Hamburg - fremde Postanstalten

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In diesem Beitrag wird versucht, die vielen fremden Postanstalten, Ober-Postämter, Reit- und Fahrpost in Hamburg, möglichst übersichtlich darzustellen.

Inhaltsverzeichnis

Fremde Postanstalten

Hamburger Kaufleute hatten ein großes Postaufkommen mit aller Welt. Für Deutschland war schon damals Hamburg das Tor zur Welt. Die eigenen Botenposten der Börse und der Stadt konnten nicht alle Gebiete abdecken. Abhilfe schafften hier fremde Postdienste. Selbstverständlich wurden die eigenen Posten bevorzugt und fremde Postverwaltungen nicht gerne gesehen. Es war einfach eine Notwendigkeit, aber eben auch ein gutes Geschäft und jeder wollte von dem Kuchen etwas abhaben.

Zudem drängte der Kaiser auf Zulassung der Reichspost, zusammen mit der Auflösung der Landespost. Er verfügte schließlich über das, oft bestrittene, Postregal, auf das alleinige Recht in seinem Reiche Postdienste anzubieten. Der Rat der Stadt konnte die Einrichtung eines Postamts der Reichspost nicht verhindern, setzte aber durch, dass die Postbeamten Hamburger Bürger sein mussten. Der Kauf eines Posthauses war unzulässig, hier half ein Strohmann aus. Eigene Wappenschilder waren an den gemieteten Posthäusern unzulässig, auch das konnte sich nicht lange aufrecht erhalten. Für Boten der fremden Postverwaltungen wurde das Tor Nachts nicht wieder geöffnet. Die Boten mussten in Gasthäusern vor der Stadt übernachten und warten bis das Tor am Morgen wieder geöffnet wurde. Die Felleisen wurden nun über den Stadtgraben und mit starken Seilen auf den Wall gezogen, wo sie das fremdherrliche Personal abnahm. Gleich verfuhr man mit abgehenden Felleisen. Ein Ausnahme bildete die Preußische Post, für sie wurde eine Seitenpforte offen gehalten.

Die erste Erlaubniss zur Gründung einer eigenen Postanstalt und zur Errichtung eigenen Postkurse von und nach Hamburg musste 1615 dem vom Kaiser mit der Würde eines Reichs-Erb-General-Postmeisters beliehenen Grafen von Thurn und Taxis gewährt werden.

Es folgten Postanstalten von Brandenburg, Schweden, Dänemark, Holstein-Gottorp, Hannover, Braunschweig-Wolfenbüttel, Mecklenburg-Güstro und Mecklenburg-Schwerin.

1861 Übersicht über das Postwesn in der Stadt Hamburg
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1861 Übersicht über das Postwesn in der Stadt Hamburg

In der napoleonischen Zeit (1806-1814) verbot das Großherzogtum Berg alle anderen Postdienste und so blieb es als Hamburg zum Königreich Westphalen kam und dann dem Kaiserreich Frankreichs einverleibt wurde. J. G. Gallois schreibt 1853 in seiner “Geschichte der Stadt Hamburg” über diese Zeit u. A. “Die Verbindung mit England ward immer mehr erschwert, sowie die mit Dänemark; englische Schiffe beunruhigten die Wasserstraßen; Briefe mußten immer zwei Mal aus verschiedenen Wegen abgesandt werden, weil Befehl gegeben war, das Felleisen lieber zu versenken, als es in Feindes Hände kommen zu lassen; Waaren und Gelder konnten nur mit der dänischen Post auf Gefahr des Absenders befördert werden; Rußland erklärte alsbald Frankreichs Feinden auch den Krieg; Portugal schloss denselben seine Häfen, Dänemark rüstete eifrig und endlich England sperrte alle Häfen von Konstantinopel bis zur Ostsee”. Für eine Handelsstadt wie Hamburg eine schwere Zeit.

Das kaiserlich (Thurn und Taxisische) Postamt

1771, "HAMBOURG", Brief von Danzig nach Bordeaux
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1771, "HAMBOURG", Brief von Danzig nach Bordeaux

Kein geringerer als der kaiserliche Postmeister der Stadt Frankfurt (Main) Johann von den Brighden, erhielt den Auftrag kaiserliche Posten zwischen Hamburg und Köln, Hamburg und Leipzig und Leipzig und Frankfurt ein zurichten. Der Auftrag wurde im Laufe des Jahres 1616 ausgeführt. Erster kaiserlichen Postmeister zu Hamburg wurde Albrecht Kleinhans, bisher Hamburg-Frankfurter Bote. Ihm folgte 1618 sein Sohn Hans Jacob Kleinhans Er gab die erste gedruckte Zeitung, die “Ordentliche Postzeitung” in Norddeutschland heraus. Im Dreißigjährigen Krieg warf man Kleinhans vor, zu schwedenfreundlich zu sein. Er musste dem Katholiken Abdondio Somigliano vorübergehend, bis Somigliano in Kopenhagen gefangen gehalten wurde, im Amte weichen. Hans Jacob Kleinhans blieb danach bis zu seinem Tode im Jahre 1640 im Amt. Nun war wieder Somigliano Postmeister und blieb bis zum Jahre 1867 in katholischen Händen und in Händen der Verwandtschaft. 1650 folgte sein Schwiegersohn Jean Baptiste Vrintz, 1702 dessen Schwiegersohn Max Heinrich von Kurtzrock. Diese Familie stellte 136 Jahre, bis 1838 den Thurn und Taxsischen Postmeister in Hamburg. Und immer gab es Streit, man versuchte anderen Posten die Kunden abzujagen und beanspruchte die Posthoheit über Hamburg. Man hoffte auf kaiserliche Hilfe. Der musste Rücksicht nehmen auf Kurbrandenburg, Kurhannover, Dänemark und Schweden. Dennoch war der Anteil der taxisischen Post mit seiner reitenden und fahrenden Post recht ansehnlich. Der Postaustausch mit dem mittleren, südlichen und westlichen Deutschland mit den Anschlussländern lag in ihrer Hand. Zwischen 1807 und 1814 musste die Thurn und Taxische Post ihren Betrieb in den von Frankreich besetzten Gebieten, nicht nur in Hamburg aufgeben.

In einem “Cunclusum in Senatu Hamburgensis” vom den 13 Februar 1807 wird den Hamburgern mitgeteilt: “Die Thurn, und Taxische Post wurde in dieser Zeit gänzlich aufgehoben, die übrigen Postämter wurden der Großherzoglich-Bergischen beygeordnet.” Man begründet diese Maßnahme mit dem Misstrauen gegen die Einhaltung des Postgeheimnisses. Sieht man es von der Seite des Postkunden, dann war es Verbesserung, hatte man doch nur noch eine Anlaufstelle seine Post aufzugeben".

Für Hamburg steig die Not mit jedem Jahre durch die großen Kosten der französischen Occupation, durch die Handelssperre gegen England der den Handel stockten ließ und die dadurch entstandene Nahrungsknappheit. Dazu eine pedantische Polizeiherrschaft, besonders im Post-, Paß- und Fremdenwesen. Umsomehr freute man sich 1813 über diese Verlaubarung: „Auf Befehl meines allergnädigsten Kaisers und Herrn, erkläre ich hiemit: daß es Sr. Majestät des Kaisers Wille und Befehl ist, daß die Stadt Hamburg ihre alte Freiheit und Unabhängigkeit wieder erhalte, und daß sie zu ihrer vorigen Verfassung wieder zurückkehre, besonders, daß der Rath ungesäumt wieder in Activität trete." Hamburg d. 19. März 1813. Sie kamen aber noch einmal für kurze Zeit zurück.

1929 Stempel “T.T.R. 4 HAMBOURG” Thurn und Taxis, 4. Rayon, über Givet nach Bordeaux in Frankreich, 9 ß
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1929 Stempel “T.T.R. 4 HAMBOURG” Thurn und Taxis, 4. Rayon, über Givet nach Bordeaux in Frankreich, 9 ß

Der Deutsch-Österreichische Postvereinsvertrag und seine Nebenabkommen von 1850, brachte eine endgültige Regelung und Festlegung.

Nach dem Verkauf an Preußen ging auch das Thurn und Taxisische am 1. Juli 1867 in preußische Verwaltung über.

Am 20. Juni 1867 berichtet das preußische Amtsblatt (31/79/67) unter der Überschrift: "Übergang des Postwesen in dem seitherigen Fürstlich Thurn und Taxisschen Postbezirken an Preußen, sowie das Post-Taxwesen in Bezug auf den Verkehr zwischen den Post-Anstalten dieses Bezirkes und den Post-Anstalten des gegenwärtigen Preußischen Gebiets." wie folgt: “Vom 1. Juli des Jahres geht das bisherige Fürstlich Thurn und Taxissche Postwesen an Preußen über.

