Schleswig-Holstein Postgeschichte

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Schleswig-Holstein besteht aus den zwischen Königsau und Elbe, Ost- und Nordsee gelegenen 3 Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg sowie dem Fürstentum Lübeck (in Personalunion mit den Oldenburgischen Enklaven Eutin und Schwartau. Die Oldenburger stellten die Fürstbischöfe von Lübeck). Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg und dem Deutschen Krieg erhielt das Fürstentum Lübeck 1867 zum Ausgleich von Erbansprüchen in Schleswig-Holstein das Amt Ahrensbök von Preußen.

Inhaltsverzeichnis

Die dänische Zeit

Die Einrichtung des Postwesens ist zuerst unter König Christian IV. (1577 -1648, König von Dänemark und Norwegen) zu Stande gekommen. Am 24. Dezember 1624 erschien die erste dänische Postordnung. Es wurde eine Post auf Rechnung der Städte zwischen Kopenhagen und Hamburg, die mit einer Post für Jütland in Verbindung stand, errichtet. Die Oberleitung dieser Post lag in den Händen von vier Kaufleuten, die sich den Titel „Postverwalter“ gegeben hatten. Ihr Anliegen war die Anbindung an das Ausland. Sie richteten sieben Postkurse ein, deren wichtigste die Brief- und Paketpost zwischen Kopenhagen und Hamburg war. Sie führte über Kolding, Hadersleben, Flensburg, Gottorf, Rendsburg und Itzehoe zum dänischen Postmeister in Hamburg. Das Porto für den einfachen Brief bis Flensburg kostet 6 (ß), bis Hamburg 8 Schillinge. Für Doppelbriefe waren 9 bzw. 12 Schillinge zu zahlen.

Verpachtung

König Friedrich III. (1609 - 1670, König von Dänemark und Norwegen) musste, nach dem Krieg mit Schweden, die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorf anerkennen. Ihm bot der Hamburger Kaufmann Klingenberg an, die dänische Post neu zu organisieren. Der König nahm an und macht Klingenberg im Juli 1653 zum dänischen Generalpostmeister. Er sollte 30 Jahre lang die Post ausschließlich mit eigenem Geld und Boten betreiben. Seine Post wurde subventioniert. Er musste Briefe des Königs und die einiger seiner Beamten portofrei besorgen. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Am 31. Mai 1865 musste Klingenberg das Postwesen gegen eine Entschädigung von 12.000 Speziestalern an den unehelichen Sohn Christian V. und Feldmarschall, Grafen Christian Güldenlöwe abtreten.

Die Postordnung vom 25. Dezember 1694, erlassen von Christian V. (1646 - 1699 war von 1670 bis 1699 König von Dänemark und Norwegen) hatte eineinhalb Jahrhundert Gültigkeit. Sie bestimmte, dass die Reitpost zwischen Hamburg und Kopenhagen mit guten Poststillionen zu besetzten sei und das immer, tags oder nachts, gute Pferde zur Verfügung stehen mussten, um damit die Meile in 45 Minuten bewältigt werden konnte. Es wurden 1704 Uniformen in den Oldenburgischen Farben rot und gelb, noch heute die Farben der dänischen Post, eingeführt.

Staatspost

Als der König sah, welchen Gewinn die Witwe Krag mit der Post hatte (25.000 Reichstaler jährlich), wünschte Frederik IV. (1671–1730 König von Dänemark und Norwegen und Herzog von Schleswig und Holstein von 1699 bis 1730) das Postwesen für sich. Die Witwe Krag musste 1711 das Postwesen gegen ein Ruhegehalt von 4.000 Reichstalern jährlich an den König abtreten. Der Erlös ging an die dänische Ostindien Mission und diente der Zahlung diverser Beamtenrenten.

Am 17. November 1710 erließ der (minderjährige) Herzog Karl Friedrich von Holstein-Gottorp (1700 - 1739, ab 1702 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp) durch seine Regierung eine neue Postordnung, er stellte Postmeister ein und errichtete Postämter. Nun war die Beförderung von Personen, Briefen und Paketen ausschließlich der Post vorbehalten. Dazu wurden regelmäßige Verbindungen zwischen den wichtigsten Orten des Landes eingerichtet und unterhalten.

Die Einrichtung einer Frachtpost zwischen Kopenhagen und Hamburg im Jahre 1614 wurde im Jahre 1736 verbessert. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde gefahren:

  • eine Frachtpost von Hamburg aus über Jtzehoe, Rendsburg, durch Schleswig usw. über den kleinen Belt, durch Fünen, über den großen Belt und durch Seeland, nach Kopenhagen (66¼ Meilen)
  • eine zweite Frachtpost von Hamburg von Jtzehoe aus über Meldorf usw. an der Nordsee bis Tondern hinauf,
  • eine dritte über Neumünster und Kiel nach Schleswig durch die Herzogtümer über Fehmarn, Laaland, Falster und Wordingborg nach Kopenhagen (44¾ Meilen)

Wegen der Schwierigkeiten des Transports durch Eisboote im Winter, war der erste Weg der Postweg.

Zweimal die Woche fuhr die Wagriesche (Fehmarn) Frachtpost nach dem östlichen Holstein, einmal wöchentlich die Kopenhagener Frachtpost, die wie die Dithmarsische und die Schleswig - Holsteinische Frachtpost von Hamburg abgehen ließen.

Stand 1799

 Taxtabelle Schleswig
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Taxtabelle Schleswig

Das Postwesen in den dänischen Staaten stand unter der Oberaufsicht eines eigenen Kollegiums, des königl. Generalpostamtes in Kopenhagen.

  • In den beiden Herzogtümern waren 45 Poststationen, mit 52 Postbedienten als Inspektor, Postmeister, Posthalter usw. beschäftigt. In den meisten Postorten war eine Extrapost angeschlossen. Der Aufbau weiterer Extraposten war beschlossen.

Die Postillione sollen mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Einkehr ohne Einwilligung der Reisenden wurde mit 24 Schilling (ßl), das Rauchen mit einem Rigsbankdaler bestraft.

Nach einer Verordnung vom 28. Mai 1762. sollten die ordinairen Posten im Sommer (Mai bis Michaelis) binnen ¼ im Winter 1½ Stunden eine Meile fahren. Der Reisende zahlte für jede Meile 10 ßl, dabei waren 50 Pfund Gepäck frei. Für die Einschreibung wurden weitere 2 ßl fällig. Der Schein als Beweis der Einschreibung oder Zahlung kostete ebenfalls 2 ßl. An jeder Station, wo umgepackt werden mußte, hatte der Postillion ein Trinkgeld von 4 ßl zu erwarten. Das Porto über Wasser mit Eisboten kostete, über den Großen Belt, 2 Rthlr, über den kleinen Belt und zwischen Seeland und Falster 1 Rthlr und zwischen Middelfahrt und Snoghoy 24 ßl.

Extraposten sollten in ¾ Stunden weiter befördert werden. Jede Verspätung von ½ Stunde wurde mit 24 ßl bestraft. Soweit die Regel, die nicht ohne Ausnahmen war. Gefahren wurde mit so genannten holsteinischen Kührwagen, ein von vier Pferden gezogener offener Leiterwagen. Das Postgeld für die Extrapost beträgt 16 ßl, für Kuriere 24 ßl, für Staffetten 28 ßl je Meile für jedes Pferd. Die Anzahl Pferde und welcher Wagen in Frage kam, war genau geregelt.Zu diesen Kosten kam noch das Wagenmeistergeld für jeden Wagen 2 ßl, und das Trinkgeld für Extraposten und Kuriere von 4 ßl die Meile. Stand eine Extrapost nicht zur Verfügung, so war ein Passierschein zu 2 ßl je Person am Postschalter zu erwerben um private Fuhrunternehmer nehmen zu dürfen. Wurde das versäumt, waren die entgangenen Kosten für die Extrapost sowie zusätzlich 10 Reichstaler, und für jede nicht eingeschriebe Person 5 Reichstaler Strafe zu zahlen. Für die Durchfahrt durch Stationsorte, mit eigen oder anderen Fuhrwerken, war ein Passierschein zu 2 ßl zu entrichten.

Es gingen folgende Post:

  • die schleswig-holsteinische fahrende von Altona und Hamburg bis Hadersleben in grader Richtung durch Holstein über Ulzburg, Bramstedt, Neumünstcr, Nortorf, Rendsburg, durch Schleswig über Schleswig, Flensburg , Apenrade. Mit derselben vereinigen sich mehrere Nebenposten. Sie ging nur einmal die Woche.
  • die wagriensche (Fehrman) Post, zweimal wöchentlich zwischen Kiel, Altona und Hamburg über Preez, Plön, Segeberg, Oldesloe, Ahrensburg und Wandsbek,.
  • die dithmarsische Post ging einmal wöchentlich zwischen Altona, Hamburg und Schleswig über Pinneberg, Elmshorn, Itzehoe, Meldorf, Heide, Lunden, Fredrichsstadt. und Husum,.
  • Eine reitende Post, die sogenannte Kieler, ging einmal wöchentlich.
  • Hinzu kam die zweimal reitende und die einmal fahrende Post der Schweden über Kopenhagen - durch beide Herzogtümer - nach Hamburg.

Seit 1795 durften auch die sonst zur Briefpost gehörigen Briefe mit der Frachtpost versendet werden.

Währung

 Übersicht

Die dänische Währungsordnung, von 1625, bestand aus 12 Pfennig = 1 skilling, 16 Skilling = 1 Mark, 6 Mark = 1 Rigsdaler und 8 Mark eine Krone.

Von 1713 an koexistierten zwei verschiedene Systeme. Courant, eine verdorbene Währung, die es auch als Banknotenausgabe gab und der Rigsdaler species. Er enthielt 4∕37 der Köln Mark von feinem Silber (d.h., 9 ¼ Rigsdaler entsprachen einer Köln Mark). Ein Rigsbankdahler = 4 ort (je 24 skillinge) = 6 Mk zu je 19 Skillinge / 1 dänischer Skilling = 1¼ schilling Courant.

1788 wurde die schleswig-holsteinische Landesmünze eingeführt. Es war eine Speziesmünze (9¼ aus der Mark), wie der dänische Rigsdaler und der hamburger Banco. Der geprägte Speziestaler glich einem Taler 12 ßl oder 60 Schilling Courant. Neben den Münzen gab es repäsentierende Spezieszettel. 80 Speziestaler entsprachen 100 Taler courant. Da beide Währungen gleich waren, konnten sie im gleichen Verhältnis genutzt werden. Im Handel waren, im geringen Umfang, auch noch fremde Währungen im Umlauf.

1813, einer Finanzkrise folgend, galt ein Rigsbankdaler = 96 Rigsbankskilling) und entsprach dem halben Rigsdaler species oder 6 Rigsdaler courant. 1854 verschwand der Rigsdaler courant. Aus dem Rigsbankdaler und Rigsbankskilling wurde der Rigsdaler zu 96 skilling rigsmønt. oder der Rigsdaler entsprach 6 Mark à 16 Schilling. 1 Rigsdaler waren 2 skandinavische Kronen. Die Mark als 16 Schilling wurde in Norwegen und Dänemark ebenso wie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck angewendet.

1873 bildete Dänemark und Schweden eine Finanzunion. Aus dem Rigsdaler wurde die Dänische Krone. 1 Krone entsprach einem halben Rigsdaler, einem ¼ Norwegischen Speciedaler oder einem Schwedischen Riksdaler.

Maaße und Gewichte

Die dänische Meile war gleich 12.000 Ellen = 24.000 Fuß oder 14,771 Fuß entsprachen einem Mittelgrad des Äquators, 66 Dänische entsprechen 67 geographische Meilen. Die dänische Seemeile entsprach der geograhischen Meile oder 23.634 dänische Fuß. Die Holsteinische Meile entsprach 1.650 hambuger Ruthen = 2.486 rheinländischem Fuß. Eine Ruthe war gewöhnlich 8 Ellen oder 16 hambuger Fuß a 12 Zoll.

Eine “Last Korn” wurde in Dänemark zu 12 Tonnen, man schätzte gewöhnlich eine Last auf 4.000 Pfund. Als Handelsgewicht galt das lübsche Gewicht, ungefähr ½ % leichter als das hamburgische. Ein Pfund hatte 16 Unzen oder 32 Lot, ein Lot 4 Quentien. Als Münzgewicht gilt die Mark zu 8 Unzen, eine Unze zu 2 Lot, ein Lot zu 4 Quentin, ein Quentin zu 4 Ort, 1 Ort zu 16 Aß. Bei den Apothekern hat das Pfund 12 Unzen, 96 Drachmen, 288 Scrupel 5.760 Gran und wiegt 7.438 holländische Aß

Stand 1833

Seit 1816 gab es in den Sommermonaten die erste wöchentlich einmalige Dampfschiffverbindung zwischen Kopenhagen und Kiel. Seit 1824 eine zweite nach Lübeck. Seit 1761 ging ein Paketboot nach Lübeck, musste aber 1773, auf Grund der Übernahme des großfürstlichen Anteil von Holstein durch Dänemark, Kiel anlaufen.

