Organisation der Reichspost

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Inhaltsverzeichnis

Norddeutsche Bundespost

Zur Zeit der Norddeutschen Bundespost wurde die Organisationsform beibehalten. Die obere Leitung des Postwesens stand nun dem Bundespräsidenten zu. Unter Leitung des Bundeskanzlers wurde das Post- und Telegraphenwesen vom General-Postamt und der General-Direktion der Telegraphen verwaltet. Die beiden Behörden bildete die I. und II. Abteilung des Bundeskanzleramts. Dem Generalpostamt waren alle Ober-Postdirektionen des Bundes, die Ober-Postämter in Lübeck, Bremen und Hamburg mit ihnen nachgeordneten Postanstalten untergeordnet.

Deutsche Reichspost

Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23. Mai 1871 die Klasseneinteilung geändert. Eine Unterteilung in Postämter I. bzw. II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt.

Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenüber die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie andere Postanstalten, waren aber in der Betriebs- und Kassenführung wesentlich einfacher gestaltet. Für den Betriebsverband und die Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem benachbarten Abrechnungs-Postamt zugewiesen.
Zeittafel der Postorganisation
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Zeittafel der Postorganisation

Seit dem 5. Januar 1875 heißen die Eisenbahnpostämter = Bahnpostämter die Eisenbahn-Postbüros =Bahnposten.

Bei der Verschmelzung von Post und Telegraphie am 1. Januar 1876 wurden 1648 Telegraphenstationen (von insgesamt 1949) mit den örtlichen Postanstalten vereinigt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Postämter wieder in drei Klassen einzuteilen. Der Vorsteher eines Postamts I. (bisher ohne Zusatz) war der Postdirektor. Beim Postamt II. (bisher Postverwaltung) war der Postmeister als Vorsteher und die Amtsbezeichnung für den Vorsteher des Postamts III. (bisher Postexpedition) war Postverwalter. In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt, soweit sie in größeren Orten bestehen geblieben waren. Die Postagenturen blieben unverändert bestehen.

Diese neuen Benennungen wurden durch Amtsblatt 10 vom 8. Januar 1876 eingeführt. Im Schriftwechsel mit Postbehörden waren die römischen Ziffern zu verwenden, mit Privatpersonen und Behörden die Bezeichnung Kaiserliches Postamt bzw. Telegraphenamt. Die vereinigten Ämter hießen Postamt, waren mehrere Postämter an einem Ort, wurden diese durch arabische Ziffern unterschieden.

Am 22. Dezember 1875 war die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens vom Ressort des Reichskanzlers getrennt worden. Unter seiner Verantwortlichkeit wurde nun die Leitung der Verwaltung dem General-Postmeister übertragen. Er hatte die Befugnisse einer obersten Reichsbehörde. Unter seiner Leitung stand das General-Postamt und das General-Telegraphenamt, während die OPD als gemeinsame Bezirksbehörde fungierte.

Der General-Postmeister erhielt am 23. Februar 1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretär, sein General-Postamt die Bezeichnung Reichs-Postamt (Reichsgesetzblatt S. 25).

Zweikreisstegstempl der Poststelln
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Zweikreisstegstempl der Poststelln

Bei der Umgestaltung des Landpostdienstes im Jahre 1881 wurden Posthilfsstellen als neue untergeordnete Gattung von Postanstalten zur Unterstützung des Landpostdienstes geschaffen. Die Posthilfsstellen besorgen die Abgabe von Postwertzeichen ,und Formblätter, die Annahme von gewöhnlichen Briefen und Paketen. Bis 1888 wurden vom Posthalter keine Briefe zugestellt. Die Entgegennahme von Postanweisungen, Einschreib- und Wertsendungen war lediglich Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfsstelle, der diese als unbesoldetes Ehrenamt verwaltete. Diese Posthilfsstellen besaßen nicht die rechtliche Eigenschaft von Postanstalten, hatten keine festen Dienststunden und waren einem benachbarten Postamt untergeordnet.

Bis zum Jahre 1898 waren alle Postbeamten und Angestellten verpflichtet, eine Kaution zu zahlen. Mit der Amtsblattverfügung 19 vom 28. Februar 1898 wurde diese Kautionspflicht aufgehoben.

Die Amtsbezeichnung Reichspostministerium anstelle von „Reichs-Postamt" wurde am 3. März 1919 eingeführt.

Vom 29. bis 31. März wurden die Staatsverträge mit Bayern und Württemberg abgeschlossen, so daß am 1. April 1920 das Postwesen von Bayern und Württemberg auf das Reich übergehen konnte. In München wurde eine besondere Abteilung des Reichspostministeriums eingerichtet.