  • In Frankfurt am Main, Darmstadt und Kassel werden Ober-Post-Direktionen eingerichtet, die Gebiete der OPD`en Erfurt, Minden und Koblenz werden erweitert.
  • In diesen Gebieten (ohne Lübeck) gilt nun auch der interne preußische Posttarif mit der Ausnahme, der Postanstalten, die in der süddeutschen Guldenwährung rechneten. Sie rechnen in Kreuzern.
  • Im Briefpostverkehr mit Lübeck gilt vorerst der Postvereins-Tarif.
  • Vom 1. Juli an sind Postanweisungen zugelassen. Die Postanweisungs-Gebühren betragen, ohne Unterschied der Entfernung, in der süddeutschen Guldenwährung bis 43 Gulden, 45 Kreuzer = 6 Kr., bis 87 Gulden 30 Kreuzer = 12 Kr. Hinz kommt das etwa zu erhebende Brief-Porto.
  • Für Postvorschuß-Sendungen wird die Prokura-Gebühr ebenfalls in Gulden und Kreuzer berechnet. Sie sind exakt umzurechnen, so sind 1¾ Kr. = ½ Sgr. und 3½ Kr. = 1 Sgr.. Für Postanweisungen und Postvorschuß-Sendungen mit den Hohenzollernschen Lande und Lübeck gilt der Vereins-Tarif.
  • Die Bestimmungen und Gebühren für Laufzettel sind gleich. Bei Eil-Bestellung ist der Betrag in Kreuzer umzurechnen. Die Insinuations-Gebühr beträgt 3 Sgr. bzw. 9 Kreuzer.
  • Bei der Umrechnung sich ergebende Bruchbeträge werden Bruchkreuzer in einen vollen Kreuzer umgerechnet.
  • Die bisherigen Thurn und Taxisschen Postanstalten, welche in Gulden gerechnet haben, kommen Freimarken zu 1, 2, 3,6 und 9 Kreuzer und Franco-Couverts zu den gleichen Wertbeträgen zur Anwendung. Im inneren Betrieb sind Freimarken zu 10 Sgr = 35 Kr. und von 1 Taler = 1 Gulden 45 Kr. in Gebrauch.

Die gleichen Bestimmungen und Tarife gelten auch für die von Bayern abgetretenen Ortschaften.”

Das Brandenburgisch-Preußische Postamt

1835, preuß. Zweizeiler, Grenzübergangsstempel und Rayonstempel
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1835, preuß. Zweizeiler, Grenzübergangsstempel und Rayonstempel

Vereidigte Boten der Kurfürstlich Brandenburgischen Kanzlei besorgten Anfang des 17. Jahrhunderts die Briefe zwischen Berlin und Hamburg mit dem Hamburger Stadtbotenmeister. 1637 meldete der Stadt-Botenmeister Balthasar Lange dem Kurbrandenburgischen Botenmeister Veit Frischmann in Cöln (Berlin), dass er die empfangenen Briefe ausgeteilt und dem Kurfürstlichen Kanzleiboten abgefertigt habe. 1639 bestätigte Lange, dass die Auszahlung des rückständigen Kurbrandenburgischen Gehalts erfolgt sei. Der hamburger Stadt Stadtbotenmeister Lange stand also in Sold und Amt des Kurfürsten. Sein Nachfolger Dietrich Gerbrand bot sich 1641 an, die Kurbrandenburgischen Briefe und alle Schriftpakete nach Holstein, Dänemark und Schweden zu besorgen.

Nach Ende des Dreißigjährige Krieges wuchs der kaufmännische Briefwechsel enorm an. Das veranlasste den Großen Kurfürsten im Jahre 1649 zuerst eine reitende und ab 1655 eine fahrende Post zwischen den beiden Städten einrichten zu lassen. Kurfürst Friedrich I. in Preußen (1657 bis 1713) erreichte es das der Hamburger Stadtbotenmeister Gerbrand als Kurfürstlich Brandenburgischer Postmeister vereidigt wurde. Der Eid war aber dem der Stadt geleisteten Eid unterstellt. Ein eigenes Gebäude hatte die Brandenburgische Post nicht, alles spielte sich im freistädtischen Botenhaus, auch das “Gemeine Posthaus” genannt, ab. Verträge darüber wurden nicht geschlossen. Stillschweigend wurde die Brandenburgische Post geduldet.

Nach dem Tode des Hamburger Postmeisters Lüders im Jahre 1704 stellte der Hamburger Senat Adolf Möller als Nachfolger ein. Der Preußenkönig stellte jedoch Wenzhardt, zusammen mit dem Dänischen König, als kurbrandenburgischen Postmeister ein. Wenzhart wurde als Schwedischer Vasalle gesehen, er stammte aus Bremen und das stand unter dem Schutze Schwedens, und als solcher war seine Einstellung gegen die Vereinbarungen. Der Widerspruch der Hamburger blieb erfolglos. Wenzhardt erhielt seine Bestallung am 18. Februar 1704. Nun hatte Preußen in Hamburg ein völlig selbständiges Posthaus. Der Fürst von Thurn und Taxis fürchtete um seine Einkünfte aus dem Hamburger Reichspostamt. Auch seine Einsprüche bleiben erfolglos.

Unterstützt wurde Wenzhardt durch den dänischen König, der ihm die Dänische Postmeisterstelle anbot. König Friedrich von Dänemark und Herzog von Holstein bestand auf seinem Postregal, auch in Hamburg. Er erkenne Hamburg nicht als freie Reichs-, sondern als sein untertänige Stadt an. Der Kaiser in Wien schwieg. Taxis stellte seine Störversuche ein und Preußen blieb im ungestörten Besitz seines Postwesens in Hamburg.

Friedrich der Große (1712 in Berlin bis 1786), ab 1740 König in und ab 1772 König von Preußen ebenso Kurfürst von Brandenburg, verlegt seine Residentur zwischen 1752 und 1796 in das Posthaus. Als die Räume zu klein geworden waren, musste eine neue Gesandschaft gefunden werden. Das preußische Posthaus wurde zum Oberpostamt.

In Folge der Schlacht von Jena und Auerstedt (1806) musste das Oberpostamt eine Pause einlegen. Zunächst übernahm die Großherzoglich Bergische und dann die Kaiserlich Französische Post in Hamburg das Postwesen. Am 19. März 1813, mit dem Einzug der Russen in die Stadt, übernahm das preußische Oberpostamt wieder seinen Dienst. Die Franzosen kehrten zurück um die Stadt im Mai 1814 endgültig zu verlassen. Am 28. Mai 1814 traf der Preußische Ober-Post-Commisarius Frederking aus Lenzen in Hamburg eine. Zusammen mit dem Postbeamten Kennler trafen sie die ersten Vorbereitungen.

Mit dem Einzug des russischen General Graf Benningsen am 31. Mai 1814 übernahm, als erste Postanstalt, erneut das preußische Oberpostamt seine Aufgaben. Schon am ersten Tag wurde eine reitende Post abgefertigt. 1830 erfolgte eine Reorganisation dieser Postanstalt. Von nun an verkehrten wöchentlich zwei Reitposten, vier Schnellposten und vier Fahrposten mit Berlin. 1837 kam eine Stafettenpost sowie 1840 zwei Kurierposten hinzu. Zudem gab es vom preußischen Oberpostamt in Hamburg eine tägliche Reitpost und werktäglich eine fahrende Postverbindung mit Stralsund. Seit 1846 durch eine Eisenbahnverbindung ersetzt.

Mit dem Beitritt Hamburgs zum Deutschen Postverein kam es zu einer Vereinbarung. nach der das preußische Oberpostamt in Hamburg, zum 1. Januar 1852, die Einsammlung, die Beförderung und die Zustellung der Briefe von und nach.

  • a) dem preußischen Verwaltungsbezirk,
  • b) dem größten Teil des österreichischen Postgebiets,
  • c) dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg,
  • d) dem Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz,
  • e) dem Herzogtum Lauenburg und dem Großherzogtum Luxemburg
  • f) Russland und allen außerdeutschen und außereuropäischen Ländern, sofern der Briefwechsel über Russland oder über Triest ging.

Ebenso der Postzeitungsvertrieb nach diesen Ländern. Der Fahrpostverkehr war gesondert geregelt. Währen des Deutsch-Dänischen Krieges (1863/84) befand sich die Felpostsammelstelle im preußischen Oberpostamt. mit einem großen Postaufkommen an Briefen und besonders Feldpostpäckereien.

Nach dem nur wenige Tage dauerenden Krieg gegen Österreich beschlagnahmte Preußen das hannoversche Postamt in Hamburg als feindliches Eigentum. Die Aufgaben wurden ins preußische Postamt verlegt bis es später völlig in ihm aufging.