Das ganze Postwesen stand 1833 unter der General-Postdirektion in Kopenhagen.

  • Im Herzogtum Schleswig waren 12 Poststationen, nämlich zu Aaröesund, Apenrade, Bredstedt, Eckernförde, Flensburg, Friedrichstadt, Hadersleben, Husum, Lügumkloster, Schleswig, Sonderburg und Tondern.
  • Im Herzogtum Holstein waren 26 Poststationen, nämlich: zu Altona, Ahrensburg, Bornhöved, Bramstedt, Elmshorn, Heide, Heidkrug, Heiligenhafen, Jtzehoe, Lütjenburg, Neumünster, Neustadt, Kellinghusen, Kiel, Nortorf, Oldenburg, Oldesloe, Pinneberg, Ploen, Preetz, Remmels (Neumünster), Rendsburg, Scha(a)fstedt (Kreis Dithmarschen), Segeberg, Ulzburg.

Briefpost

Zur Beförderung von Briefen waren nur die Briefpost oder reitende Post zugelassen. Ausgenommen waren die Paketbegleitbriefe und Aktenbriefe über 9 Lot (23. Februar 1788). War keine fahrende Post zugänglich, nahm die Briefpost auch Geldsendungen und andere Sachen mit. Nach einer Verordnung von 22. Mai 1810 konnte das Briefporto ganz oder teilweise bezahlt werden.

  • Für die Briefe, die über das Thurn- und Taxische Postwesen in Hamburg gehen sollten galt die ausländische Briefposttaxe vom 22. Mai 1820, ebenso wie für die Briefe, welche über Lübeck nach Mecklenburg gingen. Der Frankozwang war aufgehoben.
  • Für Briefe nach Frankreich, Rußland, Preußen, Holland, West-, und Ostfriesland, dem Herzogtum Oldenburg, Bremen, Delmenhorst, Hannover, Braunschweig und dem übrigen Deutschland, mit Ausnahme von Österreich, konnte nach der Briefpostverordnung vom 1. Juli 1813 das Porto nur bis Hamburg bezahlt werden.
  • Königliche Dienstsachen, mit der Bezeichnnng, K. D. S. waren portofrei. Briefe an einzelne Mitglieder der Collegien mussten frankiert werden. Holte der Empfänger gleich nach der Ankunft der Post seine Briefe vom Posthaus ab, so wurde nach einem Circular vom 7. Februar 1813 kein Briefträgergeld erhoben, dahingegen war für jeden einzelnen Brief (auch für Dienstbriefe) der dem Empfänger ins Haus gebracht wurde, nach einem Circular vom 20. September 1816 1 Schilling (ßl. Cour.) zu entrichten. Das Briefsiegel wurde als ein Heiligtum betrachtet. (Circular vom 7. Febr. 1820.)

Frachtpost

Der Frachtpost war das Recht vorbehalten, Geld und alle andere Sachen von 40 Pfund und darunter, so wie auch Reisende, die postpflichtig sind, zu befördern.

Wenn die Frachtposten nur aus einem Wagen bestand, und Nachts ohne männliche Passagiere mit Geldsummen oder Kostbarkeiten bis 5.000 Reichstalern und darüber abgehen sollte, musste eine bewaffnete Person den Wagen begleiten (Circular vom 22. Januar 1820).

Das Postwesen garantierte für die der Post anvertrauten Sachen. Dazu waren die Wertbriefe offen einzuliefern. Sie wurden dann von der Post versiegelt. Die Garantie galt nur bis zur letzten Station. Für die ins Ausland gehenden Sachen nur bis zur Auslieferung an das ausländische Postkomptoir. Für den Verlust, etwa durch Plünderung oder Beraubung, trat die Post nicht ein,

Extrapost

Extraposten sind an die Stelle der Rollfuhren getreten. Die Postverordnungen vom 18. Mai 1762 und vom 7. November 1781 dienen als Norm für die Beförderung mit der Fracht und Extrapost. Spätere Verfügungen sorgten für die ständige zweckmäßigere Einrichtung des Beförderungswesens. Über die Ausführung wacht die General-postdirektion in Kopenhagen.

Extraposten hatten die Meile in einer Stunden zu bewältigen. Das das Gewicht des Wagens ausschlaggebend für die Geschwindigkeit war, wurde eine erwachsene Person mit 150 Pfund, Kinder unter 13 Jahren mit 25 Pfund gerechnet. Kinder unter 3 Jahren blieben unberücksichtigt. Eine erwachsene Person durfte demnach so viel Reisegut mit befördern bis unter Abzug seines persönliches Gewichtes 160 Pfund erreicht wurden. Das Übergewicht war gesondert zu zahlen.

Es konnten auf einem offenen holsteinischen Stuhlwagen mit 2 Pferden bis 700 Pfund, mit 3 Pferden 1000 Pfund und mit 4 Pferden 1400 Pfund befördert werden. Ein Wiener Wagen, einer Kutsche mit verhältnismäßig langem und nicht zu hohem Kasten, dessen Vorderverdeck weggenommen und dessen Hinterverdeck niedergeschlagen werden konnte, erforderte 2 Pferde und durfte 500 Pfund nicht übersteigen.

Innerhalb von einer Dreiviertelstunden, nachdem der Wagenmeister den Postillion bestellt hat, mußte er bereit sein. Für jede Viertelstunde Verspätung wurden ihm 12 ßL abgezogen. Unterwegs durfte der Postillion nicht ohne Erlaubnis der Reisenden Tabak rauchen, die Strafe dafür 24 ß, auch unterwegs nicht einkehren, Strafe von 6 ßl .

Zwischen Kiel und Altona ging seit Juni 1832 eine Schnellpost, eine Diligence. die in einer ¾ Stunde die Meile schaffte. Mit ihr wurden auch Briefe befördert.

    • Gudme, Andreas Christoffer: “Schleswig - Holstein, eine statistisch-geographisch-topographische Darstellung dieser Herzogtümer”, Kiel 1833 (books.google.de)

Andere Landesposten

Neben den dänischen Postrouten gab es weitere genehmigte Postverbindungen.

Postschweden

Hier sind die so genannten “Postschweden” zu nennen, die seit 1612, in eigener Zuständigkeit, die schwedische Regierungspost für über 250 Jahre durch Dänemark nach Hamburg brachten. Genau so lange wurde auch gestritten. Ohne Absprachen mit der dänischen Regierung, wurde unterwegs Post eingesammelt. Als man später mit Wagen fuhr, beförderten man auch Pakete und im Laufe der Zeit auch Passagiere. Das Problem bestand auch bei den eigenen Postillonen. So wurden spezielle Kugelpostwagen entwickelt, damit von ihnen keine Fahrgäste auf eigene Rechnung mitgenommen werden konnten. Für das Wechseln der Pferde entstand ein Netz von Fuhrhaltereien. Sie waren die Vorläufer der Postämter. Das Reisen in der Postkutsche wurde von den Zeitgenossen als Tortur beschrieben. Die Wagen waren ungefedert, lange offen und der Zustand der unbefestigten Fahrwege erbärmlich.

Die dänischen Kontrollen waren sehr streng, oft waren daher Umwege um solche Kontrollstellen erforderlich. Letzendlich gab Schweden auf und unterhielt ab 1687 nur noch eine reitende Post mit Hamburg. Ab 1689 mit der ausdrücklichen Zustimmung des dänische Königs. Als das Postaufkommen zunahm und der reitende Bote nicht mehr genügte, fuhr man ab 1734, nun sogar zweimal wöchentlich, nach Hamburg. Am Verhalten der Postschweden änderte sich, trotz aller Verbote nicht viel. Der fremde Postkurs blieb bis 1869 bestehen.

Gottorpsche Post

Neben der dänischen und schwedischen Post hatte der Gottorfer das Postwesen, des Herzogtums Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön sowie das des Fürstbistums Lübeck. Das herzogliche Haus Schleswig-Holstein-Gottorf war eine Nebenlinie des Hauses Oldenburg. Aus dem Haus Gottorf gingen zwischen 1751 und 1818 vier schwedische Könige sowie seit 1762 die russischen Zaren hervor.

Herzog Christian Albrecht (1659 - 1695) begründete am 13. März 1682 ein eigenes gottorfsches Postwesen. Postmeister war Johann Georg Breuer. Ihm folgte 1792 Miles, vorher dänische Postmeister von Schleswig. Er richtete, auf seine Kosten, eine zweimal wöchentlich reitende Post von Gottorf über Eckernförde, Kiel, Neumünster und Bramstedt nach Hamburg ein. Hinzu kam eine weitere Postroute über Preez, Plön und Eutin nach Lübeck, die ebenfalls zweimal wöchentlich geritten wurde.

Postschein aus Husum von 1780
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Postschein aus Husum von 1780

1695 übernahm der Geheime Rat Magnus von Wedderhop das Postwesen. Er erhielt freie Hand, er konnte Boten und Briefträger einstellen, Posten einrichten und Postwagen beschaffen und alle Einnahmen für sich behalten. Ab 1700 ging eine einmal wöchentliche reitende Post nach Husum, zweimal wöchentlich eine weitere Reitpost über Husum nach Tondern. Die bereits bestehende Reitpost nach Hamburg verkehrte ab 1703 zweimal, später viermal wöchentlich.

Am 4. November 1710 wurde der fürstlich-braunschweig-wolfenbütteler Kommissar in Hamburg Johann Wolf zum neuen Postdirektor ernannt. Er wurde später noch Postdirektor der fürstbischöflichen Eutinschen Post. 1719 schließlich wurde das Amt des Erbpostmeisters eingeführt. Dieses Amt übernahm Adolph von Roepstorf, der sein Amt bald darauf an den Sohn Wedderkops, Friedrich Wilhelm von Wedderkop abgeben musste. Die Wedderkops hatten das Amt für 6.000 Taler und 1.000 Speciesdukaten zurückgekauft. Am 1. Januar 1775 ging die Post auf das dänische Generalpostamt über. Der letzte Erbpostmeister Johann Julius von Wedderkop erhielt eine Abfindung von 9.000 Reichstaler.

Lübeck

Nach dem Ende des Nordischen Krieges fiel 1721 der Gottorfer Anteil in Schleswig dauerhaft an Dänemark. Was blieb waren die Postcourse Kiel - Hamburg und Kiel - Lübeck. Dazu wurde in Lübeck Johann Wolff am 12. Mai 1721 zum “Schleswig-Holsteinischen-Postdirektor, auch zu unserem Post-Direktor in unserem Bistum Lübeck bestellt. Er hatte auf 20 Jahre “von unserer Residenzstadt Eutin auf Hamburg, Lübeck, Kiel und Oldenburg .... ordentliche Posten, jedoch alles auf seine eigenen Kosten und Gefahr und Verandwortung .... unter dem Namen Bischöfliche Posten” anzulegen. Schon ein Jahr später erging die “Fürstbischöfliche Postordnung”. Es wurde eine fahrende Post Eutin - Lübeck sowie von Eutin über Plön nach Hamburg eingerichtet.. In Heidmühlen bei Segeberg musste allerdings in die Post Kiel - Hamburg umgestiegen werden. Blinde Passagiere, unerlaubte Briefbeförderung durch Postillione, Bauern, die an Posttagen Passagiere billiger beförderten, sie alle schmälerten die Einnahmen der Wulffschen Post. Es wurde immer mehr zum Zuschussgeschäft.

Als die herzoglich gottorfische Post 1777 auf Dänemark überging betraute die dänische Postverwaltung vom “Hauptpostcomptoir” in Eutin aus, dem fürstbischöflichen Postmeister mit der Leitung. Er musste, bis 1845, das herzogliche Postamt mit der herzoglichen Kammer, das dänische Postamt mit dem Generalpostamt in Kopenhagen abrechnen. 1791 erhielt Trendelburg vom Oldenburger Herzog Peter Friedrich Ludwig (1755 - 1829) aus dem Hause der Gottorfschen Oldenburger das “Prädikat Unseres Post-Commissärs” verliehen.

