Postgeschichte des Großherzogtum Berg

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1806 Karte des Rheinbundes

König Maximilian Joseph von Bayern schloss am 15.März 1806 ein Regierungs-Abtretungspatent mit Kaiser Napoleon. Das bisher zu Bayern gehörige Herzogtum Berg ging damit auf den französischen Kaiser über. Der wiederum bestimmte seinen Schwager Joachim Murat zum Regenten. Zu seinem neuen Reich gehörte auch das vormals preußische Herzogtum Cleve. Joachim Murat machte sich zum Großherzog von Berg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1809 Berg
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1809 Berg

Die Thurn und Taxissche Postverwaltung war völlig überrascht und verunsichert. Napoleon war entschlossen französische Gesetze und Verwaltungsgrundsätze einzuführen. Prinz Murat befahl “die Posten den Thurn und Taxisschen Beamten abzunehmen, weil er ihnen keine Verschwiegenheit zutraute.” Napoleon schrieb 1807 aus Warschau “Ich kann es nicht ertragen, dass die Posten der Rheinbundstaaten den Beamten derer von Thurn und Taxis ausgeliefert sind.” er befiehlt die Beamten aus den Postämtern zu vertreiben. Alle Versuche, die Vertreibung der Thurn und Taxisischen Beamten zu verhindern, schlugen fehlen.

Am 15.Mai 1806 erschien in Düsseldorf der französische Postinspektor Dr Preuil aus Paris mit dem Auftrag, den Postdienst im Großherzogtum Berg einzurichten und die vorläufige Leitung der Post zu übernehmen. Der Prinz erließ am 17. Mai 1806 eine Verordnung, nach der die Postbeamten angewiesen wurden diesen Anspruch zu unterstützen. Alle Posteinrichtungen wurden beschlagnahmt. Damit hatte die Thurn und Taxissche Post im Großherzogtum Berg aufgehört zu bestehen. Der neue Postchef, Du Preuil, informierte die Postamtsvorsteher über die neuen Gegebenheiten. Zuerst wurden die Kassen beschlagnahmt.

Der Übergang auf die französische Verwaltung verlief ohne größere Störungen. De Pruil schrieb: “Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Verwaltung Ihres Amtes haben, so schreiben Sie mir, ich werde mich bemühen, sie zu beseitigen”. Der ehemalige Thurn und Taxissche Kommisar Geheimrat Freiherr von Vrintz-Berberich gab seinen Postlern den Rat, den Dienst unter dem französischen Kommissar fortzusetzen, eine andere Perspektive könne er ihnen nicht bieten. Streitigkeiten gab es mit Thurn und Taxis um die Vergütung der beiderseitigen Gebührenanteile, die bei Grenzüberschreitungen von Postsendungen anfielen. Der Grenzübergang gestaltete sich umständlich. Die Sendungen wurden erst nach Klassen sortiert, dann nummeriert und jeder Brief in ein Verzeichnis mit Name, Ort des Empfängers, Porto, Franco-Porto, Auslagen-Porto und Nummer des Briefes eingetragen und dann noch eine Kopie, zur Einlage in das Felleisen, angefertigt. Bei der Ankunft im Zustellpostamt wurde das Felleisen geöffnet, die Briefe nach Nummern geordnet und die Liste mit den Angaben auf den Briefen überprüft.

 1809 Karte des GHzt. Berg
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1809 Karte des GHzt. Berg

In Düsseldorf wurde eine Generaldirektion der Posten eingerichtet und dem bergischen Finanzminister unterstellt. Generalpostdirekor wurde Du Preuil.

Auf Veranlassung Napoleons wurde, am 26. Oktober 1806 in Hamburg, ein “Bergisches Oberpostamt” eingerichtet. Das Thurn und Taxissche Oberpostamt hatte wenig Einspruchmöglichkeiten, ihr wurde militärische Aktionen angedroht, wenn sie die Felleisen für das Großherzogtum Berg, nach ganz Frankreich, Portugal und Spanien, nicht an die bergische Post ablieferten. Am 11. Januar 1807 hatte Napoleon, wieder von Warschau aus, befohlen, dass die Postämter der von den Franzosen besiegten Länder zu schließen seien. Daraufhin wurden in Hamburg das preußische, hannoversche, braunschweigische und Taxissche Postamt geschlossen. Die dänischen, schwedischen und mecklenburgischen Postämter wurden folgten 1809. Das Hamburger Postamt, es regelte den Verkehr mit überseeischen Ländern, Bremen und Lübeck, blieb vorerst noch bestehen. Um die Fahrpost nach Russland in die Hand zu bekommen, wurde zwischen dem Senat der Stadt Hamburg und der bergischen Postverwaltung ein Vertrag geschlossen. Gegen eine Pachtsumme von 100.000 Mark jährlich wurde dieser Kurs am 8. Dezember 1807 auf 25 Jahre übernommen.