Nach dem, am 9. August 1850 erschienenen hannoverschen “Gesetz, die Posttaxe betreffend Hannoversches Postgebiet” galt des Königreichs Hannover und dessen Verkehr mit den im Ausland gelegenen Kgl. Hannoverschen Postbüros in Hamburg und Ritzebüttel, Bremen und Bremerhaven sowie Vegesack und Hagenburg als hannoversches Postgebiet.

Am 1. Mai 1851 kam es zu "Aufhebung der Kartenschlüsse zwischen einzelnen Preußischen Post-Anstalten und den Fürstlich Thurn und Taxischen Post-Ämtern in den Hansestädten Hamburg und Bremen”.

Vom 1. Mai 1856 wurde in Preußen das Porto für Kreuzband- oder Streifband-Sendungen innerhalb des Landes und nach anderen Staaten des Postvereins, ohne Unterschied der Entfernung von 6 auf 4 Silberpfennig pro Zollot (exkl) ermäßigt. Beim preußischen Post-Amt in Hamburg wurde der bisherige Satz von ½ Schilling je Zollot beibehalten.

Die Vermittlung des Schleswig-Holsteinischen Postdienstes wurde zunächst vom freistädtischen Oberpostamt besorgt. Nach der Einverleibung Schleswigs und dann Holsteins in Preußen, ging auch dieser Postdienst auf das preußische Oberpostamt über. Das Herzogtum Lauenburg wurde übernommen. Das Thurn und Taxisische Oberpostamt in Hamburg wurde mit dem preußischen Oberpostamt in Hamburg verschmolzen.

In einer preußische Amtsblattverfügung (61/132/65) vom 27. Dezember heißt es: “Vom 1. Januar 1866 übernimmt die preußische Postverwaltung das Postwesen des Herzogtums Lauenburg. In Ratzeburg ist eine Bezirks-Postbehörde eingerichtet. Die bestehenden Postämter in Ratzeburg, Lauenburg und Mölln; Postexepditionen in Büchen, Friedrichsruh, Schwarzenbeck, Grande, Groß-Schönberg, Groß-Grönau, Siebenbäumen und Seedorf gehören dazu. Die Bahnstrecke Lübeck-Lauenburg ist dem Eisenbahn-Post-Amt 3 (Hamburg-Berlin) unterstellt”.

Eine weitere preußische Amtsblattverfügung (51/140/66) vom 22. Dezember 1866 heißt es: “Das Postwesen geht am 1. Januar 1867 auf Preußen über. In Kiel wird eine Ober-Post-Direktion (OPD) eingerichtet. Im Verkehr mit Preußen incl. Hannover gilt für alle Sendungen der preußische, interne Porto- resp. Gebührentarif. Schleswig-Holstein gehört für Auslandssendungen in den 2. Taxrayon. Im Verkehr mit dem Postvereinsgebiet blieb die Übereinkunft von 1865 unverändert bestehen. Im Verkehr mit dem Ausland finden die preußischen Postverträge Anwendung. Im Verkehr zwischen Skandinavien, Hamburg, Lübeck, Bergedorf und Lauenburg blieben die alten Taxen bestehen.

Und kurz darauf verkündet eine weitere preußische Amtsblattverfügung (53/149/66) vom 26. Dezember 1866 die “Einfügung des Postwesens des ehemaligen Königreichs Hannover in die Preußische Verwaltung." dort heiß es: “ Vom 1. Januar .1867 an ist das Postwesen Hannovers mit dem preußischen verschmolzen. Das frühere hannoversche Postgebiet umfasste die Postanstalten im Königreich Hannover, sowie Postämter in Bremen und Hamburg und Postexpeditionen in Vegesack, Bremerhaven und Ritzbüttel. In Hannover wird eine OPD eingerichtet, der auch die Postexpeditionen in Vegesack, Bremerhaven und Ritzbüttel unterstellt werden. Das Postamt in Bremen ist noch nicht mit dem preußischen Postamt vereinigt, es untersteht der obersten Postbehörde in Berlin, rechnerisch zu Hannover. Das hannoversche Postamt in Hamburg ist bereits mit dem preußischen Postamt dort vereinigt. Auch das Ober-Post-Amt Hamburg untersteht unmittelbar der obersten Postbehörde in Berlin. Im Verkehr mit dem übrigen Preußen kommt der preußische, interne Tarif zur Anwendung. Im Auslandsverkehr zählt das hannoversche Gebiet zum 2. Rayon”.

Im preußischen Amtsblatt (19/40/67) vom 31. März 1867 verkündet: “Nachdem die Ratifikation des Vertrages vom 28. Januar 1867 zwischen Preußen und dem Fürsten von Thurn und Taxis abgeschlossen ist, wird am 1. Juli 1867 das Postwesen Thurn und Taxis auf das preußische überführt.”

Am 1. Januar 1868 wurde das preußische Oberpostamt zu einer Postanstalt des Norddeutschen Bundes.

Dänisches Postamt

1851 Stempel "KDOPA"
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1851 Stempel "KDOPA"

Nach Dänemark sind zum ersten Mal im Jahre 1602 regelmäßige Boten angeordnet worden, wie eine Handschrift berichtet. Bis dahin waren nur Boten mit besonderen Aufträgen entsendet worden. Die Boten beklagten sich, die 6 Mark die sie, für oft nur 20 Briefe die sie zu befördern hatten, würde ihren Unterhalt nicht sichern.

Friedrich III (1609 und 1670), der König von Dänemark und Norwegen von 1648 bis 1670, beauftragte 1653 den dänischen Postmeister Remmers in Hamburg ein Dänisches Postamt einzurichten. Der Hamburger Senat widersprach dem. Daraufhin überließ der König die Dienstgeschäfte dem Hamburger Stadt-Postmeister Gerbrandt.

Auf Grund der dänischen Postordnung vom 25. Dezember 1694 verkehrte zwischen Kopenhagen und Hamburg Reit- und Fahrposten. Die Sendungen durften 50 Lot (750g) nicht übersteigen. Das Dänische Postamt blieb bis 1704 mit dem Hamburger Stadt-Postamt verbunden.

Preußen und Dänemark hatten ein Abkommen geschlossen, der neu ernannte Preußische Postmeister Wentzhart übernahm das Dänische Postamt (Siehe “Das Brandenburgisch-Preußische Postamt”). Der König von Dänemark begründete sein Recht auf eine eigene Postanstalt mit seinem “Land-Post-Regal” als Herzog von Holstein, der er auch war. Er erkannte Hamburg nicht als freie deutsche Reichsstadt an, sie sei schließlich eine ihm untertane holsteinische Stadt.

Nach dem Tode von Wentzhart wurde im preußischen ein Preuße und im dänischen ein Däne Postmeister. Das führte zu Schwierigkeiten, da der Hamburger Senat darauf bestand, das nur einen Hambürger Postmeister sein dürfe. Der Streit wurde 1736 beigelgt.

Wilhelm Heinrich Matthias schreibt in seinem Buch: “Über Posten und Post-Regale” (1832) Über die fremden Postbüros: “Unter diesen Comtoirs war das Dänische das kleinste und unbedeutend, es trieb sein Wesen in einem Keller. Bis zum Jahre 1723 waren die fremden Postgewölbe (Poststuben) von außen durch einfache Bildstücke in Stein, oder Stuckmasse bezeichnet, z. B. das Kaiserliche, eigentlich Thurn- und Taxissche, mit der Figur eines zweiköpfigen Adlers, das Dänische durch einen Elephanten, das Preußsche durch einen schwarz bemalten Adler. Nun traten an ihre Stelle große Tafeln mit dem ausgemalten vollständigen Wappen ihres Landes.

In der Franzosenzeit war Dänemark mit Napoleon I verbündet und so blieb die dänische Postanstalt als einzige fremdherrliche neben der französischen Postverwaltung in Hamburg bestehen, während alle anderen aufgelöst wurden.

Bis 1848 stand das dänische Oberpostamt unter dem Schleswig-Holsteinischen Sekretariat der Generalpostdirektion in Kopenhagen. Die Kriegsereignisse in Schleswig-Holstein veranlasste die “Provisorische Regierung für Schleswig-Holstein” das dänische Oberpostamt in Hamburg in ein “Schleswig-holsteinisches Oberpostamt”. Die Abkürzung "S.H.O.P.A." für "Schleswig-Hosteinisches Ober-Post-Amt" findet man im Poststempel des Amtes Hamburg seit 1850.