In den Herzogtümern

Am 30. Januar 1712 wurde Johannes Heuss, gegen eine Zahlung von 1.000 Talern, zum dänischen Postmeister in Hamburg ernannt. Gegen Ende des Nordischen Krieges 1713 waren beide Herzogtümer von dänischen Truppen besetzt. Für das herzoglich gottorfische Postwesen war Schleswig verloren, ebenso Holstein, hier aber nur bis zum Abzug dänischer Truppen 1714. Jetzt machte Johannes Heuss den Vorschlag den Ausbau des Postnetzes von Hamburg aus. Er schlug vor, an den Posttagen ausschließlich der Post, die Passagier-, und Paketbeförderung zuzusichern. Von Hamburg aus sollten drei Posten abgehen: über Neumünster, Kiel, Eckenförde nach Schleswig, über Itzehoe, Rendsburg und Schleswig nach Flensburg und über Itzehoe, Meldorf, Heide nach Friedrichstadt und weiter über Bredstedt, Leck nachTönningen. Alle drei Routen selbstverständlich auch zurück. Für die Meile sollte der Reisende 8 Schillinge zahlen, 30 Pfund Gepäck waren frei, darüber sollten für jedes Pfund 8 Schilling gezahlt werden. Nahm der Postillion nicht eingeschriebene Passagiere oder Briefe auf eigene Rechnung mit, sollte er, wenn er den erwischt wurde, 4 Reichstaler an Strafe zahlen, 2 für den Postmeister und 2 für den Denunzianten.

Nach Abschluss der Verhandlungen mit der dänischen Post, das Johannes Heuss im Juni 1714 den Betrieb aufnahm. 1717 übernahm die Post., gegen 1.000 Taler jährlich, Johann Wolff, seit 1710 Postkommissar der Gottorfschen Post in Hamburg, Ab dem 30 Januar 1720, bis zum Ende des Jahrhunderts, blieb die Post im Händen der Familie Heuss.

Eine neue Postordnung vom Dezember 1720 reorganisierte die Posten. Alle 3 Meilen (22 km) hatte eine Pferdewechselstation zu sein. Für die Reisende sollten Speise und Trank bereitgehalten werden, im Winter eine warme Stube. Wenn das Posthorn erklang, hatte alle Fuhrwerke auszuweichen, Schlagbäume waren sofort zu öffnen. Mit privaten Fuhrwerken zu reisen war nur 6 Stunden vor und nach dem Abgang der Post gestattet.

1762 führte der dänische König Friedrich V.(1723 -1766) als König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig und Holstein und Graf von Oldenburg und Delmenhorst, “ordentliche Extraposten” ein, die, auf Bestellung, zusätzlich zu den regelmäßigen Personenposten fuhren und natürlich teuerer waren.

Schleswig-Holstein

Bis 1777 waren fast alle Posteinrichtungen in den Herzogtümern Schleswig und Holstein durch das Kgl. dänische Generalpostamt übernommen worden und unterstanden dem Generalpostamt in Kopenhagen.

Insgesamt stieg die Mobilität der Menschen, auch wuchs der Bedarf an schriftlicher Kommunikation. Anfang des 18. Jhd. konnten die wenigsten lesen und schreiben. Um 1770 geht man von 15 % aus und um 1800 konnten in den Herzogtümern nur ein Viertel der Erwachsenen lesen und schreiben.

Erst seit den 1830er Jahren wurden Chausseen ("Kunststraßen") angelegt. Nun konnten gefederte Eilpostwagen (Diligencen) eingesetzt werden, und das Tempo stieg auf 10 Kilometer pro Stunde an. Ein neues Zeitalter begann für die Post, als seit 1844 das Netz der Eisenbahn aufgebaut wurde.

Als eine Art Oberpostdirektion wurde am 7. Februar 1809 das “Schleswig-Holsteinisches Sekretariat der Generalpostdirektion” eingerichtet. Durch die Übernahme des Herzogtums Lauenburg (ohne Artlenburg und Neuhaus a. d. Elbe) unter dänische Verwaltung, änderte sich der Name in “Schleswig-Holstein-Lauenburgisches Sekretariat der Generalpostdirektion in Kopenhagen”. Zum 1. April 1846 kam dann noch das Postwesen im Fürstentum Lübeck hinzu.

Lauenburg

Nach den Askaniern (bis 1689) war das Herzogtum durch Personalunion mit dem Kurfürstentum Hannover (1689–1803) verbunden.

In der Napoleonischen Zeit kam Lauenburg, zwischen März und Dezember 1810, also für neun Monate ins Königreich Westphalen, Departement der Elbe- und Weser-Mündung. Ausgenommen war Lauenburg, welches dem Kaiser Napoleon gehörte und am 23. März eine eigene Administration (incl. Postwesen) erhielt. Integriert wurden das Fürstentum Calenberg, das Herzogtum Lüneburg, die Herzogtümer Bremen und Verden, die Grafschaften Hoya und Diepholz, das Land Hadeln, die Herrschaft Spiegelberg und das Fürstentum Lauenburg, mit insgesamt 218.615 Seelen.

Seit dem 1. Januar 1811, war Lauenburg im französische Département der Elbmündung. Das Staatsgebiete umfasste die vormaligen Freien und Hansestädte Hamburg und Lübeck, das ehemalige Herzogtum Lauenburg, ein Teil des Herzogtums Bremen und das Fürstentum Lüneburg. Das Königreich Westpalen hatte die Posthoheit im Lande.

Nach dem Ende der Franzosenzeit kam Lauenburg zum Königreich Dänemark und schließlich 1865 zu Preußen. 1876 wurde das Herzogtum als Kreis Herzogtum Lauenburg in die Provinz Schleswig-Holstein des Königreiches Preußen eingegliedert.

Postanstalten im Ausland

Auch außerhalb der Landesgrenzen bestanden dänische Postanstalten. Das Kgl. Dänische Ober-Post-Amt in Hamburg bestand von 23, Januar 1651 bis 27. April 1848. Bedingt durch die Schleswig-Holsteinischen Erhebung von 1848 arbeitete es als Holsteinisches Oberpostamt weiter. Als Holstein am 18. Februar 1852 wieder unter Dänemark kam, war es bis zum 7. Januar 1867 erneut das Kgl. Dänische-Ober-Post-Amt. Endgültig geschlossen wurde es am 30. März 1868.

Ein weiteres Dänisches Oberpostamt bestand vom 1. Juli 1852 bis zum 30. April 1868 in Lübeck. Vorher gab es in Lübeck eine Kgl. Dänische Post-Expedition, die die Post ins Königreich Dänemark und mit den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg besorgte.

In Bergedorf eintreffende und für das Landgebiet bestimmte Post, wurde an das „Reppenhagensche Bergedorfer Landpostamt“ zur Distribution geleitet. Auch einige lauenburgisch-dänische Nachbarorte wurden versorgt, wovon wenige bekannte Briefe zeugen. Da diese Versorgung nicht mit Dänemark geregelt und somit als teilweise illegal angesehen wurde, war sie immer wieder Quelle von Ärger, der am 31. Dezember 1867 durch die Übernahme durch Preußen endete.

1803 war das Hochstift Lübeck in ein Fürstentum umgewandelt und den Herzögen von Oldenburg zugesprochen. Im Vertrag von Oldenburg erhielt Dänemark die Ausübung des Postregals im Fürstentum Lübeck (Eutin und Schwartau). Damit gehörten die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg und das Fürstentum Lübeck zur dänischen Post.

1848 Schleswig-Holsteinischen Erhebung

1830 war das Jahr der europäischen Revolution. In Schleswig-Holstein erhielten liberale und nationale Kräfte neu und starke Impulse. So forderte Uwe Jens Lornsen, Kapitänssohn und Landvogt von Sylt, Kanzleirat und Kontorschef in der Schleswig-Holsteinisch-Lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, in seinem Aufruf: “Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein”, eine gemeinsame liberaldemokratische Verfassung für Schleswig-Holstein. Er empfahl sich von Dänemark zu trennen. Die dänische Obrigkeit setzte ihn daraufhin ab und verurteilte ihn zu einem Jahr Festungshaft. Das Lied “Schleswig-Holstein Meer umschlungen” wurde zur Hymne, ein blau-weiß-rotes Band zum Symbol der Unabhängigkeitsbestrebung von Dänemark.

In den Holsteinischen (1835) und Schleswigschen (1836) Ständeversammlungen, den ersten modernen Parlamenten, entstand eine politische Öffentlichkeit und zugleich eine nationale und Verfassungsbewegung mit dänischer und deutscher Ausrichtung. Die unterschiedlichen Auffassungen spitzten sich zu und so kam es am 24. März 1848 in Kiel zur “Proclamation der provisorischen Regierung”

In dieser Proklamation heißt es: “Unser Herzog ist durch eine Volksbewegung in Kopenhagen gezwungen worden, seine bisherigen Ratgeber zu entlassen und feindliche Stellung gegen die Herzogtümer einzunehmen. Der Wille des Landesherren ist nicht mehr frei und das Land ohne Regierung. Wir werden es nicht dulden wollen, dass Deutsches Land Raub der Dänen Preis gegeben werde. u.s.w.” . Die neue Verfassung wurde als "die demokratischste Verfassung, die man in Europa bis dahin gesehen hatte" bezeichnet.

Es folgte eine Verfügung zur Einführung der Pressefreiheit und der Bürgerbewaffnung. In Lauenburg, das durch Personalunion mit Schleswig-Holstein verbunden war, nahm am 12. Juni 1848 in Ratzeburg die “Lauenburgische Administrations - Commission” ihre Arbeit auf.

Das provisorische Postwesen

Das Postwesen übernahm das „Departement der Finanzen, Abteilung Postsachen" in Rendsburg unter der Leitung von M. T. Schmidt. Aus den den “Circulair an sämtliche Postcomptoire der Herzogtümer Schleswig-Holstein.” erfahren wir:

  • Dienstbriefe aus dem Königreich Dänemark, als “K.D.S.” gezeichnet wurden nicht zugestellt und an den Absendeort zurückgeleitet. In den von den Dänen besetzten Gebietsteilen im Norden und Osten [Schleswig] war ein regelmäßiger Postverkehr unterbrochen. (14. April 1848).
  • Alle Dienstkorrespondenz waren an die provisorische Regierung in Rendsburg als Dienstsache zu übersenden.
  • Die provisorische Regierung erlaubte den Bezug ausländischer Zeitungen. Alle in- und ausländischen Zeitungen und Zeitschriften konnten über die Post bezogen werden (25.März 48).
  • Der bisherige Postmeister zu Wyck auf Föhr, C. C. Hennings, wurde zum 12. Mai 1848 zum Postinspektor der Herzogtümer Schleswig-Holstein ernannt (16. Mai 1848) .
  • Die Schleswig-Holsteinische Regierung hatte ihren Sitz wieder nach dem Schlosse Gottorff verlegt. (16. Mai 1848).
  • Neue Uniformen der Postbeamten und Offizialen wurden vorgeschrieben. Alle Postämter waren mit „Briefpostamt" und „Frachtpostamt" zu bezeichnen. (8. Juli 1848).
  • Die provisorische Regierung hob das Bestellgeld zum 1. Juni 1848 auf, gültig auch für das Schleswig-Holsteinische Oberpostamt in Hamburg. Das Bestellgeld für Frachtpostsachen blieb erhalten.
  • Das Porto eines einfachen Briefes von Hamburg ab gerechnet, wurden für ganz Mecklenburg-Schwerin auf 2½ Schilling Courant und für ganz Mecklenburg-Strelitz auf 4 Schilling Courant herabgesetzt (5. Juni 1848).
  • An den wichtigsten Hauptrouten und den Eisenbahnen, sowie beim Oberpostamt in Hamburg und den Postcomtoiren in Lübeck und Itzehoe wurden die Sendungen nicht mehr einzeln, sondern in Summe kartiert. Sie waren mit dem Ortsnamen und Datum zu stempeln. Weiterhin einzeln kartiert wurden Dienstbriefe und frankierte oder unfrankiert Auslandsbriefe. Das Porto war zukünftig vom empfangenden Postcomtoir mit Rötel zu notieren (10. Juli 1848)

Portofreiheit

Militärpersonen im Felde konnten portofrei Briefe mit der Heimat wechseln.(3. April 1848). Es gab weitere Portofreiheiten, so für das Medizinalwesen, (7. April 1848), Briefe von den Deputierten des deutschen Nationalparlaments in Frankfurt a. M. (2. Juni 1848). Die stenographischen Berichte über die Sitzungen des Nationalparlaments in Frankfurt am Main. Sie swaren auf den inländischen Posten portofrei. (26. Mai 1848)

Geldwesen

Die dänische Währung baute auf der Mark (234 g Feinsilber) auf, die in 16 Schillinge geteilt (seit 1813) und deren Wert durch das Metall, aus dem sie besteht, gedeckt war. Diese Teilung in 16 Schillinge kannten auch die Hansestädte Hamburg und Lübeck bis zur Einführung einer einheitlichen Währung im deutschen Reiche.