Mit der Verfügung im Amtsblatt vom 25. Juli 1924 (Vf. 470) fiel die Klassenbezeichnung der Postämter weg. An ihre Stelle trat eine Unterscheidung in Ämter mit größerem, mittlerem und geringem Geschäftsaufkommen, entsprechend dazu die Besoldungsgruppen ihrer Amtsvorsteher, die die in diesen Gruppen bestehenden Amtsbezeichungen erhielten. Diese Amtsbezeichnungen- waren Oberpostdirektor, Postdirektor, Oberpostmeister, Postmeister und Postverwalter. Nach der Besoldungsordnung von 1920/21 gab es somit sieben bis acht, nach derjenigen von 1927 im wesentlichen sechs Gruppen von Amtsvorstehern.

Zur Verbesserung und Vereinfachung des Postbetriebs in den Städten wandelte die Verwaltung selbständige Stadtpostanstalten in Zweigpostämter um. Später griff diese Regelung auch auf benachbarte Orte über, so dass hier organisatorisch der gleiche Zustand wie im Verhältnis zu den Postagenturen eintrat, die als Zweigstellen des Abrechnungspostamtes galten (später Poststellen II). Die Bewertung der Amter richtete sich im allgemeinen nach der Zahl der Dienstposten, die nach den Richtlinien von 1822 und 1928 festgestellt wurden.

Mit der Zunahme des Postverkehrs auf dem Lande schuf die Verwaltung im Jahre 1923 eine neue Klasse von Postagenturen, die sog. Postagenturen mit einfacherem Betrieb. Sie waren nur einige Zeit vor Ankunft und nach Abfahrt der Posten geöffnet, hatten aber im allgemeinen dieselben Annahmebefugnisse wie die Postagenturen mit Vollbetrieb, später erhielten sie die Bezeichnung Poststelle II, Land.

Seit dem 1. April 1927 wurden Poststellen eingerichtet. Sie wurden in Verbindung mit der Landpostverkraftung in Orten eingerichtet, die von den Landkraftposten berührt wurden und in denen sich noch keine Postanstalt befand. Teilweise wurden damals Posthilfsstellen umgewandelt, teilweise traten sie an Stelle von Postagenturen, wenn diese Agenturen so an Bedeutung verloren hatten, daß ihre Beibehaltung nicht mehr befürwortet werden konnte. Die Poststellen waren einem benachbarten Postamt, dem Abrechnungsamt, unterstellt, hatten aber im allgemeinen die gleichen Annahmebefugnisse wie die Postämter.

Die OPD führten seit dem 1. April 1934 die Bezeichnung Reichspostdirektion. Gleichzeitig wurde die Abteilung VI des Reichspostministeriums in München aufgehoben.

Nachdem die Erfahrung gezeigt hatte, daß die Bewertung der Ämter nicht allein auf Grund der Zahl der Dienstposten gerecht durchgeführt werden konnte, setzte die Verwaltung am 1. Oktober 1937 neue Richtlinien für die Bemessung von Leistungen bei der DRP (Bemessungsrichtlinien) in Kraft. Ferner gab sie am 14. März 1938 Richtlinien für die Bewertung der Dienstposten im Bereich der DRP (Bewertungsrichtlinien) heraus. Infolge dieser Richtlinien wurden alle Dienststellen in zwei große Gruppen in Ämter und Amtsstellen aufgeteilt. Die Ämter wurden im innerdienstlichen Verkehr nach den Besoldungsgruppen ihrer Amtsvorsteher in die Buchstabengrupen A bis I eingeteilt. Die Amtsstellen umfaßten die von Beamten niedrigerer Besoldungsgruppen verwalteten Zweigpostämter K, L und M, ferner die Poststellen I und II, je nachdem, ob es sich um Postagenturen mit Vollbetrieb oder um, solche mit einfachem Betrieb (Poststellen) handelte, schließlich die Posthilfsstellen. Daneben bestanden noch Amtsstellen II, Stadt zur Verbesserung der Auflieferungsmöglichkeiten in den Außenbezirken der Großstädte.

Die Einordnung der Ämter in die einzelnen Gruppen und die Regelbewertung der Amtsvorsteherposten richtete sich nach der Punktzahl, die aus den für die verschiedenen Dienst. verhältnisse des Amtes festgesetzter. Punkten errechnet wurden. Da dei Verkehr im Laufe der Jahre gewaltig Ausmaße annahm, mußte der örtliche Betrieb in vielen Großstädten in besondere Briefpost- und Paketpostämter aufgespalten werden. Mit der Einführung des Postscheck- und Überweisungsverkehrs am 1. Januar 1909 wurden Postscheckämter notwendig und eingerichtet.

Siehe auch


Zur Vertiefung

  • Werner Steven: “Die Postorganisation”, Deutsche Zeitung für Briefmarkenkunde, Nr. 21/1981, Seite 4301
  • Konrad Schwarz: “Zeittafel zur deutschen Postgeschichte”, Berlin, 1935, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin W 9
  • Karl Sautter: “Geschichte der Deutschen Post”, Teil 2, Geschichte der Norddeutschen Bundespost, Nachdruck 1952 Bundesdruckerei
  • Karl Sautter: “Geschichte der Deutschen Post”, Teil 3, Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945, Frankfurt am Main, 1951, Bundesdruckerei
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