Im August 1852 ging das Ober-Post-Amt wieder in dänischen Besitz über. Nun verlangte der dänische Postmeister Graf Holck sein Amt wieder anzutreten. Ihm wurde beschieden, dass das Postwesen des Königreichs Dänemark und der Herzogtümer zwar in dem gleichen Gebäude auf den großen Bleichen, aber unabhängig voneinander von den herzoglichen bzw. dänischen Beamten verwaltet würden.

Im zweiten Dänischen Krieg blieb Hamburg vorerst neutral. Als aber Dänemark Kaperbriefe gegen Hamburger Kauffahrer ausstellte, beschlagnahmte der Senat das dänische Oberpostamt. Die Dienstgeschäfte übernahm das Stadtpostamt. Dort richtete man eine “Abteilung für Dänemark, Schleswig-Holstein und Lauenburg” ein.

Im “Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Dänemark” vom 7/9. April 1868 wurde die Aufhebung der Dänischen Postrechte in Lübeck und Hamburg verkündet. Die Rechte gingen auf den Norddeutschen Bund über. Die dänischen Ober-Postämter in Lübeck und Hamburg waren damit Geschichte. Dafür zahlte der Norddeutsche Bund 220.000 Taler nach dem 30-Talerfuß. Zudem musste die Stadt Hamburg noch einmal 2.000 Mark Hamburger Couratgeld für die noch vorhandenen dänischen Einrichtungsgegenstände zahlen.

Schwedisches Postamt

1861 Posthauses an der Große Bleichen in Hamburg
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1861 Posthauses an der Große Bleichen in Hamburg

Es soll schon 1613 in Hamburg einen schwedischen Postmeister gegeben haben. Er sollte, für Rechnung Schwedens, den Austausch von Briefen des Königs und der schwedischen Regierung vermitteln. Eine geregelte, öffentliche Post gab es in Schweden noch nicht.

Am 20. Januar 1620 ersuchte der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna den Regierungsvertreter Schwedens in Hamburg, den Holländer Leenhart van Sorgen, die Möglichkeit, durch Dänemark, eine Postverbindung nach Hamburg, zu prüfen. Der Dänenkönig und Holsteiner Herzog musste um Genehmigung gebeten werden. Um die Posteinrichtung ertragsfähig zu machen, schlug er vor, den Hamburger und Amsterdamer Kaufleute die Benutzung zu erlauben. Erstaunlich schnell, am 28. Juli 1620 kam die Postverbindung zustande. Einmal wöchentlich wurden nun auch Privatbriefe befördert. In Hamburg übernahm der kaiserliche (Thurn und Taxissche) Postmeister Jacob Kleinhans die Dienstgeschäfte.

Zu Zeiten des 30jährigen Krieges lief viele schwedische Post über diese Verbindung. König Gustav II. Adolf schaltete sich 1630 aktiv in den Dreißigjährigen Krieg ein, er fiel 1632 in der Schlacht bei Lützen. Der Schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna übernahm die Leitung der Politik. Zu dieser Zeit lief der Briefwechsel zwischen dem schwedischen König und seinen Oberbefehlshabern in wichtigen Angelegenheiten über eigene Kuriere. Schwedens südliche Provinzen Skåne (Schonen) war noch dänisch, daher lief der größte Teil der Post per Segelschiff von den norddeutschen Häfen nach Kalmar oder Stockholm. Nur wenn Eis die Ostsee versperrte war der Landweg, um der Bottnischen Meerbusen, wenn möglich aber über die Åland-Inseln, erforderlich.

Der Krieg gegen den Deutschen Kaiser ließ die Vermittlung durch die kaiserliche Post nicht mehr zu. Daher sorgte seit 1831 Andreas Wechel in Hamburg für die Aufrechterhaltung der Verbindung mit Schweden. Andreas Wechel wurde als schwedischer Postmeister nach Leipzig versetzt. Dort erarbeitete er eine ‟Königlich Schwedische Post-Ordnung” die am 20. November 1631 veröffentlicht wurde und vorerst nur für Leipzig Gültigkeit haben sollte.. Es war dies die erste schwedische Postordnung überhaupt.

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Axel Oxenstierna war genötigt Andreas Wechel aus Leipzig 1635 abzuziehen und wieder nach Hamburg zu versetzen. Dort bestand seine Aufgabe darin, die Verbindung über Helsingör nach Myrkaryd aufrecht zu erhalten. 1636 wurde er nach Stockholm beordert, wo er das innerschwedische Postwesen organisieren sollte, und zwar nicht nur die Hauptlinie von Hamburg über Dänemark, sondern auch die Postverbindungen mit Finnland und Estland. Am 20. Februar 1636 gelang es, unter der tätigen Mithilfe des Andreas Wechel, von Stockholm aus, ein allgemeines Postwesen einzurichten, das mit einigen notwendigen Anpassungen über 200 Jahre Bestand haben sollte und als Geburtsjahr der Schwedischen Reichspost angesehen wird.

Die Oberaufsicht im Postwesen in Hamburg gehörte damals zu den Aufgaben des schwedischen Diplomaten Johan Adler Salvius, der zehn Jahre später einer der Chefverhandler Schwedens beim Friedenskongress in Osnabrück werden sollte. Eine selbständige schwedische Postanstalt ist vermutlich 1674 eingerichtet worden. Der schwedische Botschafter bat den Hamburger Senat, zur Hebung des Handels, ein eigenes Postamt errichten zu dürfen. Es sollten die eingesammelten Brief in versiegelten Paketen durch Dänemark befördert werden.

In Marpersgers “Schwedischer Kaufmann” in Wismar und Leipzig, 1706 gedruckt, lesen wir über das Schwedische Postamt in Hamburg das “die ordinaire reitende Post aus Hamburg jeden Dienstag vom Kontor des Commisarius Huswedel über Kiel Flensburg und in Helsingör über den Sund kommt. Im Sommer kommt sie am Donnerstag, im Winter am Freitag zurück. – Die ordinaire fahrende Post nach Schweden über Ystadt verließ Hamburg jeden Freitag über Wismar - Rostock - Stralsund. Die Fahrt kostete bis Stralsund 5, die Überfahrt nach Ystadt 2 Reichstaler schwedisch 36 ß. – Die Post von Schonen, Gotenburg, Stockholm und Helsingborg kam am Dienstag und Freitag beim Dänischen Postamt auf der Zollbrücke an und am gleichen Tag wieder zurück.” Im Jahre 1685 wird eine wöchentlich einmal verkehrende Fahrpost erwähnt.

Das schwedische Postamt wurde damals von einem Hamburger Bürger als Postmeister oder Postkommissar geleitet. Der Hamburger Senat legte großen Wert auf eine solche Regelung. Bei der Neubesetzung wurde allerdings darauf keine Rücksicht mehr genommen. Der Schwede König wurde zum Amtsvorsteher, bald darauf zum Ministerresidenten (um ihn unangreifbar zu machen) ernannt.

1862, K.S.& N.P.C. HAMBURG", R3 auf Brief von London nach Stockholm, Franco-Stempel "45 öre
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1862, K.S.& N.P.C. HAMBURG", R3 auf Brief von London nach Stockholm, Franco-Stempel "45 öre

Die Franzosen schlossen 1807 auch das schwedische Postamt. Der Postaustausch durfte aber am 23. Juni 1809 wieder aufgenommen werden. Das schwedische Postamt eröffnet wieder am 7. Juni 1814, nun unter dem Namen “Kgl. Schwedisches und Norwegisches Postamt”, nachdem Schweden durch den Frieden von Kiel (14. Januar 1814) das vorher mit Dänemark verbundene Königreich Norwegen erworben hatte. Im Gegenzug musste Schweden sein Besitztum Schwedisch-Pommern (Teile Vorpommerns und Rügen) an Dänemark abtreten, welche dann 1815 zu Hannover bzw. Preußen gelangten. Der Status der dänischen Herzogtümer Schleswig und Holstein bleibt zunächst unberührt.

Im Postvertrag vom 1. März 1821 verpflichten sich Preußen und Schweden, künftig nicht mehr jeweils zwei Yachten, sondern je ein Dampfschiff und ein Reservedampfschiff bereitzustellen. Am 1. Mai 1824 soll die schwedische “Constitution” als erstes Postdampfschiff in Stralsund eingelaufen sein, oder war es der preußische “Adler” in Ystadt. Eine starke Konkurrenz.