  • Der Rigsbankdaler wurde an öffentlichen Kassen nicht mehr angenommen. Angenommen wurde der Lübecker und auch Hamburger Courant. Grundlage war die Mark = 11 1/3 Couranttaler = 17 Gulden (2/3 Reichstaler). Als Währung für den täglichen Gebrauch gab es die Mark Courant = 16 Schillinge = 32 Sechslinge (lübisch) bzw. 12 Pfg. (hamburgisch). [Bei Einführung der Mark galt der Couranttaler = 3 Mark (Reichswährung)]
  • Die preußischen Talerstücke zu 40 Taler Schleswig-Holsteinisch Courant konnten bei allen landesherrlichen Kassen angenommen werden, die Zettel der dänischen Nationalbank dagegen nicht mehr (27. März 1848). weiter sind die in den Herzogtümern gangbaren Hamburger- und Lübecker Courantgelder zugelassen.

Postverbindungen

  • Zwischen Hadersleben und Rendsburg wurde zum, 1. April 1848 eine Briefpost eröffnet, Zweimal wöchentlich mit Anschluss an die Bahn in Hadesleben.
  • Zwischen Segeberg und Neumünster war eine täglich gehende vereinigte Brief- und Personenpost eingerichtet worden (18. April 1848), vom 20. April an eine reitende Briefpost von Wrist über Meldorf, Heide und Lunden nach Friedrichstadt.
  • Die Husum-Ripener Frachtpost über Bredstedt und Tondern und die zwischen Tondern und Leck bestehende Briefpost wird zum 1. Juli 1848 aufgehoben und durch eine zwischen Bredstedt und Leck durch einen Fußboten zu befördernde Brief-Post ersetzt. Die Briefe nach Leck sind ausschließlich über Bredstedt zu Kartieren.
  • Am 1. September 1848 wird die Briefpost zwischen Tondern und Apenrade über Lügumkloster aufgehoben und durch Postcourse zwischen den Postämtern Flensburg, Tondern, Lügumkloster und Wyck unterhalten werden.
  • In Folge des gegenwärtigen Kriegszustandes verfügt die provisorische Regierung, dass die bestehenden Postverbindungen zwischen den Herzogtümern Schleswig-Holstein und Dänemark bis auf weiteres aufgehoben sind (27 April 1848).
  • Mit Rücksicht darauf, dass das Festland des Herzogtums Schleswig jetzt vom Feinde gänzlich geräumt ist, verfügt die provisorische Regierung die Wiederzulassung des Postverkehrs mit dem Königreich Dänemark.

1848 Waffenstillstand von Malmö

Am 25. August 1848 kam es zum Waffenstillstand von Malmö auf Druck der Großmächte. Im Krieg wurden die Schleswig-Holsteiner von Bundestruppen und von Preußen unterstützt. Die neu gebildete „Gemeinsame Regierung" für die Herzogtümer Schleswig und Holstein und die Einsetzung einer konservativen "Gemeinsamen Regierung" erfolgte am 22. Oktober 1848

Im “Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Schleswig und Holstein” wurde festgeschrieben:

  • Art. 1 Die Herzogtümer Schleswig-Holstein sind ein einiger, unteilbarer Staat.
  • Art. 2 Jede Veränderung der Grenzen des Staatsgebiets enthält eine Änderung der Verfassung.
  • Art. 3 Die Herzogtümer Schleswig-Holstein sind ein Bestandteil des deutschen Staatenverbandes.
  • Art. 4 Die Verfassung Deutschlands,..., findet auf die Herzogtümer ihre volle und unbeschränkte Anwendung.
  • Art. 10 Alle Staatsbürger sind gleich vor dem Gesetz.
  • Art. 22 Freie Meinungsäußerung. Die Zensur ist und bleibt aufgehoben. Die Postbeförderung findet für alle Zeitungen und Zeitschriften unter gleichen Bedingungen statt.
  • Art. 33 Dem Herzog steht als Oberhaupt des Staates die vollziehende Gewalt, in Gemeinschaft mit der Landesversammlung die gesetzgebende Gewalt, mit Einschluss des Rechts der authentischem Gesetzauslegung zu. ...

Alle Einwohner des Landes, insbesondere alle Obrigkeit, Behörde und Beamten werden gebeten, den vorstehenden grundgesetzlichen Vorschriften, in allen Stücken zu beleben. Rendsburg, den 15. September 1848

    • "Verordnungen und Verfügungen der provisorischen Regierung der Herzogtümer Schleswig Holstein", Kiel 1849, Verlag von Carl Schröder & Comp

Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar 1848 durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf.

1849 Waffenstillstand von Berlin

Der Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli 1849 wurde weder von der Statthalterschaft der Herzogtümer SchleswigHolstein, noch von der Landesversammlung anerkannt. Der aktive Widerstand aber einstweilen aufgegeben. Die Statthalterschaft blieb, ab dem 27. März 1849, auf Holstein beschränkt. Am 30. März 1849 kam die „Statthalterschaft des Herzogthums Lauenburg" hinzu.

Während des Krieges zwischen Dänemark und deutschen Staaten von 1848 waren schwedische Truppen zum Schutz von Sjælland (Seeland) nach Fyn verlegt. Später, während des Waffenstillstands, wurden sowohl schwedische als auch norwegische Truppen 1849-50 in Schleswig stationiert. In Beiden Fällen gab es Feldpostanstalten.

Nordschleswig

Nordschleswig (Grenze südlich Flensburg bis nördlich Tondern) war unter dänischer, Südschleswig unter preußisch-deutscher Besetzung. Schleswig wurde von einer dänisch-preußischen Kommission (Landesverwaltung) mit Sitz in Flensburg.) regiert, mit einem Engländer als Schiedsrichter. (bis 1. Februar 1851)

Näheres erfahren wir aus den “schleswigischen Cirkularen”

  • Das Postwesen gehörte zum Dritten Departement der Landesverwaltung Schleswig. Leitung des 2. und 3. Departements hatte Kammerherr von Warnstedt. (25. August 1849)
  • Die dänischen Nationalbanken durften wieder Filialbanken in Flensburg und Rendsburg anlegen. (30. August 1848). Die provisorische Regierung hob die Untersagung des Verkehrs mit dem Königreich Dänemark auf.
  • Das Postamt Rendsburg war das südliche Grenzpostamt des Herzogtums Schleswig (5.Oktober 1849).
  • Die Landesverwaltung eröffnete am 29. August, die Postverbindung zwischen dem Herzogtum Schleswig und dem Königreiche Dänemark, sowie die Verbindung zwischen Flensburg, Sonderburg und Aeröeskiöping. Die Post arbeitete wieder vor dem bletzten Waffenstillstandes. Sowohl Briefe als auch die Frachtpostsachen nach Dänemark mussten nach den bestehenden Taxen bis Kolding frankiert werden.
  • Kammerherr v. Holstein wurde als Postinspektor für das Herzogtum Schleswig entlassen (17. Oktober 1849).
  • Unterm 18. Oktober 1849 wurde verfügt, dass für einen einfachen Brief an Militairs bei der Dänischen Armee 1¼ Shilling. Courant. oder 4 Rigsbankskilling. von Aaröesund, resp. Kolding ab, ohne Rücksicht auf den Bestimmungsort, zu erheben und anzusetzen sei.
  • Vom 1. November an wurden zur Beförderung der Personenpost von Schleswig nach Flensburg etc. Wagen mit der Namenschiffre des Königs von Dänemark eingesetzt. Aus diesem Grunde musste es auf der Route von Schleswig nach Flensburg durch ein Preußisches Militär-Kommando auf Kosten der Stadt Schleswig eskortiert werden.
  • Bekanntmachung, betreffend .die Aufhebung der den zur Schleswig-Holsteinischen Armee und Marine gehörigen Personen eingeräumten Portofreiheit. (28. November 1849).
    • Esmarch: "Das Herzogtum Schleswig und die Landesverwaltung zu Flensburg im Jahre 1849", Berlin, 1850, Verlag von Georg Reimer

1850 Friedensvertrag Berlin

Der Friedensvertrag wurde am 2. Juli 1850 in Berlin geschlossen. Der alte Zustand sollte wiederhergestellt werden. Der König von Dänemark war wieder Herzog von Holstein. Preußen arrangierte sich mit Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde vorläufig ad acta gelegt.

Während Holstein von einer schleswig-holsteinisch gesinnten Statthalterschaft regiert wurde, stand ganz Schleswig unter der Verwaltung einer gemeinsamen Regierung, bestehend aus einem dänischen, preußischen und britischen Vertreter. Am 13. Juli übernahm die Kgl. dänische Zentralverwaltung das wieder vereinigte Herzogtum Schleswig (Nord- und Südschleswig) in Flensburg.

Seit dem 1. Juli 1850 war Schleswig-Holstein selbständiges Mitglied im Deutsch-Österreichischen Postverein, gefolgt am 1. Januar 1852 von Lauenburg und Lübeck.

folgen wir jetzt den "Schleswig-Holsteinische Anzeigen für das Jahr 1850" aus Glückstadt

  • Am 1. Januar 1850 wurde eine Extrapoststation in Meldorf eröffnet. Posthalter war H. Kröger. (13. Dezember 1849)
  • 1. Januar 1850, Landbriefpostbestellung in Bordesholm, nach dem Porto von Kiel. (28. Dezember 1849)
  • Einschärfung der gesetzlichen Bestimmungen wegen unerlaubter Versendung und Beförderung von Briefen, Geldern und Paketen etc.. Es ging um die Bedingungen der privaten Fuhren vom 4.Juli 1840. (21. Januar 1850)
  • Gesetz, die Einführung von Frankierungsmarken, die Behandlung der unbestellbaren Briefe und Regelung der Portofreiheiten. "§ 1 Das Departement der Finanzen wird ermächtigt, die Anfertigung von Marken oder Postschillingen zu veranlassen, mittelst deren Befestigung auf dem Briefe das Frankieren nach Maßgabe der Taxe bewirkt werden kann. Dies Marken tragen das Schleswig-Holsteinische Wappen. § 2 Wer in betrügerischer Absicht oder verfälscht ....." . — Die bisher bewilligten Portofreiheiten wurden aufgehoben. Regelungen für Staatsposten wurden angekündigt. — Briefe und Pakete die nicht zugestellt werden konnten, ware einer neu errichtetet Kommission zur Öffnung usw. zuzuleiten. (2. April 1850)
  • Reglement über das Postpersonal. a) Vorsteher: Postmeister 1. bzw. 2. Klasse, Postexpediteur. b) Kontor: Postsekretär, Postexpedient, Post-Lehrling. c) Boten: Postschaffner, Gepäckbote und Briefboten Der Postmeister kann im Privatdienst einen Post-Expeditions-Gehülfen anstellen. (9. April 1850)
  • Ordnungsstrafen. Der Postinspektor konnte gegenüber den Posthaltern und Postillione Strafen verhängen. Bei festgestellter Unordnung und Nachlässigkeiten konnten Ordnungsstrafen von 2 bis 5 Mark, im Wiederholungsfalle verdoppelt verhängt werden. In einer Dienstverpflichtung musste sich der Expedient oder der Bote verpflichten das Briefgeheimnis nicht zu verletzen.( 16. April 1850)
  • Wegfall der Chausseegelderhebung für Postbeförderungen. Alle Brief-, Fracht-, und Personenposten, sowie Extraposten, Couriere und Estafetten sind von der Zahlung befreit. (22. Juni 1850)

