Kurierpostmarke Lauterbach (Hessen)
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Die Nichtamtliche Ausgabe "Lauterbach (Hessen)" entstand am Ende des 2. Weltkrieges im Jahr 1945 als der Bereich Lauterbachs unter amerikanischer Besatzung (Bi-Zone) stand. Die Besatzung Lauterbachs begann am 28.03.1945. Da die damalige Postbeförderung auf Behördenpost uns Zeitungen beschränkt war, wurde verstärkt lokal begrenzte Zivilpost zugelassen; gleichzeitig erfolgte die erste Ausgabe von AM-Post Briefmarken.
Die Kurierpostmarke wurden ab dem 12.07.1945 ausgegeben und waren bis zum 01.09.1945 gültig. Die Gültigkeit beschränkte sich zunächst nur für den Postverkehr innerhalb des Kreises Lauterbach und auf Karten sowie Briefe bis 20 Gramm. Später wurden diese auch nach Orten des übrigen Hessen, schließlich auch nach Orten der amerikanischen und britischen Zone verwendet, sowie diese durch die Wagen der Fahrgemeinschaft berührt wurden.
Die Entwertung erfolgte nur mit einem Dienststempel des Landratsamtes oder einer Bürgermeisterei. Poststempel sind Mache ! Die Marken kommen zum Teil mit echten Poststempeln, auch auf Karten und Briefen, vor. Dies ist zuerst auf Unachtsamkeit, Gleichgültigkeit oder auch Willfähigkeit einzelner Postler zurückzuführen.
Auflage: 40.000 Stück ( 16.000 Stück verkauft, Restbestand an ein Lauterbacher Museum )
Die Marken wurden im Kleinbogen zu 8 Stück ( 4 x 2 ) im Buchdruckverfahren durch die Druckerei Ehrenklau gedruckt. Diese sind alle teilweise 11 gezähnt ( gez. 11 = auf 2 cm gehen 11 Zähnungslöcher ) und die Blockränder geschnitten. Der Netzunterdruck der Marken ist hell- bis dunkelgrau.
In jedem Bogen sind 4 Plattenfehler bekannt:
I Feld 4 "e" in "Pfennig" verstümmelt
II Feld 7 "1" in der Wertzahl "10" verkürzt
III Feld 3 Abstand zwischen "s" und "e" in Hessen
IV Feld 1 "Pfennig" nach links verschoben
Es sind auch ungezähnte Marken bekannt, welche aus nicht gezähnten Bogen stammen. Die Anzahl derer ist nicht bekannt.
Die Nichtamtlichen Ausgaben, auch Privaterzeugnisse genannt, stammen nicht aus postamtlicher Quelle und wurden nicht amtlich ausgegeben. Sachlich zu Unrecht gelangten diese ab 1947 zur Katalogisierung, siehe z.B. im MICHEL, und wurden als Lokalausgaben gehandelt und auch teilweise geprüft. Nichtamtlichen Ausgaben / Privaterzeugnisse dürfen nach geltendem deutschem Handelsrecht nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.
Angebotene Fälschung der Kurierpostmarke Lauterbach
VORSICHT: Es werden auch Nachdrucke (Fälschungen) der Marken mit allseitiger Zähnung, z.B. im Zehnerbogen, angeboten !
--Revilo202 21:39, 13. Aug 2007 (CEST)