 2½ ß mit Einkreisstempel “P. A. HAMBURG 2/11 2-3" entwertet
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2½ ß mit Einkreisstempel “P. A. HAMBURG 2/11 2-3" entwertet

Schweden hatte keinen Besitz mehr in Deutschland. Der Hambuger Senat möchte das schwedische Postamt gern aufgehoben sehen. Zum Schutz übernahm der Kgl. Schwedische und Norwegische Gesandte die Amtsgeschäfte der Post. Der Geschäftsumfang war sehr klein, 2 Beamte und zwei Briefträger konnten die Arbeit leicht erledigen. Das Postaufkommen stieg dann wohl wieder an, denn 1856 stellte die schwedische Regierung einen Postdirektor ein. Als das dänische Postamt 1858 den Postverkehr mit Norwegen übernahm, nannte man sich wieder “Kgl. Schwedisches Postamt” und besorgte die Briefe nach Schweden und Finnland.

Der Norddeutsche Bund hatte bis zum 31. März 1869 alle fremden Postanstalten aufgehoben und damit auch das schwedische.

Holsteinisches Postamt

Schleswig-Holsteinisches Postamt

1862, dänischer Nummernstempel "2" und Einkreisstempel K.D.O.P.A HAMBURG
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1862, dänischer Nummernstempel "2" und Einkreisstempel K.D.O.P.A HAMBURG

Die Holstein-Gottorper Herzöge waren am Verkehr mit Hamburg sehr interesiert. Sie richteten 1692 eine Reitpost nach Lübeck und Hamburg ein. Wer andere Wege nutzen wollte und erwischt wurde, dem drohte eine Strafe von 1 (später 10) Reichstaler. Vermutlich richtete man schon damals ein “Herzoglich Holsteinisches Postamt” ein, obwohl es sich erst 1695 nachweisen lässt.

Als die Gottorper Herzöge (1762) auf den russischen Kaiserthron gelangt waren, änderte sich der Name in “Großfürstlich Holsteinisches Postamt”. Im November 1773 wurde das Wappenschild jedoch abgenommen und gegen das dänische Wappenschild getauscht. Das Großfürstlich Holsteinische Postamt war mit dem Dänischen Postamt vereinigt worden.

Am 27. April 1848 verfügte die provisorische schleswig-holsteinische Regierung „in Folge des gegenwärtigen Kriegszustandes", wie folgt: „es sind die bestehenden Postverbindungen zwischen den Herzogtümern Schleswig - Holstein und Dänemark bis weiter aufgehoben." Tags darauf erteilte ein Mitglied der provisorischen Regierung dem Direktor des dänischen Oberpostamtes in Hamburg, dem Grafen von Holck, den Befehl, die Sendungen nach und von Dänemark einzustellen, und den Namen in“Schleswig-holsteinisches Ober-Postamt" umzuändern. V. Kolck ging nach Dänemark zurück. Die Holsteinischen Beamten blieben und führte die Geschäfte. Der Waffenstillstandsvertrag von Malmö (26. August 1848) sah auch die Wiederherstellung des dänischen Ober-Postamts vor.

Seit 1849 gab es sowohl ein dänisches als auch ein holsteinisches Ober-Postamt. Sie teilten sich ein Posthaus und bekriegten sich fleißig. In der Schlacht bei Idstedt (vom 24. und 25. Juli 1850) erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage, 1.400 Menschen starben. Die Dänen vereinten die beiden Ober-Postämter zum “Oberpostamt, Holsteinische Abteilung”. Das Postschild lautete seit März 1851 "Kön. Dän. Ober-Post-Amt”. Die Leitung lag in Händen von zwei schleswig-holsteinischen Post-Amtkontrolleuren. Am 22. März 1851 wurden alle schleswig-holsteinischen Wappen am Posthaus und an den Post-Wagen verboten.

Mit dem Abrücken der Truppen des Deutschen Bundes 1852 wurde die schleswig-holsteische Abteilung des dänischen Ober-Postamts aufgehoben und die Mitarbeiter entlassen.

Hannoversches Postamt

Inlandstarife: Entfernungsunabhängig 1 Gr. für einen einfachen Brief
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Inlandstarife: Entfernungsunabhängig 1 Gr. für einen einfachen Brief

Schon 1659 gab es eine Verbindung zwischen Hamburg und Hannover. Der Hildesheimer Postmeister Rütger Hinüber fuhr wöchentlich ein-, später zweimal. Er logierte im Gasthaus von Hans Hartig in der Hamburger Deichstraße in der “Harburger Herberge”. Hier wurden Briefe nach Celle, Braunschweig, Hannover, Hildesheim und Westfalen angenommen.

In Jahre 1682 gab es in Hamburg ein “landesfürstliches hannoversches Postkontor”. Der hannoversche Erbgeneralpostmeister von Palten versuchte den Geschäftumfang zu erweitern. Sein Gegenspieler war der Graf von Taxis der “Reichs-Erb-General-Postmeister” von Kaisers Gnaden. Die Hamburger konnten oder wollten gegen Hannover wenig ausrichten, liefen doch ihre Amsterdammer-Boten durch hannoversches Gebiet.

Kurfürst Georg II (1683-1760) kaufte der Familie von Platen für 450.000 Reichstaler das Postwesen ab. Wieder versuchte man die Verbindung aufzuheben, und immer wurde, nach einiger Zeit, der Frieden wieder hergestellt.

Zwischen 1807 und 1814 musste der Betrieb, bedingt durch die französische Besetzung, eingestellt werden. Das hannoversche Postamt konnte im Juni 1814 den Postkurs wieder einrichten.

Weil das Königreich Hannover im Jahre 1866, im Deutschen Krieg, für Österreich Partei ergriffen hatte, ging es nach dem Sieg an Preußen über. Das Hannoversche Postamt wurde auf Befehl des preußischen Generals von Manteuffel geschlossen. Der Hannoversche Oberpostmeister Eggers hatte die Postgeschäfte dem preußischen Oberpostdirektor Brünnow zu übergeben, der nun den Postdienst mit besorgen würde. Jeweils drei Postbeamte sorgten für eine geordnete Übergabe. In der Hauptkasse befanden sich 25 Reichstaler und in den Schalterkassen noch einmal 112 Reichstaler. Die hannoverschen Briefträger und Paketzusteller waren noch unterwegs. Mit ihnen wurde am nächsten Tag abgerechnet. Die nach der Poststraße führende Haustür wurde versiegelt und von beiden Parteien ein Übergabeprotokoll unterzeichnet.

Poststempel

Beim Hannoverschen Postamt wurde seit 1813 ein Einzeiler “HAMBURG” in lateinischer Schrift verwendet. Daneben ein kleiner Einkreisstempel mit Angabe der Auslieferung. Oben eine arabische Zahl für den Tag und darunter ein lateinischer Großbuchstabe für den Monat. Bei ankommenden Sendungen wurde mit dem kleinen Einkreisstempel auch die Ankunft bestätigt.

Stempel des Hannoverschen Postamts in Hamburg
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Stempel des Hannoverschen Postamts in Hamburg

Ab 1816 findet man einen Einkreisstempel. In der oberen Kreishälfte stand “HAMBURG” wieder in lateinischer Schrift in der Mitte in Bruchform, der Tag der Einlieferung und darunter der Monat. Er erinnert an einen preußischen Fingerhutstempel. Im Laufe der Zeit kamen Stempel mit größerem Kreis hinzu. Mit diesen Stempeln wurden noch die ersten Briefmarken entwertet.

Hannover führte in den 30er Jahren einen Zackenrechteckstempel ein. In der oberen Zeile stand “HAMBURG”, in der zweiten Zeile die arabische Tageszahl mit einem Punkt dahinter, dann folgte der abgekürzte Monat, während die beiden letzten Zahlen das Jahr angaben.

In den 50er und 60er Jahren wurde hauptsächlich ein Zweikreisstempel abgeschlagen. In dünnen lateinischen Buchstaben stand oben zwischen den Kreisen “HAMBURG”, unten die Stundenangabe, teilweise mit A für abends und M für morgens. In der Kreismitte in Bruchform Tag, oben, Monat unten.

Nicht zu vergessen die Stempel, die notwendig wurden, wenn andere Postanstalten ihre Briefe zur Weiterleitung übergaben, z.B. “AUS DAENEMARK” oder “AUS HELGOLAND”

Tarifabweichungen

Im Circular 186 vom 18. März 1814 finden sich Durchführungsbestimmungen für die neue Taxe vom 1. April 1814. Sie galten auch im Lauenburgischen, von Hamburg ist nicht die Rede. Hat man noch nicht damit gerechnet, dass in Juni 1814 das hannoverische Postamt in Hamburg wieder eröffnet werden konnte?

Ein Circular-Rescript vom 17. Mai 1842 berichtet, dass Porto und Scheingeld für Briefe und Gelder an die “Abgebrannten in Hamburg” nicht erhoben werden sollten.