Folgen wir wieder den “Schleswig-Holsteinische Anzeigen “

  • Für Briefe an Staatsbehörden von Privaten und ausländischen Behörden an Schleswig-Holsteinische Staatsbehörden, welche nicht frankiert waren, mußte das Porto von der empfangenden Behörde entrichtet werden. Es wurde jedoch zurückerstattet, wenn sie Staatsdienstsachen betrafen. (12. November 1850)
  • Rundschreiben an alle Polizei- und Postbeamte, betr. die Aufsicht über die Correspondenz zwischen den Herzogtümern Schleswig-Holstein und dem Kgr. Dänemark und den von Dänischen Truppen besetzten Distrikten. (zur Verfügung vom 18. Juli 1850). Die eingehenden Sendungen erhielten am Grenzpostamt in blauer Tinte den Vermerk “Aus Dänemark”. Am Bestimmungsort gelangten diese Briefe an die Polizei. Diese versah die Sendung mit ihrem Dienstsiegel oder Amtsstempel und gab sie zur Bestellung frei. Musste der Brief geöffnet werden, kam der Vermerk “Vorzuzeigen bei ...” hinzu. – Abgehende Briefe erforderten das Amtssiegel einer inländischen Polizeibehörde oder einem amtlichen Stempel. (23. August 1850)
  • Es bestand Portofreiheit für Offiziere und Soldaten der Schleswig-Holsteinischen Armee und Kriegsmarine für die Dauer des Feldzugs. Die Regelung vom Oktober 1849 bleibt gültig.
  • Verfügung über Zeitungs-Porto und -Expedition (siehe: SH-Anzeigen, 38 Stück vom 25. September 1850) Ausländische Zeitungen waren nach den Regeln des Postvereins zugelassen [umfangreich] (2. September 1850). Bisher waren nur ausgewählte Zeitungen zugelassen.
  • Gesetz, betr. einstweilige Außerkraftsetzung mehrere Artikel des Staatsgrundgesetzes. “Es bleibt jedoch die geheime Eröffnung von Briefen, d.h. eine solche, welche nicht ein unverkennbares Zeichen, dass die Briefe von den dazu ermächtigten Behörden amtlich eröffnet seien, unbedingt untersagt”. [unzustellbare Sendungen?] (5. Oktober 1850)
  • Reglement, die Benutzung der Post für Versendungen im Staatsdienst. Die bisher bewilligten Portofreiheiten werden aufgehoben (Gesetz vom 2. April). Neuregelung: “Alle Versendung von Briefen, Geldern, Paketen etc. in Staatsdienstsachen sind von den Posten portofrei zu beschaffen”. Es wurden die Bedingungen detailliert festgelegt. Erforderlich war das Anbringen eines Amtssiegels und des Vermerks “Staatsdienstsache”. Die Briefe mussten an die Behörde, nicht an den Beamten, gerichtet sein. Trat am 1. November 1850 in Kraft. (18. Oktober 1850)

Postschillinge

Erste Marken des Herzogtums Holstein
  • Einführung der Frankierungsmarken “Postschillinge”
    • “1 § Vom 15. November 1850 an werden in den Postanstalten Frankierungsmarken “Postschillinge” vorrätig sein. Diese Marken tragen das Schleswig-Holsteinische Wappen, die Inschrift “Post-Schilling” und in den Ecken in vier weißen Feldern die Buchstaben “S” und “H” sowie die Zahl deren Wert sie in Schilling Schleswig-Holsteinischen Courant darstellen. Die Frankierungsmarken zu 1 ß Cour. sind blau, die zu 2 ß Cour. sind rot. und der Länge nach mit einem blauen Seidenfaden durchzogen, sowie auf der Rückseite, zum Zwecke der Befestigung, geleimt.
    • § 2 Nur Briefe (nicht Pakete und Convulte, welche zur Fahrpost gehören) können durch Marken frankiert werden. Die Frankierung wird bewirkt durch Befestigung so vieler Postschillinge, als das taxmäßige Porto beträgt, auf der Adreßseite des Briefes, in der oberen Ecke links, vermittels Anfeuchten des auf der Rückseite der Marke befindlichen Leims und aufdrücken derselben. Die auf diese Weise frankierten Briefe können gleich unfrankierten Briefen in den Postbriefkasten niedergelegt werden, recommandierte Briefe müssen nach wie vor am Schalter des Postcomptoirs abgegeben werden.
    • § 3 Für Briefe, welche vom Absender unzulänglich frankiert werden sind, kommen die vorgefundenen Marken nicht in Betracht, sondern das ganze Porto ist dann vom Empfänger zu erheben. Ist durch Anbringen von Marken mehr entrichtet, als das taxmäßige Porto beträgt, so trägt der Absender den Verlust. Durch einmaligen Gebrauch verliert die Marke ihre Gültigkeit.
    • § 4 Nur die Postanstalten und eigens durch die oberste Postbehörde dazu autorisierte Personen dürfen Frankierungsmarken zum Verkauf halten.
    • Kiel, den 1sten November 1850 Francke – Ahlmann (1. November 1850)
  • Verfügung über die Benutzung. “Sofort nach der Portoüberprüfung, “sind die Marken behufs der Entwertung vermögen eines besonderen Stempels zu schwärzen”. Bei einem unzureichend frankierten Brief sind die Marken ebenfalls zu schwärzen und der Brief wie ein unfrankierter zu behandeln.
  • “§ 4 Der “Entwertungsstempel” wird den Postanstalten gleichzeitig mit der ersten Lieferung an Postschillingen aus dem Bureau für das Postwesen zugesandt werden. Jede Postanstalt hat ihre Nummer im Entwertungsstempel, welcher im Anhang näher nachgewiesen wird.“ – Zur Abrechnung, innerhalb des Postdienstes, war zusätzlich der Tagesstempel anzubringen. War die Entwertung der Marke nicht deutlich genug, musste mit dem Tagesstempel nachgeholfen werden. (5 November 1850)
Extrem seltener Brief
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Extrem seltener Brief

Die beiden nur für das Herzogtum Holstein gültigen Postwertzeichen zu 1 und 2 Skilling waren ohne Länderbezeichnung, aber mit dem Wappen von Schleswig-Holstein im Prägedruck, in einer Auflagen von 80 000 bzw. 40 000 Exemplaren herausgebracht worden. Der Gebrauch der eigenen Briefmarken hatte sich nur wenig durchgesetzt und macht sie in gestempelter Form, besser noch auf Brief, so begehrt. Die Druckerei Köbner & Lehmkuhl in Altona legte etwa 80 Probedrucke (Essais) vor. Der Auftrag wurde am 20. Oktober 1850 erteilt. Es sollten. 2 Millionen Marken zu je “achtzig auf einen Quartbogen” geliefert werden.

Es geht noch besser
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Es geht noch besser

Hans Hübner berichte im “Archiv für deutsche Postgeschichte” über die Verwendung der Marken: So “wurden vom 1. Januar bis zum 31. August 1851 707.846 Briefe unfrei versandt und 443.657 Briefe bar bezahlt., wohingegen in dieser Zeit 6.589 Briefe mit Marken freigemacht wurden.” Seit der Ausgabe bis zum August 1851 sollen es 8.701 frankierte Briefe gewesen sein. Die Marken wurden nur bis zum 22. März 1851 und zwar nur in Holstein verkauft, konnten aber bis zum 15. April 1852, dem Ende der holsteinischen Postverwaltung, verwendet werden.

  • 1894 kam es zu einem Neudruck von der Originalplatte, ohne Adlerunterdruck, auf anderem Papier. Die Marken sind meist rückseitig als Neudrucke bezeichnet.

Und wieder in Informationen aus den “Schleswig-Holsteinische Anzeigen für das Jahr 1851" aus Glückstadt, Der Beitritt zum Postverein brachte ab 1. Januar 1851 neue Briefgebühren.

Das Gesetz, betr. die Postaxen löste den Tarif vom 31. Dezember 1848 ab.

  • Den Portotaxen lagen die direkte Entfernung in gerader Linie zwischen den Poststationen, das Gewicht, und in Fällen der Wertangabe, der angegebene Wert zu Grunde.
  • Die Einheit der Entfernung bildete die geographische Meile ( 15 Meilen auf einen Grad), die Einheit des Gewichts das Vereinspfund (1 Pfund = á 32 Loth = ½ Kilogramm = 500 Gramm) und die Einheit des Wertes, die Mark Schleswig-Holsteiner Courant, geteilt in 16 (ß)Schillinge á 12 Pfg. Courant.
  • Das Vereinsgewicht verhielt sich zum vorherigen Kölnischen Briefgewicht wie 8 zu 9, oder 1½ Lot Köln. gleich 1 Lot Vereinsgewicht. Zum Schleswig-Holsteinischen Paketgewicht wie 200 zu 205½.
  • Briefe bis 5 Meilen kosteten, je 1 Lot Briefgewicht, 1 ß bzw. über 5 Meilen 2 ß Courant solange bis das Paketporto mehr betrug (das fünffache Briefporto).
  • Drucksachen unter 4 Lot kosteten 1ß
  • Warenproben an Briefe unter 1 Lot angehängt auf alle Entfernungen bis 4 Lot 2 ß. Drucksachen oder Warenproben über 4 Lot wurden wie Paketsendungen behandelt.
  • Die Recommandationsgebühr betrug, außer dem tarifmäßigen Porto 2 ß. Der Einlieferungsschein war unentgeldlich.
  • Päckereitaxe wurde nach der Entfernung und dem Gewicht und der Beförderungsart berechnet, je 5 Meilen und für jedes Pfund je 3 Pfg. oder ¼ ß Courant. Bei Beförderung mit der Eisenbahn zwischen zwei Bahnstationen je 1 Pfg. Mindestgebühr 2 ß — Bahnstationen in diesem Sinne waren Kiel, Rendsburg, Nortorf, Neumünster, Elmshorn, Glückstadt, Pinneberg, Altona uns Hamburg.
  • Wertsendungen konnten deklariert werden. Die Angabe war in Mark und Schillingen Schleswig-Holsteinischem Courant auf der Adressseite des Couverts oder Begleitbriefes deutlich zu machen. Die Versicherungsgebühr beträgt1 ß für je 200 Mark des angegebenen Wertes auf alle Entfernungen zum Paketporto gerechnet. Bis zu 10 Mark sind nur 2 ß an Porto und Versicherung zu entrichten. Der Einlieferungsschein war unentgeldlich.
  • Postvorschuß oder Geldüberweisung war zugelassen. Zum tarifmäßigen Porto kamen für je 10 Mark eine Gebühr von 1 ß hinzu. – Im Januar 1851 kamen die Durchführungsbestimmungen für den Postbeamten. Der Betrag mußte vom Adressat bezahlt sein, bevor die Auszahlung gegen Rückgabe des Einlieferungsscheins erfolgt. Die Sendungen gehörten zur Fahrpost. Verweigerte der Adressat die Zahlung erfolgt die Rücksendung sofort. War der Brief nicht zustellbar erfolgt die portopflichtige Rücksendung nach 10 Tagen. Die Vorschußgebühr wurde nur einmal erhoben.
  • Das Landporto betrug für einen Brief ohne Unterschied des Gewichts und für ein Paket bis 1 Pfund 1 ß. Für ein Paket bis 5 Pfund 2 ß und für je 200 Mark Wert (außer dem Gewichtsporto) 1 ß.
  • Ein Frankierungszwang bestand nicht. Bei frankierten Briefen konnte auch das Landporto vorausbezahlt werden.
  • Briefe, Drucksachen und Pakete bis 2 Pfund, sowie die Reco-Gebühr konnten durch Francomarken entrichtet werden. Die Zehntel-Schilling Marken werden nur im ganzen Bogen verkauft (?).
  • Briefe, Zeitungen und Pakete wurden dem Adressaten am Poststationsort zugestellt. In den Landzustellbezirk Pakete nur bis 5 Pfund.