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1809 Karte des Rheinbundes

In Bremen übernahm das neue bergische Oberpostamt am 15. Februar 1807 den Betrieb der Taxisschen, preußischen und hannoverschen Postämter und Postkurse. Nur noch das stadtbremische Postamt, es besorgte den Kurs nach Holland und Hamburg und nach Übersee, blieb bestehen. Der Vertrag vom 4. Juni 1808 brachte dann auch das bremische Postamt, gegen 4.000 Taler, an die bergische Postverwaltung. Den Fahrpostbetrieb behielt die Stadt Bremen in ihrer Verwaltung.

Wenig später wurde auch in Lübeck ein bergisches Postamt eingerichtet, wieder wurden die Taxisschen, hannoverschen und braunschweigischen Postämter geschlossen.

Kontinentalsprerre

Grund für die Übernahmen war die Überwachung der Kontinentalsperre. So konnte Napoleon den Briefverkehr der Nordseegebiete genau überwachen um den Verkehr mit England möglichst zu unterbinden.

Im Frieden von Tilsit am 9 Juli 1807 wird Friedrich Wilhelm von Preußen gezwungen besetzte Gebiete an Frankreich abzutreten. Es waren dies die ehemaligen Abteien Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit dem Teil der Stadt Lippstadt, soweit sie dem König von Preußen gehörten, das Fürstentum Münster mit Kappenberg, die Grafschaften Tecklenburg und Lingen sowie die Grafschaft Dortmund wurden dem Großherzogtum Berg zugesprochen. In Münster unterschreibt am 6 Mai 1808 der Ober-Postmeister und Hof-Kammer-Rath Duesberg die Eidesformel.

Das Großherzogtum Berg war nun ein zusammenhängendes Staatengebilde und hatte seine größte Ausdehnung erreicht. Am 26. Februar 1808 wurde die Festung Wesel dem französischen 103 Departement der Rur (de la Roer]) zugeschlagen. Kleine Gebiete wurden mit Holland getauscht.

Bei den bergischen Postanstalten unterschied man zwischen Postämtern (directions) und Postexpeditionen (expéditions). Am 1. Januar 1809 gab es im Bereich der Generalpostdirektion 30 Postämter und 97 Postexpeditionen. Die Postexpeditionen wurden von Postexpeditoren verwaltet, die einem Postamt unterstanden. Für Postillione, Briefträger (facteurs), Packer (emballeurs) und Fahrpostschaffner (conducteurs) sowie Bürodiener (garcons de Bureaus) war das Tragen der Uniform vorgeschrieben.

Schließlich übernahm, Ende 1809, die bergische Postverwaltung noch die Post im Herzogtum Aremberg und im Fürstentum Salm.

Ein besonderes Problem bildete das alte Münz- und Währungssystem des Herzogtums Berg und der hinzugekommenen Gebiete. Um dem Missstand abzuhelfen wurde zum 1. Januar 1810 das französische System im Großherzogtum Berg eingeführt. Der alte Bergische Taler entsprach dem Reichstaler, war aber in 60 Stüber = 8 Heller, unterteilt. In Frankreich war das Dezimalsystem bereits 1795 eingeführt worden. Vom 1. Januar 1810 galt der“France und dessen Dezimal-Theile” im Großherzogtum Berg.

1812 Harte des GHzt. Berg
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1812 Harte des GHzt. Berg

Fahrpost

Zuerste einmal blieben, 1806, die Thurn und Taxisschen Hauptkurse in Betrieb. Es waren dies Kurse nach Frankfurt, nach Münster, Osnabrück sowie nach Essen. Der französische Post fehlten die Voraussetzungen, sie hatte keine Postwagen, keine Pferde und Geschirre. Die Reitpost von Düsseldorf nach Hamburg konnte aber bereits zum 1. November 1806 übernommen werden, weitere Übernahmen folgten. Die neuen Kurse waren aufgeteilt nach Fahrpoststrecken (Messageries) und Stecken zur Personenbeförderung (Diligences).