Am 1. Januar 1854 wurde das Königreich Hannover Mitglied, des unter preußischer Führung stehenden Zollvereins, dem fast alle Länder des Deutschen Bundes angehörten. (Nichtmitglieder waren: Österreich, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Lübeck.) Hannover trat damit gleichzeitig der Dresdner Münzkonvention bei, wonach entweder der 14-Taler-Fuß (in den nördlichen Ländern des Konventionsgebietes), oder 24½-Gulden-Fuß (in den südlichen Ländern) als ausschließlicher Landesmünzfuß gelten sollte. Für Hannover ergaben sich keine Probleme, hier wurde ja bereits seit 1834 im 14-Taler-Fuß geprägt.

In Tarif vom 1. Oktober 1850 wurde als Tarif-Besonderheiten angeführt:

  • Das Kgl. Hannoversche Postamt zu Hamburg berechnet die Taxe für den einfachen Brief bis auf weiteres mit 2 Schillingen Hamburger Courant bzw. mit 1 Ggr. 2 Pf Hannoverschem Courant, bei den sonstigen Taxen galt der hannoverische Tarif.
  • Bei der Berechnung der Fahrpostsendungen gehört Hamburg zu den Eisenbahn-Postorten, mit geringerem Tarif, da nur durch die Elbe vom hannoverschen Harburg getrennt.

Hannoverische Postbeamte verloren, vom 1. Juli 1850 an, eine Menge von Nebeneinnahmen, dazu gehören, in Bremen und Hamburg die Bestellgelder und in Hamburg das so genannte Schreibgeld , solange es statt des Scheingeldes in Hamburg erhoben wurde.

  • Für Alle galt, dass Postvorschüsse aus Mitteln der Postkasse gewährt wurden, die nun auch die Procura-Gebühr beansprucht und nicht mehr Sache des Postbeamten waren. Sie bezogen bisher die Procura-Gebühr.
  • Gleichzeitig wurden neue “Neue Postscheine” mit der gleichen Drucknummer (13b), auf gelbem Papier gedruckt, herausgegeben. Die alten Scheine auf rotem (13b) und weißem (13c) Papier waren einzusenden. Ab dem 1. Juli 1850 waren nur noch die “Neuen” erlaubt. Wer die “Alten” verwendete, musste 1 Taler Strafe zahlen. Nur in Hamburg durften die alten roten Scheine weiter verwendet werden.

Das Gesetz, die Posttaxe betreffend. (Circular 139 vom 9. August 1850) galt im Inneren des Kgl. Hannoverschen Postgebiets, also des Königreichs Hannover und dessen Verkehr mit den im Ausland gelegenen Kgl. Hannoverschen Postbüros in Hamburg und Ritzebüttel, Bremen und Bremerhaven sowie Vegesack und Hagenburg.

Es erfolgte, zum 1. Juni 1851, der Anschluß des Königreichs Hannover an den Postverein.

  • Als Vereins-Tax-Münze nennt der Postvertrag österreichische Kreuzer (Kr.) und preußische Silbergroschen (Sgr.).
  • Für die Hannoversche Post sind die Sgr. die Tax-Münze, während die Erhebung in Gutegroschen (Ggr.), zu Hamburg in Schillingen, 3 Sgr. = 4 Ggr., erfolgt.
  • “Das Kgl. Hannoversche Postamt zu Hamburg wird die Taxe der einfachen Briefe bis auf weiteres mit 2 Schillingen Hamburger Courant erheben und mit 1 Ggr. 2 Pf Hannoversche Courant berechnen, bei den sonstigen Taxen aber lediglich den Tarif befolgen.”
  • Die Ermäßigung für Päckereisendungen bei der Bahnbeförderung für Hamburg wurde bestätigt, da Hamburg nur durch die Elbe vom Bahnhof Harburg entfernt war. Die Taxe nach dem Gewicht betrug für jedes Pfund auf je 2 Meilen oder deren Bruchteil bei ausschließlicher Beförderung auf Eisenbahnen ¾ Pf, bei sonstiger Beförderung 1 Pf. Mindestens bis 5 Meilen 1 Ggr., bis 10 Meilen 2 Ggr., bis 20 Meilen 3 Ggr. und darüber je 5 Meilen 1 Ggr. mehr.

Vom 1. Januar 1852 an gehörten das Großherzogtum Luxemburg, das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg, und die freien Städte Lübeck, Bremen und Hamburg zum Postverein. (Circular 215 vom 19. Dezember 1851)

Die “Dienst-Instruction für die Königlich Hannoverschen Postanstalten von 1856 galten für das Königlich Hannoversche Postgebiet bestehend aus dem Kgl. Hannoverschen Staatsgebiet und den Kgl. Postbüros zu Hamburg und Ritzbüttel, zu Bremen, Vegesack und Bremerhaven, zu Hagenburg im Fürstentum Schaumburg-Lippe (Postspedition mit Relais). sowie beim Kgl. Relais. im Braunschweigischen Orte Ammense.

  • Beim Kgl. Postamt zu Hamburg wurde das Porto für Briefe (1 Ggr.) einstweilen noch mit 2 Shilling Hamburgisch erhoben. Sie wurden mit 1 1/6 Ggr. in den Karten abgerechnet. Nach Braunschweig wurde der Ggr. zu 1¼ Sgr abgerechnet.

Ein “Königliches Patent, betreffend die zu Hannover am 7ten November 1856 geschlossenen Übereinkunft wegen Einführung eines gemeinsamen Gewichtssystems” (Circular 141 vom 17. Juni 1857)

  • Artikel 1. Vom 1sten Julius 1858 an soll im Königreich Hannover, im Herzogtum Braunschweig, im Herzogtum Oldenburg, im Fürstentum Schaumburg-Lippe sowie in den freien Hansestädten Bremen und Hamburg nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein gemeinsames Gewichtssystem in Anwendung kommen.
  • Artikel 2. Die Gewichtseinheit ist das Pfund von fünfhundert Grammen. Das Pfund stimmt danach überein mit dem Zollpfund der Zollvereinsstaaten sowie mit dem preußischen Pfund.....
  • Artikel 4. Das Pfund wird in zehn Neulot, das Neulot in zehn Quint, das Quint in zehn Halbgramm geteilt. Zugelassen sind noch das Viertelpfundstück (=25 Quint) und das Achtelpfundstück (= 125 Halbgramm)
  • Artikel 8. ...auf die Einteilung des Pfundes bei den Postverwaltungen bezieht sich diese Übereinkunft nicht.

Das “Gesetz, die Posttaxe betreffend” vom 1. Oktober 1858 verkündet Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. das sich an den grundsätzlichen Regeln nichts geändert hat. Hannoversche Postanstalten befanden sich in Hamburg, Ritzebüttel, Bremen, Bremerhaven, Vegesack und Hagenburg.

Braunschweigisches Postamt

1847 "HAMBURG"
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1847 "HAMBURG"

1706 erteilte Herzog Anton Ulrich (1684-1714) von Braunschweig-Wolfenbüttel dem General-Erb-Postmeister Graf von Platen den Auftrag über eine Privatpost, die spätere “Küchenpost”, mit Heinrich Georg Henneberg zu verhandeln. Dem Grafen von Platen war das gesamte Postwesen im Braunschweig-Lüneburgischen mit dem Wolfenbüttelischen Anteil überlassen worden.

Bisher ging eine Stadt-Braunschweiger Botenpost nach Hamburg, die den Bedürfnissen des Herzogs nach frischen Lebens- und Genussmitteln nicht gerecht wurde. Diese Botenpost nach Hamburg wurde 1709 aufgehoben. Es wurde ein Tarif bekannt gemacht, zu denen Briefe, Päckereien und Passagiere von der nun eingerichteten „Küchenpost“ nach und von Hamburg befördert werden sollten. Für die Abfertigung der Fahrpost wurde der Postkammerschreiber Heinrich Georg Henneberg bestellt. Für Hamburg war der Kgl. Preuß. Kommissar C. Wolf im Nebenamt zuständig.

Die Abfertigung erfolgte in Braunschweig in der Gördelinger Straße 44, im Hause von Henneberg. 1743 zog man in das Fürstliche Posthaus in die Breite Straße (nach Umbau der Straße, Kohlmarkt Ass300, heute Poststraße (Einrichtungshaus)) um.

Weil sie die fürstlichen Hofküchen in Braunschweig und Blankenburg (Harz) mit zu versorgen hatte wurde sie “Fürstliche Küchenpost”, genannt. Sie fuhr ab 1717 bis nach Blankenburg, und hatte ab 1722 mit der so genannten “Gelbe Kutsche” Anschluss an die Kursächsische Post nach Leipzig,

Bei der Küchenpost handelte es sich um eine Privatpost der Familie Henneberg. In Jahre 1732 wurde sie in eine “Fürstlich Braunschweigische Fahrpost” umgewandelt und war Teil der Braunschweigischen Landespost. Die Hamburger Anlaufstelle war nun das “Fürstlich Braunschweigische Postamt”, das von einem Fürstlichen Postkommisar geleitet wurde. Gegen den Willen des Hamburger Senats prangte ein Braunschweig-Wolfenbütter Wappenschild mit Inschrift am Posthaus.

