 in Nürnberg, eingegangen am 28. April 1895 in München.

Ganzsachen sind mit vorauszubezahlenden Wertzeichen (= Wertstempel) bedruckte Formulare wie z.B. Postkarten, Umschläge, Streifbänder, Kartenbriefe, aber auch Telefon-Billets und Postanweisungen. Darüber hinaus kommen folgende Arten seltener vor: Faltbriefe (bei Versand per Luftpost = Aerogramme), Telegrammblätter und Paketkarten. Eine Ganzsache ist ein Postwertzeichen wie eine Briefmarke und somit eine Gebührenquittung für die Inanspruchnahme der postüblichen Dienstleistungen.

Für den Käufer liegt der Vorteil in der Kombination von Postkarte/Briefumschlag und passender Frankatur in einem Produkt. Bei normaler Verwendung (z.B. Postkarte wird wie vorfrankiert ins Inland versandt) sind keine weiteren Briefmarken nötig.

Ein weiterer Vorteil liegt oft in dem günstigeren Preis der Ganzsache gegenüber dem Einzelkauf von Postkarte/Briefumschlag und Briefmarken. Viele Postverwaltungen (Deutschland bis 2003) geben die Ganzsache zum Preis der aufgedruckten Frankatur ab.

In der Philatelie sind Ganzsachen ein beliebtes Sammelobjekt, insbesondere echt gelaufene Ganzsachen aus dem täglichen Leben. Sie erzählen mehr über sich als eine gestempelte Briefmarke. Unter anderem sind zu sehen der Absendeort, Datum, Absender, Adressat, in früheren Jahrzehnten teilweise auch der Ankunftsstempel.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Erste Ganzsachen erschienen gleichzeitig mit den ersten Briefmarken. Rowland Hill, der Erfinder der Briefmarke, sah in ihnen die Hauptquittierungsmöglichkeit und in Briefmarken nur die zweitrangige Form. Erste Ganzsachen waren meist vollkommen gestaltete Briefumschläge, die nichts mit dem heute üblichen Eindruck einer normal erschienenen Briefmarke in einen Briefumschlag gemeinsam hatten.

Arten von Ganzsachen

Anzeigenganzsachen

Dabei handelt es sich um von privaten Annoncen-Expeditionen aufgelegte Umschläge, Faltbriefe, Kartenbriefe und Postkarten mit einer Vielzahl kleiner Firmeninserate und Wertstempeleindruck auf private Bestellung. Diese wurden im privaten Handel unter dem Preis des Wertstempel von den inserierenden Firmen zum Teilwert in Zahlung genommen. Besonders bei Postkarten und Kartenbriefen verblieb nur noch eine kleine Schreibfläche. Dabei gibt es Postkartenhefte mit verschiedenen Einzelwerbungen je Karte und auf Zwischenblättern (links senkrecht gezähnt).

Außerhalb dieser Spezifikation liegen nachträglich in gleicher Weise bedruckte amtliche Ganzsachen (siehe Abschnitt „Zudrucke“). Amtliche oder Privatganzsachen mit Werbetexten des Absenders (z.B. Angebot einer Firma, Auftragsvordruck, Einladung usw.) sind ebenfalls keine Anzeigen-Ganzsachen.

Umschläge

Neben den amtlichen gibt es auch private Umschläge sowie Faltbriefe (= Briefbogen, die zusammengefaltet mittels überstehender, gummierter Falzklappen zugeklebt werden konnten) und Postanweisungsumschläge.

Streifband

Streifband, auch Streifbandzeitung genannt, ist die Versandart von Zeitungen als Postsendung. Die Streifbänder, welche die Zeitung zusammenhalten, weisen oft eingedruckte Briefmarken auf und gelten in diesem Fall als Ganzsache. Gedruckt in Bogen mit und ohne Trennlinien waren in Streifen zu zerschneiden, von denen jeder einen Wertstempel aufwies. Diese dienten dem Zeitungs- und Zeitschriftenversand. Heute kommen meist Streifbänder in Form von Etiketten zum Einsatz, aus welchen Adressinformationen sowie die Nummer des Postvertriebsstücks zur Portobestätigung hervorgeht. Diese werden direkt auf die Zeitschrift aufgebracht oder - meist im Fall von Auslandssendungen oder um dem Verlust einer Sendung durch Entwendung vorzubeugen - auf einen Umschlag.

Kartenbrief

Kartenbriefe, eigentlich faltbare Briefe, mit perforierten oder durchstochenen, gummierten Randstreifen, die nach Beschreiben der Innenfläche zugeklebt wurden. Zum öffnen konnte der Rand abgetrennt werden. Vor 1900 bestanden die Kartenbriefe des Deutschen Reiches aus drei untereinander zusammenhängenden Faltseiten mit einer Verschlussklappe, die seitlich etwa 6 bis 8 mm innerhalb der Schnittkante perforiert war. Nach 1900 wurden zwei Kartenbriefseiten in der Mitte einmal zusammengeklappt und auf den offenen drei Seiten perforiert oder durchstochen. Die gefalteten bzw. zusammengeklappten Kartenbriefe hatten dann jeweils Postkartengröße, ihr Porto entsprach einem Inlandsbriefporto. Den Kartenbrief hat ein Dr. Kohn 1871 erfunden. Er tratt erstmals 1879 amtlich anerkannt im Pariser Rohrpostverkehr auf.

Postkarte

Postanweisung

Gibt es überwiegend als zwei- bzw. dreiteilige Karten (Ausnahme: Württemberg gab auch Umschläge aus, in die auch Mitteilungen eingelegt werden konnten).

Formblätter

Von der Reichspost, Bayern, Braunschweig, Helgoland, Norddeutscher Bund, Sachsen, Thurn und Taxis wurden ab 1866 Formblätter mit einem Vordruck wie bei Postkarten oder Postanweisungen ausgegeben. Das Porto wurde durch aufgeklebte Briefmarken entrichtet. Sie sind Ganzstücke und keine Ganzsachen, weil das Wesentlichste - der eingedruckte Wertstempel - fehlt.

Sonderganzsachen

Kommen hauptsächlich als Sonder(post)karten oder Sonderumschläge vor. Als solche tragen diese folgende Merkmale: Die Ausgabe erfolgte aus einem beliebigen Anlass. Für eine Sonderganzsache ist somit nicht relevant, dass auch ein besonderes Wertzeichen eingedruckt sein muss; vielmehr kann auch das gleichzeitig gültige Dauerwertzeichen Verwendung finden. Hingegen sind normale wie auch Bildpostkarten auch dann keine Sonderganzsachen, wenn diese durch Zudruck auf besondere Anlässe hinweisen. Soweit bei Bildpostkarten das Bild mit hinweisenden Texten auf besondere Anlässe versehen ist, ändert dieser Tatbestand nichts an der Zuordnung als Bildpostkarte. Die amtliche Sonderganzsache kann zwar auch auf Anregung interessierter Kreise entstehen, wird aber von der jeweiligen obersten Postbehörde ausgegeben, über Postschalter sowie die Verstandstellen für Sammler verkauft und im Postamtsblatt bekannt gemacht. Nur wenn diese drei Voraussetzungen alle erfüllt werden, liegen amtliche Sonderganzsachen vor. Zu beachten ist dabei, dass für die Zeit 1933 bis 1945 bzw. während der Existenz der Deutschen Demokratischen Republik die Machtverhältnisse zu Ausnahmen führten.

Weblinks

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