Ein Erlass Napoleons vom 25. Februar 1809 regelte die Organisation der reitenden, fahrenden und Extra-Posten im gesamten Großherzogtum. Neue Poststationen durften nur durch die von Generalpostdirektion ausdrücklich ermächtigten Posthaltern eingerichtet werden. In den Poststationen konnten Pferde gewechselt, und Reisende von einer Station zur anderen befördert werden. Mit diesen Posthaltern gab es Verträge zur raschen Beförderung der Brieffelleisen und der Postwagen. Der Abstand zwischen den Stationen sollte 3 Meilen (27 km) nicht übersteigen. Für einen Platz in der Postkutsche waren 24 Stüber für die Meile zu bezahlen. Jeder Reisende konnte 30 Pfund an Gepäck mit sich führen, darüber wurde die Taxe für Pakete verlangt. Das Extrapostwesen bleibt unverändert. Seit dem 1. Januar 1809 war ein gleichförmiger Dienst der Briefposten im ganzen Land verordnet und in knapper Form Einrichtung, Vorschriften sowie Gebühren der Personen und Waren festgelegt. So wurde für die Extrapost 35 Stüber für Pferd und Meile verlangt, für eine Chaise 20 Stüber je Meile, festgelegt. Für eine Person, die mit einer offenen Kalesche mit Deichsel reisen wollte, waren zwei Pferde zu nehmen, für 2 Personen 3 Pferde.

Briefpost

Die Briefpost lief weitestgehend über feste Reitpostkurse. Der Kurs von Düsseldorf nach Hamburg (siehe oben), nach Kassel ins Königreich Westphalen, nach Elberfeld usw. bildeten das Rückgrat, von diesen Hauptkursen aus gingen viele Botenlinien ab.

In einer Publikation vom 10. Juli 1807 wurden die Gebühren für die Feldpost für einfache, an Militärpersonen gerichteten Briefe auf 3 Stüber festgelegt, gleich wohin der Brief gehen sollte.

Am 25. Februar 1809 wurde die Brieftaxe festgesetzt. Für einen einfachen Brief (unter ½ Lot, 7,4 g) bei einer Entfernung bis fünf gewöhnliche Stunden (3,9 km, fast 20 km) waren 2 Stüber (60 Stüber = 1 Reichstaler), bis 10 Stunden 4 Stüber, bis 20 Stunden 6 Stüber, bis 30 Stunden 8 Stüber und darüber bis 50 Stunden 10 Stüber, zu zahlen. Die Gewichtsprogression stieg bis ¾ (1¼ mal Porto), 1, 1½, 2 und weiter je ½ Lot bis 4 Lot, für jede Stufe kam ein Briefporto; nach der Entfernung, hinzu. Für Warenproben war ⅓ der Taxe, jedoch mindestens die Gebühr für einen einfachen Brief zu entrichten. Zeitungen mussten mit 1/5 Stüber für jeden Bogen, im voraus bezahlt werden. Für eingeschriebene Briefe zahlte man doppeltes Porto, Bei Verlust wurden 40 Stüber vergütet. Für Fahrpostsendungen wurden bis 2 Pfund und 3 Meilen 3 Stüber, bis 5 Meilen 2 Stüber und über 5 Meilen 1 Stüber verlangt. Pakete bis 50 kg durften nur mit der Post befördert werden. Wertsendungen wurden nach Wert und Entfernung berechnet. Man zahlte bis 10 Reichstaler, je Meile 1 Stüber, bis 100 Reichstaler 2 Stüber, je 50 Reichstaler 1 Stüber mehr und über 900 bis 1.000 Reichstaler 15 Stüber die Meile. Für Wertpapiere nur die Hälfte.

Für Fahrten mit dem Postwagen waren 24 Stüber je Meile und Person zu zahlen, bei der Extrapost , unverändert, 35 Stüber je Pferd und Meile. Hinzu kamen 15 Stüber je Meile als Trinkgeld für den Postillion während der Posthalter für eine Chaise 20 Stüber berechnete.

Die Portofreiheit wurde auf Minister, Präfekten und Unterpräfekten in dienstlichen Angelegenheiten beschränkt. Gerichtspräsidenten und Generalprokuren konnten die Portobeträge für Dienstpost bis zum Monatsende stunden lassen.

Der Tarif war, wie im Königreich Westphalen, sehr hoch, schließlich wollte man Gewinne machen, die dann allerdings nicht eintraten.

