Gefälligkeitsstempel
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Von einem Gefälligkeitsstempel spricht man, wenn ein echter und zeitgerechter Stempelabschlag auf einer zu dem Zeitpunkt gültigen Briefmarke abgeschlagen wurde, ohne das dafür die postalische Beförderungsdienstleistung in Anspruch genommen worden wäre.
Wird ein Abschlag von einem echten Stempelgerät auf einer ungültigen Marke angebracht, ist der Abschlag als Falschstempel zu betrachten.