Nach Streitigkeiten mit der hannoverschen Küchenpost entschlossen sich beide Parteien zur „Königlichen und Kurfürstlichen auch hochfürstlichen Braunschweigisch-Lüneburgischen Communions-Post“. Die Fahrten wurde verdoppelt und Gewinn und Verlust im Verhältnis 3 (Hannover) zu 2 (Braunschweig) verteilt. Noch immer verwaltete die Familie Henneberg die Braunschweiger Post.

Zu Zeiten des Königreichs Westphalen (1808-1814) kam es zu einer Unterbrechung. Preußen hoffte damals die Leipziger Kaufleute zu veranlassen, eher die preußische als die Braunschweigische Post in ihrem umfangreichen Briefverkehr mit Hamburg zu nutzen.

Nach dieser Zeit wurde die Post Hamburg - Braunschweig - Leipzig und das Braunschweiger Postamt in Hamburg nach den alten Verträgen weitergeführt. In Hamburg war Ernst Henneberg braunschweigischer Postmeister. Er, und der Postdirektor in Braunschweig, auch ein Henneberg, erhielten, an Stelle eines Gehalts, je 1/5 des Nettoreinertrags des Braunschweiger Anteils der Post.

Die Braunschweiger Post unterhielt einen direkten Briefbeutelversand mit dem Kgl. Sächsischen Ober-Postamt in Leipzig. So unterhielt man in Verbindung für Briefe nach Sachsen, Thüringen, Bayern, Österreich, Böhmen, Mähren, Tirol, und Italien. Geldsendungen und Pakete wurden ausschließlich mit der Kgl. Hannoverschen Fahrpost befördert.

Ein Vertrag zwischen dem Königreich Hannover und dem Herzogtum Braunschweig übernahm Hannover zum 15. Mai 1835 die Kommunionspost und das Braunschweiger Postamt in Hamburg gegen eine jährliche Pauschale. Am 3. Dezember 1842 wurde dieser Vertrag noch einmal bestätigt.

Das hannoversche Postamt wurde 1866 aufgehoben.

Mecklenburg-Güstrower Postamt

1845, "HAMBURG", L2 auf Begleitbrief nach Kaltenhof bei Dassow
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1845, "HAMBURG", L2 auf Begleitbrief nach Kaltenhof bei Dassow

Der Herzog Gustav Adolf (1633 bis 1695) von Mecklenburg-Güstrow ernannte im Jahre 1674 den Hamburger Bürger Heinrich Wohldorf zu seinem Postverwalter in Hamburg. Gleichzeitig sollte er für den Hofstaat Fische, Austern und andere leckere Küchensachen kaufen und mit dem Postwagen nach Güstrow schaffen lassen. Das ging nur wenige Monate gut. Dem Senat war möglicherweise eine weitere Post unangenehm, oder war der Gewinn nicht hoch genug?, wir wissen es nicht.

1679 verpachtete die Güstrowsche Kammer ihre fahrende Post an Daniel le Plat. Als er die Mecklenburgische Postordnung an der Börse in Hamburg anschlug, verschärfte der Hamburger Rat die Bedingungen zum Einlass in die Stadt derart, das es auf ein Verbot der Güstrowschen Post hinauslief. Nach einigem Hin und Her wurde im Jahre 1683 ein “Mecklenburg-Güstrowsches Postkontor” in Hamburg eröffnet. Der Hamburger Rat ließ aber nur Briefe an den Herzog selber zu. Der Hamburg-Stettiner Cours ging durch das Güstrower Gebiet. Nach Verhandlungen durfte der Postmeister la Plat keine schweren Pakete befördern, da die Hamburger Fuhrleute sich sonst beschweren würden.

Als 1695 die Mecklenburg-Güstrower Fürstenlinie ausstarb, wurde das Güstrower Postamt in Hamburg mit dem Mecklenburg-Schweriner Postamt in Hamburg vereinigt.

Mecklenburg-Schweriner Postamt

"HAMBURG", L2 auf Briefhülle nach Rostock
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"HAMBURG", L2 auf Briefhülle nach Rostock

Im Jahre 1689 richtete der in Schwerin tätige Lübecker Postverwalter Krüger mit landesherrlicher Erlaubnis eine Hamburg-Schweriner Reitpost ein. Fünf Jahre später wurde sie in eine Fahrpost umgewandelt. Dazu muss es wohl ein Schweriner Postamt gegeben haben, dessen Vorsteher der Schweriner Hofagent A. Jansen war. Er hatte auch die Hofküche mit Delikatessen und Wein zu versorgen.

Im Jahre 1695 schenkte der Schweriner Herzog dem Hofgerichtspräsidenten von Koppelow, alle Mecklenburg-Schweriner Landesposten.

Während des Nordischen Krieges (1700 bis 1721) wurde die Post häufig von marodierenden Banden beraubt. 1711 befahl der Schweriner Herzog allen seinen Untertanen, die Räuber zu fassen und den Posten allen Schutz zu gewähren. Der Hamburger Rat beschwerte sich über die Konkurrenz für ihre Boten nach Stettin. Dann brach in Hamburg die Pest aus. Das Mecklenburgische Postamt wurde bis 1719 geschlossen.

Der herzogliche Postmeister le Plat war wegen mangelhafter Dienstführung 1738 aus seinem Amt entlassen worden. Von dem Wechsel in der Person des Postmeisters erhielt der Senat in Hamburg Kenntnis und teilte nach Schwerin mit, dass man wohl die vormals zugebilligte herzogliche Hofküchenpost zum Packet- und Personentransport auch ferner zulassen, derselben die Briefbeförderung zum Nachtheile des eigenen städtischen Botenwesens nicht zugestehen könne. Es gab immer wieder Streit mit dem Hamburger Rat, Preußen und Schweden.

Nach der französischen Besatzungszeit (1808 bis 1814) erhielt am 4. Mai 1814 der Postmeister den Befehl, spätestens ab Juni den alten Postlauf wieder aufzunehmen. Im Jahre 1817 wurde die mecklenburgische Postanstalt zu einem Oberpostamt erhoben.

Die Eisenbahn Hamburg-Berlin (in Betrieb genommen am 15. Dezember 1846) mit Anschluss an die Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn, brachte völlig neue Verhältnisse. Der gesamte Postverkehr ging auf die Eisenbahn über. Mecklenburgische Postbeamte taten beim preußischen Eisenbahnpostamt Nr. 3 Berlin, Stettiner Bahnhof, unter dem Postsekretär Bouché, Dienst. Die beiden mecklenburgischen Posthaltereien konnten aufgehoben werden. Die tägliche Schnellpost Hamburg-Berlin, die noch bestehenden Reit- und Personenpost wurden überflüssig.

Das Oberpostamt arbeitete weiter und wurde erst am 31. Dezember 1867 geschlossen bzw. von der Norddeutschen Bundespost übernommen.

Bergisches Postamt

Napoleon schenkte am 15. März 1806 seinem Schwager Joachim Murat das Herzogtum Berg, einige umliegende Gebiete und machte es in kurzer Zeit zum Großherzogtum. Am 15. Mai 1806 erschien in Düsseldorf der französische Postinspektor Du Preuil aus Paris mit dem Auftrag, den Postdienst im Herzogtum Berg einzurichten und die vorläufige Leitung der Post zu übernehmen.

Auf Veranlassung Napoleons wurde am 26. Oktober 1806 in Hamburg ein „Bergisches Oberpostamt“ eingerichtet. Das Thurn und Taxissche Oberpostamt hatte wenig Einspruchmöglichkeiten, ihm wurden militärische Aktionen angedroht, falls es die Felleisen für das Großherzogtum Berg nach ganz Frankreich, Portugal und Spanien nicht an die bergische Post ablieferte. Napoleon war entschlossen, Gesetze und Verwaltungsgrundsätze nach französischen Vorbildern einführen zu lassen. Murat befahl, „die Posten den Thurn und Taxisschen Beamten abzunehmen, weil er ihnen keine Verschwiegenheit zutraute.“. Das Postregal blieb unverändert bestehen.