Das Gesetz trat am 1. Januar 1851 in Kraft. (3. Dezember 1850)

  • Wiederherstellung des direkten Postenlaufs zwischen Holstein und Schleswig und Dänemark zum 8. Februar 1851. Kein Frankierungszwang, Das Porto rechnete sich a) zwischen den schleswigischen und holsteinischen Postanstalten nach dem Tarif vom 30. Dezember 1848, b) zwischen Holstein und Dänemark nach dem Tarif vom15 Juli 1818, c) mit Schweden nach dem Tarif vom 17. September 1847 und d) mit Norwegen vom 8. Oktober 1846. Aufgehoben wurde das Verbot des Verkehrs mit Dänemark vom 18. Juli 1850 und die Postüberwachung vom 23. August 1850 (Februar 1851).
  • Die Landesversammlung erlaubte den Bau neuer Telegraphenlinien, zusätzlich der Linie Neumünster - Rendsburg anzulegen. Es wurden private Mittteilungen gegen Gebühr gestattet. Gezahlt wurde nach der Anzahl der darin enthaltenen Worte oder Zahlen (nicht Ziffern): a) bis 16 Worte oder Zahlen 2 Mark 8 ß, je 8 Worte mehr 12 ß., Nachts (22-24h) das Doppelte, (24 bis 7h) das Dreifache. Das galt für die Linie Rendsburg - Kiel oder - Altona. Zu den Depeschen nach Hamburg wurde, außer dem Hamburger Torgeld, für den Hin- und Rückweg 8 ß verlangt. Zahlung im voraus. Adresse, Unterschrift und Datum wurden nicht gerechnet. Die Zustellung am Ort war frei. (5. März 1851)
  • Auf den Landesposten wurde die Portofreiheit der Feldpost und der Offiziere aufgehoben (3. März 1851)
  • Amtliche Schreiben usw. an das Oberpostamt in Hamburg waren an das “Oberpostamt, Holsteinische Abteilung” zu adressieren. (3. März 1851)
  • Wiederherstellung des Postverkehrs mit Schleswig, Dänemark, Norwegen und Schweden nun auch für Personen- und Frachtpost. Es gingen: a) eine tägliche Brief- und Personenpost (Eilwagen) Rendsburg-Arroesund und Kolding. b) eine zweimal wöchentliche Frachtpost Rendsburg-Kolding. c) eine dreimal wöchentliche Fußpost Friedrichstadt-Lunden bis 5 Pfund oder Wertsendungen bis 500 Mark. Zwischen Friedrichstadt - Tönningen, Garding, Husum und Bredstedt des westlichen Schleswigs und den Poststationen Lunden, Heide und Meldorf des westlichen Holsteins. d) eine dreimal wöchentliche Brief- Fracht- und Personenpost sowie ein viermal wöchentliche Fußpost Heiligehafen-Burg auf Fehmarn.
  • Die Taxen zwischen Dänemark und Holstein a) für Briefe nach dem Tarif vom 15.Juli 1818, incl Änderung vom 8. Juni 1838. b) Päckerei ¼ ß Courant für das Pfund auf je 5 Meilen, mindestens einfaches Briefporto. Begleitbrief bis ¾ Lot Köln. frei, darüber, Mehrgewicht nach der Brieftaxe. Wertsendungen für je 200 Mark 3 ß Courant.
  • Taxen zwischen Schleswig und Holstein a) Briefpost nach der Taxe vom 30. Dezember 1848. Päckerei ¼ ß für das Pfund auf je Meilen, mindestens 2 ß. Wertsendungen für je 200 Mark 2 ß Courant. (25. Februar 1851)

1850 Schlacht bei Idstedt

Obwohl die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt waren, riskierten sie dennoch einen neuen Krieg. In der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage. Damit hatten die dänischen Truppen wieder ganz Schleswig unter ihrer Kontrolle. Der Frieden war eingekehrt, der Handel konnte wieder aufgenommen werden.

Am 15. Juni 1851 berichtet das preußische Amtsblatt von “einer vorläufigen Übereinkunft mit der Königlich Dänischen Post-Verwaltung”. Unter dem "Dänischen Postbezirk" war nur das Kgr. Dänemark, mit dem Herzogtum Schleswig, nicht aber die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zu verstehen. Die zur Zeit factisch bestehenden Post-Verhältnisse dieser letzteren Herzogtümer, so wie des Fürstentums Lübeck (Eutin und Schwartau), in denen Dänemark das Postregal ausübt, bleibt unberührt.

  • Das Porto betrug für Preußen: a) für Sendungen nach und aus Orten die nicht weiter als 20 Meilen von Hamburg entfernt sind = 2 Sgr. – b) nach den übrigen Orten = 3 Sgr.. c) für Dänemark, für alle Orte = 3 Sgr. – Der einfache Brief durfte 15g wiegen, das Porto stieg je 15g mit dem einfachen Satz.
  • Frankierte Zeitungen und Drucksachen wurden zu einem Gesamtporto von 1 Sgr je 15g befördert. Warenproben waren bis 3 Lot zugelassen, wobei bis 2 Lot das einfache, darüber das Doppelte Briefporto erhoben wurde. Frankierte Einschreibbriefe erforderten eine Gebühr von 2 Sgr. bzw. 8 Reichsbank -Schillinge

Und nun wieder die “Schleswig-Holsteinische Anzeigen für das Jahr 1851", Glückstadt,

  • Taxen für Brief- und Frachtpostsendungen aus Holstein nach Schleswig und Dänemark. Auf Grund der Wiederaufnahme des Postverkehrs waren neue Tarife erforderlich. – Zwischen Holstein und Schleswig kostete der einfach (je 1 Lot) frankierte Brief 2 ß, unter 5 Meilen 1 ß. – Zwischen Holstein und Dänemark ohne Unterschied der Entfernung 4 ß Courant je Lot, mit dänischen Postwertzeichen 3 Marken á 4 ß Reichsbank. Unfrankiert kommt 1 ß hinzu. Recogebühr und Rückschein (Recepisse) wie im jeweiligen Inland, es wird bei Verlust kein Ersatz geleistet. – Für Drucksachen mit Schleswig und mit Dänemark werden 1 ß Courant per Lot erhoben unfrankiert wird das gewöhnliche Porto und das Zuschlagporto von 1 ß gefordert. – Warenproben, wenn der Brief ohne Probe unter 1 Lot wiegt wurde je 2 Lot das einfache Briefporto erhoben. Unzustellbare werden an den Aufgabeort zurückgeleitet. Dort wurde dann, bei unfrankierten Sendungen, das Porto zugunsten der eigenen Postkasse erhoben. – Päckereien zwischen Holstein und Dänemark wurden jeweils bis zur Grenze berechnet. Sie konnten ganz oder bis zur Grenze frankiert werden. (25. März 1851)
  • Post-Gesetz für das Herzogtum Schleswig. Wir Frederik VII, König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc. Die Portofreiheit wurde zum 1. Mai 1851 aufgehoben. Das Porto für lose Briefe betrug 2 ß je 1 Lot, bis 32 Lot. Mit Briefmarken frankiert 1¼ ß Courant. Einschreibgebühr bzw. Rückschein je 2½ ß. Pakete bis 32 Lot wurden wie Briefe bezahlt. Paket und Begleitbrief ergeben ein Gewicht. Frankierte Drucksachen, bis 4 Lot einfaches bis 8 Lot doppeltes Briefporto. – Frachtpost auf der Landroute, zur Grundtaxe von 2 ß kommen: bis 1 Pfund und bis 16 Meilen 1 ß Courant, über 16 Meilen 2 ß., mindestens das Porto bis 1 Pfund, außerdem je 4 Meilen 1/6 ß per Pfund. Es wurde ein gestaffeltes Wertporto erhoben. Bei Paketen ohne Wertangabe wurde das Wertporto nach 1 Rbth. oder 30 ß Courant per Pfund berechnet. Für kleinere Pakete bis zu 8 Lot ohne Wert wurde doppeltes Briefporto bezahlt. Das Gewicht des Adressbriefes wurde dem Paketgewicht zugerechnet. Bei Frachtpost, die mit der vereinigten Brief- und Personenpost befördert werden sollten, waren die angeführten Taxen um ½ Mal höher als das Gewichtsporto für Pakete über 1 Pfund. – Geldsendungen (Obligationen oder gemünztes Geld) zahlten nach der die Grundtaxe und die Wertgebühr. Der Adressbrief bis 1 Lot wird nicht berechnet. Frachtpostsachen, nach der Briefposttaxe berechnet, können frankiert werden. – Drucksachen zahlten bis 1 Lot einfaches , 2 Lot 2faches, 4 Lot 3faches und bis 8 Lot 4faches Briefporto. Über 8 Lot wurde nach der Frachtposttaxe gerechnet, mindestens aber 8 ß verlangt. – Postsendungen konnten frankiert oder unfrankiert aufgegeben werden. Ausnahme Briefe über 8 Lot oder Recommandierte Briefe. Briefe an Autoritäten in amtlichen Angelegenheiten und an Militärpersonen im Kriegsdienst waren frankiert abzusenden. Es sei denn, es handelte sich um angeforderte Berichte oder Erklärungen. Dann war das auf der Adressseite zu vermerken. – Das Porto für Zeitungen wurde von 12% auf 7% des Verkaufpreises gesenkt. – Für ein verloren gegangenes Paket, wenn kein Wert angegeben war., mit 1 Rbth oder 30 ß Courant erstattet. Bei Wertsendungen haftete die Post nur, wenn der Inhalt auf dem Postcomtoir nachgezählt und versiegelt worden war. Als Ersatz für einen verlorenen Einschreibbrief wurden 10 Reichsbanktaler oder 18 Mark 12 ß Courant gegeben. – Wertsendungen gehören zur Frachtpost. Briefe und Pakete bis 32 Lot werden von allen Posten entgegengenommen, Bei der Briefpost gelten Pakete nur wenn sie in Briefform waren. Briefe und Briefpakete bis 8 Lot waren Briefpostsachen, alles andere Frachtpostsachen. Unterzeichnet: Frederik Rex. und Tillisch (18. April 1851)
  • Portofreiheit der Bundestruppen. Briefe und Geldsendungen, sowie auch Pakete bis zu 20 Pfund, in Dienstsachen von und an Kommandos und Militärbehörden und Briefe, Geldsendungen bis 30 Pfund und Pakete bis zu 6 Pfund schwer, wenn sie Wäsche enthalten, von und an Offiziere und Soldaten der in Holstein befindlichen fremdherrlichen Bundestruppen sollen von heute an portofrei versandt werden. (9. Mai 1851)
  • Jeden Freitag ging ein Dampfschiff von Kiel mit Briefpost nach Kopenhagen, Stege und den Poststationen auf den Inseln Falster und Lolland. Sie sind auf Kiel zu frankieren. (24. Juni 1851)
  • Frachtpost für Dänemark: Der Portobetrag setzt sich zusammen aus einer Grundtaxe von 6 Reichshilling, einem Porto für das Gewicht und einem Porto für den angegebenen Wert. - Gewichtstarif: bis zu einem Pfund bis 16 Meilen 2 Rbß, über 16 Meilen 6 Rbß.. Über 1 Pfund kamen ½ Rbß je 4 Meilen hinzu. – Werttarif bis 5 Rbth. 4 Rbß, bis 25 Rbth 8 Rbß, bis 50 Rbth 12 Rbß, bis 100 Rbth 16 Rbß, bis 1.000 Rbth je 100 12 Rbß mehr. Darüber je 200 Rbth 12 Rbß. – Für Pakete ohne Wertangabe betrug das Wertporto 1 Rbth je Pfund. Kleine Pakete ohne Wert bezahlen wie ein doppelter Brief 12 Rbß. – Dokumententaxe: bis 8 Lot je Lot 6 Rbß. Über 8 Lot nach der Pakettaxe jedoch mimndestens 24 Rbß. – Beförderung mit der Brief- oder Personenpost zahlten ½ Mal höheres Gewichtsporto für Pakete über 1 Pfund. – Ersatzleistung: Pakete ohne Wert 1 Rbth je Pfund. Bei Wertsendungen haftete die Post nur, wenn der Inhalt auf dem Postcomtoir nachgezählt und versiegelt worden war.
  • Pakete unter 8 Lot nach und aus Schleswig un Dänemark. Das interne dänische bzw. schleswigsche Porto für einen einfachen 1 Lot dänisch (= 1 Lot Vereinsgewicht) beträgt in Dänemark 6 Rbß und in Schleswig 2 ß Courant und ist auch für (Brief-) Pakete bis 8 Lot in Anwendung zu bringen.
  • Correspondenzen nach den Nordamerikanischen Vereinigten Staaten konnte jetzt auch teilweise bis zum englischen Hafen frankiert werden. Beim 1 Lot köln. schwere Brief kam zum holsteinischen Porto von 4¾ Pence = 6 ß Courant, noch 6 Pence = 7 ß Courant britisches Porto, zusammen also 13 ß. Auf dem Brief wurde “per united states steamer” vermerkt. (2. September 1851)
  • Das Lauenburgische interne Porto für den einfachen Brief war ohne Unterschied der Entfernung und ob der Brief über Hamburg oder über Lübeck spediert wurde auf 1 ß Courant festgestellt. (22. September 1851)

1852 Londoner Protokoll

Ein wesentliches völkerrechtliches Dokument zur Beendigung des Schleswig-Holsteinischen Krieges bildete das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 , das den Fortbestand der dänischen Herrschaft über die Herzogtümer garantierte, jedoch ihre Eigenständigkeit ebenso festschrieb. Unterzeichner waren Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich. Erst hiernach übernahmen die dänisch-gesamtstaatlichen Behörden wieder die Kontrolle über Holstein und Lauenburg. Das Postwesen in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg kam am 15. April 1852 wieder unter die Generalpostdirektion in Kopenhagen.

In der kurzen Zeit ihres Bestehens hat die Schleswig-Holsteinische Post annähernd den Stand der damals vorbildlichen preußischen Post erreicht. Nach der Wiedereingliederung in den dänischen Staat gingen diese Neuerungen allerdings wieder verloren.


1852 Wieder Dänisch

Die Übernahme der Post durch die Generalpostdirektion in Kopenhagen erfolgte im Herzogtum Schleswig am 26. April 1851. Im April 1852 im Herzogtum Holstein und Lauenburg.