In Folge eines kaiserlichen Dekrets werden am 13. Juli 1809 die Entfernungen zwischen den Poststationen publiziert. Wieder eine Verbesserung durch die französische Post. Nun konnte, wenn auch kompliziert, Jedermann sein Porto voarausberechnen.

1810 Senatsbeschluss

Der Bruder Napoleons, König Louis von Holland hatte am 3. Juli abgedankt und sein Land mit unbekanntem Ziel verlassen. Dies nahm Napoleon zum Anlass die gegen England gerichtete Kontinentalsperre zu verschärfen. Ganz Holland und die deutschen Nordseehäfen mit ihrem Hinterland wurde dem französischen Kaiserreich einverleibt.

Ein Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 bestimmte, dass Holland, die Hansestädte, Lauenburg und alle Länder, die zwischen der Nordsee und einer vom Einfluss der Lippe in den Rhein über Haltern, Telgte, Stolzenau und Boitzenburg bis Lübeck gezogene Linie lagen, zum französischen Staatsgebiet gehörten.

Das Großherzogtum Berg verlor damit ein Fünftel seines gesamten Staatsgebietes. Von 130 Postanstalten fielen 48 an das Kaiserreich, darunter die ertragsreichen Postämter in Münster, Bremen, Hamburg und Lübeck. Die großherzoglich bergische Postverwaltung mit eigener Postdirektion blieb jedoch bestehen.

Ende

Nach der Schlacht bei Leipzig wurde das gesamte Großherzogtum Berg von Alliierten Truppen besetzt. Am 15. November 1813 findet die großherzoglich bergische Post, nach siebenjähriger Tätigkeit, ihr Ende. Nach einigem Hin und Her übernahm Thurn und Taxis die Post im Generalgouvernement Berg bis die Post am 30. Juni 1816 von der Preußen übernommen wurde. Nach den Pariser Friedensschlüssen war am 10. November 1814 das Großherzogtum Berg an Preußen gefallen.

Siehe auch

[Napoleonische Zeit in Deutschland Napoleonische Post in Norddeutschland

Die rechtsrheinischen Departemente

Département der Rur (Roer) Département Rhein Mosel (Rhin et Moselle) Département der Saar (Sarre) Département des Donnersberg (Mont-Tonnerre)

Die linksrheinischen Départemente

Département der Wälder (Forêts)

Die niederländischen Départemente

Département der Ysselmündung (Boches de Iýssel) Département der West-Ems (Ems Occidental) Département der Oberyssel (l´Supérieur) Département der Ost-Ems (l´Ems Oriental)

Die Hanseatischen Département

Département der Elbmündung (Bouches de l´Elbe) Département der Wesermündung (Bouches du Weser) Département der Oberen Ems (l´Ems Supérieur) Département der Lippe (de la Lippe)

Königreich Westphalen

Königreich Westphalen Königreich Westphalen Einteilung Postgeschichte des Königreichs Westphalen

Département der Elbe (de l´Elbe) Département der Fulda(de la Fulde) Harz Département (du Harz) Département der Leine ( de la Leine) Département der Oker (de l´Oker) Département der Saale (de la Saale) Département der Werra (de la Werra) Département der Weser (du Weser) Département der Aller (de l´Aller) Département der Niederelbe (de Ilmenau) Département der Elbe- und Weser-Mündung (Bouche der Elbe et du Weser / Nord-Département)

Großherzogtum Berg

Postgeschichte des Großherzogtum Berg Département des Rheins Département der Sieg Département der Ruhr Département der Ems

Literatur

  • Decret, über die Einteilung des Großherzogtum Berg, vom 14 November 1808
  • Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg 1806–1813, Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., [zuerst erschienen: Le grand-duché de Berg (1806-1813); étude sur la domination française en Allemagne sous Napoléon ler, Paris 1905], Deutsche Ausgabe mit Beiträgen von Burkhard Dietz, Jörg Engelbrecht und Heinz-K. Junk, hrsg. von Burkhard Dietz und Jörg Engelbrecht, Neustadt/Aisch 1999.
  • Scotti; Gesetze und Verordnungen in den vormaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogtum Berg, Düsseldorf, 1821
  • Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-75747-0.
  • Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001.
  • Meent W. Francksen: Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg (1806–1813). Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main/Bern 1982, 334 S. (Rechtshistorische Reihe, Bd. 23), ISBN 3-8204-7124-3.
  • Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813), Göttingen 2008, ISBN 978-3-486-58294-9.
  • Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser, Köln 2007, ISBN 978-3-412-17606-8.
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