Am 11. Januar 1807 hatte Napoleon befohlen, dass die Postämter der von den Franzosen besiegten Länder zu schließen seien. Daraufhin wurden in Hamburg das preußische, hannoversche, braunschweigische und taxissche Postamt geschlossen. Die Schließung der dänischen, schwedischen und mecklenburgischen Postämter folgte 1809. Das Hamburger Postamt, es regelte den Verkehr mit überseeischen Ländern, Bremen und Lübeck, blieb vorerst noch bestehen. Um die Fahrpost nach Russland in die Hand zu bekommen, wurde zwischen dem Senat der Stadt Hamburg und der bergischen Postverwaltung ein Vertrag geschlossen. Gegen eine Pachtsumme von 100.000 Mark jährlich wurde dieser Kurs am 8. Dezember 1807 auf 25 Jahre übernommen.

Grund für die Übernahmen war die Überwachung der Kontinentalsperre. So konnte Napoleon den Briefverkehr der Nordseegebiete genau observieren lassen, um an Informationen zu gelangen, die für die Unterbindung des Verkehrs und des Handels mit Großbritannien wichtig waren. Weitere bergische Oberpostämter waren in Bremen (am 15. Februar 1807) und kurz darauf Lübeck.

Das dänische Postamt blieb vorerst bestehen. Die Hamburger Stadtpost wurde (zum größeren Teil) nur gepachtet. Mit der hannoverschen Postverwaltung wurde ein Abkommen getroffen. Das Herzogtum Berg besorgte die Briefpost und Hannover fast das ganze Hamburger Fahrpostwesen.

Nach der Schlacht von Jena (14. Oktober 1806) wurde auch das preußische Oberpostamt aufgehoben. Der braunschweigische Postbetrieb in Hamburg wurde übernommen. Die Mecklenburg-Schweriner Briefpost musste am 15. Februar 1807 seinen Dienst einstellen, fast gleichzeitig mit Schweden.

Am 8. November 1807 musste der Hamburger Rat einem Vertrag mit Murat zustimmen, der dessen Postverwaltung vom 1. Januar 1808 an das Recht zusprach, auf 25 Jahre alleine das Hamburger Postrecht auszuüben. Im freistädtischen Besitz blieb nur die Hamburg-Lübecker Fahrpost, die amerikanische Briefexpedition und die Hamburger Fußpost. Hamburg wurde dafür mit 100.000 Mark im Jahr, und der Portofreiheit für den Senat auf allen Großherzoglich Bergischen Posten, entschädigt. Die Laufzeit des Vertrages war sehr begrenzt. Die Bergische Postherrlichkeit dauerte nur bis zu 8. August 1808.

Der Bruder Napoleons, König Louis von Holland hatte am 3. Juli abgedankt und sein Land mit unbekanntem Ziel verlassen. Dies nahm Napoleon zum Anlass, die gegen England gerichtete Kontinentalsperre zu verschärfen. Ganz Holland und die deutschen Nordseehäfen mit ihrem Hinterland wurden dem französischen Kaiserreich einverleibt. Ein Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 bestimmte, dass Holland, die Hansestädte, Lauenburg und alle Länder, die zwischen der Nordsee und einer vom Einfluss der Lippe in den Rhein über Haltern, Telgte, Stolzenau und Boitzenburg bis Lübeck gezogene Linie lagen, zum französischen Staatsgebiet gehörten.

Das Großherzogtum Berg verlor damit ein Fünftel seines gesamten Staatsgebietes. Von 130 Postanstalten fielen 48 an das Kaiserreich, darunter die ertragsreichen Postämter in Münster, Bremen, Hamburg und Lübeck. Die großherzoglich bergische Postverwaltung mit eigener Postdirektion blieb jedoch bestehen.

Westphälisches Postamt

Der Stempel besagt, dass das Porto bereits bezahlt war
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Der Stempel besagt, dass das Porto bereits bezahlt war

Napoleon hatte nicht nur Hannover und den größten Teil Preußens besetzt, sondern gleichzeitig auch das Herzogtum Braunschweig und Kurhessen, beides Staaten, die sich geweigert hatten, dem Rheinbund beizutreten. Aus Teilen dieser besetzten Gebiete bildete Napoleon das Königreich Westphalen. Er machte seinen Bruder Jérôme zum König und rief dies unnatürliche Gebilde am 7. Dezember 1807 aus. Das Département der Elbe- und Weser-Mündung, auch Nord-Departement genannt, (französisch: Département des Bouches de l'Elbe et du Weser) war zwischen März und Dezember 1810, also für neun Monate, Teil des Königreichs Westfalen. Integriert wurden das Fürstentum Calenberg, das Herzogtum Lüneburg, die Herzogtümer Bremen und Verden, die Grafschaften Hoya und Diepholz, das Land Hadeln, die Herrschaft Spiegelberg und das Fürstentum Lauenburg. Preußen versuchte durch ihren Gesandten in Hamburg, den Graf von Grote, die preußischen Posten in Hamburg wieder einzuführen. Er blieb ohne Erfolg. Ende März 1810 wurde das bis dahin immer noch von der hannoverschen Postbehörde verwaltete Hauptpost-Fuhramt in Hamburg dem Königreich Westfalen überlassen Am 1. März 1811 war die Tätigkeit dieser Postanstalt in Hamburg schon wieder beendet.

Französisches Postamt

Karte des norddeutsch-französischen Kaiserreichs mit seinen Postorten

Im Zuge der Politik der Kontinentalsperre ließ Napoleon die deutsche Nordseeküste von Frankreich annektieren. Es entstanden die “Hanseatische Departements” (franz. départements hanséatiques) als der Oberbegriff für vier Départements, die nach der Annexion nordwestdeutscher Gebiete am 1. Januar 1811 als Teil des napoleonischen Kaiserreichs entstanden. Hamburg gehörte ins Département der Elbmündung oder französisch “Département des Bouches de l’Elbe”, Distrikt Hamburg mit 6 Kantonen im Stadtgebiet. 1811 kam der französische Postkommisar Julliac nach Hamburg und verfügte:

  • a) alle fremden Postanstalten in Hamburg hätten ihren Dienst mit Ablauf des 10. Januar 1811 einzustellen,
  • b) alle Geschäftsbereiche und Dienstverrichtungen der fremden Postanstalten hätten am 11. Januar auf das französische Hauptpost überzugehen,
  • c) die Beamten dieser Posteinrichtungen hätten ihre Postabrechnungen am 10. Januar abends abzuschließen und den Überschuss an die französische Postverwaltung abzuliefern,
  • d) diese Beamten hätten ihm auch zu melden, an welchen Orten die aufgehobenen Postanstalten etwa als Grenz-Postanstalten innerhalb ihres eigenen Landes fortan wirken würden.

Es ist zu Vermuten, das diese Verfügung vom französischen Postdirektor Gonse in Hamburg vorgeschlagen wurde. Die Jahresvergütung an den Hamburger Rat, die 100.000 Mark, wurden nicht mehr gezahlt.

Nur die mecklenburgische Fahrpost zwischen Schwerin und Hamburg blieb bis Ende Februar 1811 noch bestehen. Die Franzosen hatten eine solche Fahrpost noch nicht eingerichtet. Es ging auf das französische Hauptpostamt in Hamburg über. Nun gab es nur nach eine dänische Reitpost.

Napoleon war sehr stark an einer Überwachung des Inhalts der Briefpost gelegen. Der Handel stockte in unerträglicher Weise. Es war eine harte Zeit für die Stadt.

Am 17. Juni 1813 drangen die russischen Befreier in die Stadt ein, das Brief- und das Fahrpostamt wurde versiegelt. Am 30. Mai kamen die Franzosen unter Devoust zurück. Er beraubte die Bank in Hamburg. Eine Großteil der Beute behielt Davousts für sich, der Rest gab er an Frankreich.

Erst Ende Mai 1814 verließ das französische Heer und die französischen Postanstalten waren Geschichte.

Literatur

  • Teubner: “Das Hamburger Stadtbotenwesen bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts”. Archiv für Post und Telegraphie Beihefte zum Amtsblatt des Reichspostamts, 1926
  • Teubner: “Die fremden Postanstalten in Hamburg”, Archiv für Post und Telegraphie Beihefte zum Amtsblatt des Reichspostamts, 1928
  • Buek, Friedrich Georg: “Die Hamburgischen Oberalten, ihre bürgerliche Wirksamkeit und ihre Familien”, Hamburg 1857
  • Gallois, J. G.: “Geschichte der Stadt Hamburg: Mit vielen Illustrationen und Karten" 1867
  • “Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft” Staatswissenschaftliche Fakultät Tübingen, 1851
  • K. Schwarz (Postrat): Zeittafel zur deutschen Postgeschichte. R. V. Deckers Verlag, Berlin 1935, Band 22 Post- und Telegraphie in Wissenschaft und Praxis.
  • Handwörterbuch des Postwesens. Frankfurt a. M. 1953
  • Müller-Mark: Altdeutschland unter der Lupe. 7. Auflage, Verlag M. Zieme, Oberursel, Band 1

siehe auch

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