Es dauerte es noch bis zum 1. Juli 1853 bis die dänischen Marken auch in den Herzogtümer Holstein und Lauenburg gültig waren. Post nach Preußen konnte, ab dem 1. Februar 1854, nach dem übrigen Ausland ab dem 16. Juli mit Freimarken frankiert werden. Seit dem 1. August 1855 konnten die Marken für Post nach und von den Dänischen-Oberpostämtern in Hamburg und Lübeck verwendet werden.

die ersten dänischen Briefmarken
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die ersten dänischen Briefmarken

Das dänische Postgesetz vom 11. März 1851 erlaubte die Anwendung von Postwertzeichen zum 1. Mai 1851 nur in Dänemark. Der Wert zu 2 Rigsbankskilling in blau und zu 4 Rigsbankskilling in braun. Beide Marken waren ungezähnt und besassen das Wasserzeichen "Krone". Der Wert zu 2 Rbs war für Ortsbriefe in Kopenhagen und der Wert zu 4 Rbs für den Inlandsverkehr bestimmt.

Brief von Kgl. Dänischen Ober-Post-Amt in Lübeck mit dänischer Marke
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Brief von Kgl. Dänischen Ober-Post-Amt in Lübeck mit dänischer Marke
Ausgabe für Schleswig
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Ausgabe für Schleswig

Am 1. Mai 1851, also am gleichen Tag wie in Dänemark, erschien eine weitere Marke zu “Fire R.B.S.” für den Postverkehr im Herzogtum Schleswig.

Erneut war zwischen Preußen und Dänemark ein Postvertrag abgeschlossen worden, der am 1. Februar 1853 in Kraft trat. Er beendet das anomale Verhältnis nachdem in Holstein, obwohl, wegen der Zugehörigkeit zu Dänemark, aus dem Postverein ausgetreten, immer noch die Bestimmungen des Postvereins Anwendung fanden.

  • Der dänische Postbezirk umfasste nun sowohl das Kgr. Dänemark als auch die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg sowie das oldenburgische Fürstentum Lübeck (Eutin und Schwartau), wo Dänemark das Port-Regal ausübt.
  • Die Briefe bestand kein Frankierungszwang. Es war gegenseitig gestattet zur Frankierung der Correspondenzen Freimarken und Franco-Couverts zu verwenden. Die Gewichtsprogression steigt je 15g bzw. 1 Zollot excl. Das Porto blieb unverändert. Die Reco-Briefe mussten frankiert sein, die Reco-Gebühr betrug 2 Sgr. Bei Verlust wurden 14 Taler oder 18½ Reichsbanktaler ersetzt. Eine Wertangabe war unzulässig. Warenproben waren nur bis 45g (3 Lot) zulässig, bis 2 Lot zahlt man das einfache, darüber das doppelte Briefporto. Für Zeitungen und Drucksachen zahlt man (½+½) 1 Sgr je 15g, auch sie mussten frankiert sein. Bei Sendungen im Transit durch Preußen galten die gleichen Bestimmungen, jedoch trat anstelle des preußischen dann die Vereins-Taxe. Für Sendungen in Länder die nicht dem Postverein angehören kam a) das dänische interne Porto, b) das preußische resp. Vereinsporto 3 Sgr. und c) das fremde Porto. Bei der Rücksendung unbestellbarer Briefpost wurde kein Retourporto erhoben. Laufschreiben kosteten normales Briefporto und wurde bei Verschulden der Post zurückerstattet. Die Rücksendung von Briefsendungen war portofrei.
  • Neu war die Möglichkeit Postvorschüsse bis 25 Taler auf Briefe oder Gegenstände zu leisten. In diesen Fällen zahlt die dänische Post bis zu 25 Reichsbanktaler aus. Gezahlt wurde erst, wenn die Meldung, dass der Empfänger die Sendung angenommen hat, eingegangen war. Für solche Sendungen wurde zusätzlich die inländische Gebühr für die Sendung erhoben.

1854 gab es in Dänemark eine Währungsreform. Der Rigsdaler courant verschwand, der neue Rigsdaler kam. Nun waren 4 Schilling Reichsmünze = 4 Schillinge dänisch. Unverändert war die Mark á 16 Schilling Grundlage, ebenso in Norwegen und in den Hansestädten Hamburg und Lübeck

 Dänische Briefmarken mit Dreiringstempel mit Nummer
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Dänische Briefmarken mit Dreiringstempel mit Nummer

In der Folge mussten in Dänemark neue Briefmarken verausgabt werden. Diese enthielten die Abkürzung "FRM" anstelle von "FRIMAERKE". Es erschienen in Dänemark Werte zu 2, 4, 8 und 16 Skilling. 1858 und 1863 gab es Designänderungen bei den dänischen Marken.

Dreiringstempel mit Nummer löste in Schleswig Ende 1852, in Holstein und Lauenburg ab 1. Juli 1853 und in Lübeck ab 1. August 1853 den bisher verwendeten Vierringsstempel mit Nummer ab. Die Nummern wurden neu vergeben so stand "1" für Kopenhagen, "2" für das Postamt in Hamburg, "5" für Aarhus etc..

Im Mai 1855 beschloss der Deutsche Zollverein das Pfund zu 500 Gramm einzuführen. 1860 folgten die Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Das Herzogtum Schleswig, das bis dahin weitgehend vom dänischen Maßsystem geprägt war, folgte erst nach dem deutsch-dänischen Krieg ( Schleswigsche Kriege) 1864.

Deutsch-Dänischer Krieg

Dänemark verabschiedete im November 1863 eine Verfassung, die neben den einzelnen Verfassungen des Königreichs und des Herzogtums Schleswigs für die gemeinsamen Angelegenheiten der beiden gelten sollte. Da die Friedensbestimmungen von 1851 damit gebrochen waren, ergriff Preußen die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Die Herzogtümer Holstein und Lauenburg wurden am 23. Dezember 1863 durch Bundestruppen besetzt. Am 1. Februar 1864 begann die Besetzung de Herzogtums Schleswig.

    • Aus den “Gesetz- und Verordnungsblatt für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg” 1864 bis Januar 1865, Schleswig 1865 und “Verordnungsblatt für das Herzogtum Schleswig, 1864 bis Januar 1865", Schleswig 1965, erfahren wir:
  • Die Bundeskommisare v. Koenneritz, Kgl. sächsischer Geheimer Rat, und Nieper, Kgl. Hannoverischer Regierungsrat, mit Sitz in Altone war angewiesen die Verwaltung der Herzogtümer Holstein und Lauenburg im Auftrage des Deutschen Bundes zu übernehmen. (H 29. Dezember 1963)
  • Die Holsteinische Regierung zu Plön wurde zum 12. Januar 1864 aufgehoben. Gleichzeitig übernahm in Kiel die Herzogliche Landesregierung ihre Arbeit. Die Zentral Kasse befand sich weiterhin in Rendsburg. Die gemeinsame Postverwaltung von Holstein und Lauenburg in Kiel wurde weitergeführt. (6. Januar 1864)
  • Zwischen Altona und Hamburg bestand seit dem 9. Januar 1864 eine Staatstelegraphenverbindung. Für das Telegramm waren zu zahlen: bis 20 Worte 35 ß Holsteiner Courant ( 11 ß Hamburger Courant = 8 Sgr.) je 10 Worte mehr 18 ß - 6 ß HH - 4 Sgr. Für die Beförderung bis 20 Wort 16 ß - 5 ß HH - 4 Sgr. je 10 Worte mehr 8 ß - 3 ß HH - 2 Sgr. Für die Weiterbeförderung nach Preußen usw. galt der dortige Tarif zusätzlich. Die Weiterbeförderung per Post wurde mit 16 ß - 5 ß HH - 4 Sgr. berechnet. Hinzu kamen die Kosten für die Eilzustellung oder die Estafettenkosten. (9. Januar 1864)
  • Unter dem Druck des Krieges war eine preußische Telegraphenlinien von Hamburg und Kiel durch Holstein zum Kriegsschauplatz gelegt worden. Telegraphenstationen waren in Kiel, Altona und Segeberg. Diese Linien konnten auch zur Beförderung von Privatdepeschen genutzt werden. (9. Februar 1864)
  • Ein weitere preußische Telegraphenlinien wurde zwischen Heiligenhafen nach Burg auf Fehrmarn genehmigt. ( 9. April 1964)
  • Am 3. Januar 1864 war in Segeberg der Postmeister Captain Löwenhjelm und am 8.d.M. in Meldorf der Postmeister Captain Brösbüll entlassen worden. Neue Postmeister wurden für Pinneberg, Segeberg, Meldorf und Marne gesucht. Für die vacante Stelle in Pinneberg wurden 900 Taler Gehalt, zusätzlich eine temporäre Gehaltszulage von 192 Talern geboten. Hinzu kam ein normiertes Kontorgehalt von 600 Taler und einer temporären Zulage von 50 Talern. Er hatte eine Kaution von 1.000 Talern zu zahlen. Der frühere Postmeister in Altona v. Baller übernahm diese Stelle. Nach Segeberg ging der Major a.D. v. Cramm. in Meldorf übernahm der Lehrer an der Gelehrteschule die Postmeisterstelle. In Marne übernahm der Postmeister von Lunden die Stelle des Postexpedienten. [einzelne Beispiele]
  • Die Postexpediteurbedienung in Bramstedt wurde frei: Gehalt 400 Taler, temp. Zulage 96 Taler, Kontorgehalt 100 und eine Zulage von 50 Talern.
  • In Altona wurde ein Postkontrolleur gesucht. Ihm wurde ein Gehalt von 900 Talern bei einer temp. Zulage von 192 Talern geboten.
  • Die Postmeisterbedienung in Heiligenhafen zu besetzten: Gehalt: 4425 Taler + temp. Zulage von 255 Talern sowie dem Kontorgehalt von 562 Talern mit einer Zulage von 93 Talern.
  • Österreich und Preußen hatten in Schleswig den Regierungs-Präsidenten Freiherr von Zedlitz zum Kommisar eingesetzt. (7. Februar 1864)
  • “Die Kaiserlich Österreichische und Königlich Preußische Civilregierung für das Herzogtum Schleswig” verfügt, dass die Postanstalten ihre monatlichen Abschlüsse an die “Zentralkasse des Herzogtums Schleswig” zu senden haben. (22. Februar 1864)
  • Zur Vermeidung von Störungen waren die noch vorrätigen dänischen Briefmarken aufzubrauchen. (25 Februar 1864)
  • Der Post-Verwaltungs-Dienst hatte seinen Sitz in Flensburg. Ihr waren alle Postanstalten im Herzogtum Schleswig untergeordnet. Geleitet wurde die Post vom preuß. Post-Inspektor Zschüschner. (19. Februar 1864)
  • Die schleswigsche Post über nahm den Transport der alliierten Feldpost-Pakete an Offiziere, Beamte und Mannschafte. Zum Porto von außerhalb kam für ein Paket bis 6 Pfund 4 ß Reichsmünze, bis 10 Pfund 8 ß und darüber je 5 Pfund 4 ß mehr. (25. Februar 1865)
  • Die dänische Reichsmünze war in den Herzogtümern Schleswig-Holstein und Lauenburg an öffentlichen Kassen nicht mehr zugelassen. An ihre Stelle trat zum 1. April 1864 die Mark zu 16 (ß) Schilling Schleswig-Holsteinischem Courant. Das Verhältnis der alten Reichsmünze betrug 16 ß RM = 5 ß Courant. 1 ß Reichsmünze = ¼ ß Courant, 2 ß RM = ½ ß, 3 ß RM = 1 ß und 4 ß RM = 1¼ ß Courant. (20. Februar 1864 bzw. 4. März 1864)
  • Seit dem 1. März 1864 konnten in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg neue Postwertezeichen in blauer Farbe zu 1¼ ß Courant oder 4 ß RM verwendet werden. Sie lösten die bisher verwendeten dänischen Marken ab. Die Restbestände konnten zurückgegeben werden. (18. Februar 1864)
  • Mit Rücksicht darauf, das die Herzogtümer Holstein und Lauenburg ein Postvereinsgebiet bilden werden die nächsten Postfreimarken statt der unteren Bezeichnung “4 S.R.M” das Zeichen “1½ S.L.M” erhalten. Zudem soll das Mittelfeld des 1¼ ß Courant Marke größer ausgeprägt werden. (4. April 1864)
  • Im Verkehr mit dem Deutsch-Österreichischen-Postverein können die Marken zu 1½ ß Courant und 1¼ ß L-M zu 1 Sgr. verwendet werden. (27. April 1854)
Landpostmarken nach dänischem Vorbild
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Landpostmarken nach dänischem Vorbild

Der Philatelist unterscheidet die Freimarke von 1. März 1864 in dünnem, bzw in fetten Druck der Wertangabe. Am 15. Mai folgte ein Postwertzeichen in geändertem Aussehen.

Eine amtliche Halbierung
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Eine amtliche Halbierung

Halbierungen dieser Marken waren amtlich zugelassen um das Ortsporto in Altona (¾ der Marke) ab dem 31. März 1865 oder (½ der Marke) ab 1. Januar 1865 für die Lokalpost zwischen Altona und Hamburg darstellen zu können. Ab dem 16. September 1864 galt das auch in Kiel und vom Januar 1865 an in allen holsteinischen Postanstalten. Bis Ende März 1865 blieb diese Regelung gültig.

Das Postamt in Bergedorf verkaufte auf Grund vertraglicher Abmachungen für Postsendungen nach Dänemark und Schleswig-Holstein die Marken dieser Länder ebenfalls für Post nach dem Herzogtum Lauenburg. Ab 1866 preußische Marken.

  • Statt der bisher verwendeten kgl. dän. Wertzeichen sollten in Schleswig neue Freimarken in Verwendung kommen. Zunächst ein Brief-Freimarke auf weißem Papier mit rosarotem Druck un der Wertangabe “4 Schillinge”. Am 1. April wird eine Marke zu 1¼ Schilling zum Verkauf gestellt. Die dänischen Marken werden waren nicht mehr zu verwenden. (14. März 1864)
 Landpostmarken von 1864
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Landpostmarken von 1864

Die Marken haben die Form des hohen Ovals, mit Angabe des Werts in der Mitte und der Umschrift „HERZOGTH. SCHLESWIG“ oben. Der erste Wert war in dänischer Währung (4 „SCHILLINGE“) und wenige Tage später, der zweite Wert am 5. April 1864, in Hamburge Courant (1¼ „SCHILLING“), in der Umschrift unten.

Sie waren Anfangs nur in Schleswig gültig, in Holstein 9 Monate, zwischen dem 30. Dezember 1864 und 31. Oktober 1865. In Lauenburg galten sie ein Jahr, vom 30. Dezember 1864 bis zum 20. Dezember 1865. Die 1¼ Schilling-Marke war bis zum 6. November 1866 in Holstein und Schleswig am Schalter. Obwohl seit dem 1. Januar 1866 preußische Marken gültig waren.

  • Am 12. Mai 1864 begann eine Waffenruhe. (13. Mai 1964)
  • Am 12. Januar 1864 war die Zollgrenze zwischen Schleswig und Holstein aufgehoben und eine Zollgrenze zwischen Schleswig und dem Kgr. Dänemark eingerichtet. (15. März. 1864)
  • Den Bahngesellschaften Berlin-Hamburg, sowie Lübeck-Buchen gestattet. in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg zu befördern. Allerdings nur zwischen den Sationen Büchen, Lauenburg, Scharfenbeck, Friedrichsruh (und Rheinbeck) bzw. Ratzeburg, Mölln und Büchen und für alle 8, mit Lübeck. Die einfache Depesche kostete 12 ß LM (10 ß Courant). Bei Weiterleitung zum Postverein galt der Vereinstarif (1. Juni 1864)
  • Am 30. Juni 1864 war der Krieg gegen Dänemark erneut ausgebrochen. (28 Juni 1864)
  • Es wurde eine eigene Kommission zur Behandlung unzustellbarer Briefe und Pakete gebildet. Die Mitglieder wurden zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Die geöffneten Sendungen wurden mit einem Dienstsiegel verschlossen. (1. Juli 1864)
  • In Husum wurde am 1. August 1864 eine Staats-Telegraphenstelle dem Verkehr übergeben. (8. August 1864)

Wiener Frieden

Der Dänische König verzichtet
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Der Dänische König verzichtet
  • Im Frieden von Wien vom 30. Oktober 1864 verzichtet der König von Dänemark auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen. (Artikel III)
  • Die Grenze verlief südlich des Distrikts von Ribe, das jütländische Gebiet von Mögeltondern, die Insel Amrum, der jüdländische Teil von Föhr, Sylt und Romöe. Die Insel Arröe blieb, wie Kolding, bei Dänemark. (Art. IV)
  • Das Hosteinische Postwesen wurde aus dem Geschäftskreis der herzoglichen Landesregierung ausgeschieden und zusammen mit dem schleswigschen Postwesen unter der “Schleswig-Holsteinischen-Ober-Post-Inspektion” mit Sitz in Kiel vereinigt. Leiter wurde der schon bei der schleswigschen Postverwaltung in Flensburg tätig gewesene preuß. Post-Inspektor Zschüschner. Zusammengelegt wurde auch Telegraphenwesen das nun auch in Kiel (ab Januar 1865 in Schleswig) als “Schleswig-Holsteinischen-Ober-Telegraphen-Inspektion” untern der Leitung der Ober-Telegraphen-Inspektors Richter seinen Dienst aufnahm. (11. Dezember 1864)
  • Der Sitz der K.K. Österreichischen und Kgl. Preußische Civilbehörde für die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg wurde im Februar 1865 in die Stadt Schleswig verlegt. Das Post- und Telegraphenwesen gehörte nicht zu ihrem Aufgabenbereich. (12. Januar 1865)
  • Die Hauptkassen wurden ebenfalls zusammengelegt. Die Zentralcasse in Flensburg wurde zu Ende Januar geschlossen und mit der Zentralkasse in Rendsburg vereinigt. (12. Januar 1865)
  • Sendungen unter Band: Ab 1. Februar 1865 bis 500g zugelassen, Porto: ½ Schilling je 15g (1 Lot). Bei unzureichend frankierten Drucksachen wurde der nicht abgedeckte Teil nach dem Tarif für einen unfrankierter Brief nach erhoben. (22. Januar 1865)
  • In der Staatsrechnung für den Zeitraum vom 1. April 1964 bis ultimo März 1865 verzeichnete die Post als veranschlagte 539.600 wirkliche Einnahmen von 803.345 Mark, davon entfielen 395.891 Mark 8 ß auf die Briefpost und 361.116 Mark 7 ß auf die Frachtpost. Den Einahmen standen 512.000 Mark Kosten gegenüber, sodass sich ein Reingewinn von 27.600 Mark. – Das Telegraphenwesen hatte Einnahmen von 63.200, Kosten von 91.600, es war also ein Zuschluß von 28.400 Mark erforderlich. (darin auch die Gehälter)
”Schleswig-Holsteinische Postwertzeichen von 1864
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”Schleswig-Holsteinische Postwertzeichen von 1864

Zwischen Februar und September 1865 erschienen Marken mit der Inschrift “SCHLESWIG-HOLSTEIN” zu ½, 1¼, 1⅓, 2 und 4 Schilling. Die auch in Lauenburg verkauft wurden. Sie waren in den Herzogtümern bis zum 31. Dezember 1865 gültig. Ab dem 6. November 1866 bis 31. Dezember 1867 dann nur noch in Schleswig und Holstein. Die folgenden Ausgaben, mit der Inschrift “HERZOGTH.HOLSTEIN” unterscheiden sich in der Wertangabe und der Farbe.

 Freimarke für Schleswig-Holstein
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Freimarke für Schleswig-Holstein

Aus “Cirkularen an sämtliche Postanstalten” erfahren wir.

  • “Es werden Freimarken von weißem Papier mit rosarotem Druck und dem Wertzeichen “½ Schilling” ausgegeben”, gedacht zur Verwendung bei Kreuzbandsendungen im internen Verkehr oder für Lokalbriefe. Damit wurde die Erlaubnis zur Halbierung der 1¼ Schillingmarke bis Ende März aufgehoben. ( 22. Februar 1865)
  • Bei Geld- und Wertsendungen konnte der Wert vollständig, teilweise oder auch nicht angegeben werden. (15. März 1865)
  • Ab dem 1. März 1865 wurden Stadt- und Lokalbriefe und Pakete (mit und ohne Wertangabe) von allen Postanstalten angenommen. Für einen Brief war ½ ß je 1 Lot, recommandiert 1 ß zu zahlen. Pakete wurden nach der geringsten Entfernungsstufe berechnet. (1. März 1865)
  • Hohenwestedt hatte sein dem 1. Februar eine Briefsammlung, Remmels unterstellt, Kartierung auf Nortorf bzw. Kellinghusen. – Hanerau erhielt eine Postexpedition. Bei der Entfernungsberechnung war die Entfernung zwischen Itzehoe bzw. Horst mit 3½ anzurechnen. Gleichzeitig gab es eine neue Brief- und Personenpost zwischen Itzehoe und Horst (2¼ Meilen) zur Bahnstation Hackelshörn (¼ Meile). In Meldorf und Augustenburg ist eine Station mit beschränktem Dienst eingerichtet worden. – Gielsbro (2 Bauernhäuser, 1 Wassermühle) erhielt eine Briefsammlung, Hadersleben (5¼Meilen unterstellt. (1. März 1865)
  • Recommandation für Briefe über die USA hinaus ist nur mit “per prussian closed mail”, nicht aber “per Hamburg (Bremen) - New York Dampfschiff” zugelassen.
  • Nach Hamburg kosteten Drucksachen frankiert (mit Marke oder bar) ½ ß je Lot (bis ½ Pfund). Bei ungenügender Frankierung wurde nur der überschießende Anteil, dann aber nach der Brieftaxe nach erhoben. Es galten die Bestimmungen des DÖPV. – Für Lokalbriefe zwischen Altona und Hamburg wurde je 1 Lot frankiert (mit Marke oder bar) ½ ß, unfrankiert 1 ß. verlangt (4. März 1865)
  • Die Telegraphenstation in Itzehoe wurde von der Postexpedition getrennt. In Meldorf und Augustenburg sind am 11. März 1865 Stationen mit beschränktem Dienst eingerichtet worden. (12. März 1865)
  • Briefe nach Norwegen mit dem Dampfschiff sind mit dem diesseitigen Portosatz, 2 ß je Lot, zu frankieren und auf Hamburg oder Altona zu leiten. – Nach Holland ist das Porto gesenkt worden, frankiert 3 Sgr. (2 Sgr. Vereinsporto + 1 Sgr. holländisches Porto), unfrankiert 4 Sgr. je Lot. (20. März 1865)
  • Im Kirchdorf Schönbeck in der Probstei wurde am 1. Aril eine Postexpedition eröffnet. Kiel - Schönbeck 3 Meilen. (24. März 1865)
  • Briefe nach Norwegen waren pro Lot mit 6 ß (7¼ Lauenburgischer Landesmünze) zu frankieren ( 2 ß inl. + 4 ß ausl.) – neue Vorschriften zur Versiegelung von Wertsendungen. (26. März 1865)
  • Für frankierte Briefe nach den Bermudas, brit. Guyana, Honduras und St. Salvator über England kosteten: Vereinsporto 3, Transit 2 und fremd Porto 9½ = 14¼ Sgr., unfrankiert 16 Sgr. (19. April 1865)
  • Auf dem Rendsburg-Friedrichstädter Postcours kommen zu der BS Süderstapel die Briefsammlung in Hohn, Friedrichsholm, Sandschleuse und Erfde hinzu. Alle waren Rendsburg unterstellt. (29. April 1865)
  • Am 14. Mai 1865 wurde in Kiel die Ober-Post-Kasse für den Schleswig-Holsteinischen Postbezirk eingerichtet. Sie übernahm die Aufgabe von der Schleswig-Holsteinischen Hauptkasse in Rendsburg. Chef wurde der ehemalige Postmeister von Bückeburg, Major a.D. von Linstrov
  • Neuer Tarif für die Landpost: für ½ ß wurden zugestellt oder eingesammelt a) Briefe und Pakete bis ½ Pfund, b) Einschreibbriefe und Rückscheine, c) Begleitbriefe zu schweren Paketen, d) Abgabescheine zu baren Einzahlungen, wenn der Betrag nicht ausgezahlt wurde, e) Wertsendungen bis 3 Mark. 1 ß wurde verlangt bei a) Paketen über ½ Pfund, wenn möglich, und Wertsendungen über 3 Mark. (31. Mai 1865)
  • Die Postanstalten in Arnis, Augustenburg, Ballum, Blankenese, Gottorf, Gravenstein, Keitum, Lensan, Norburg und Streup sind ab dem 1. Juli rechnungsführende Postexpeditionen. – Der Höchstbetrag für Postvorschüsse sind auf 93 Mark 12 ß erhöht worden. (3. Juni 1865)
  • Bordesholm hatte seit dem 15. Juni 1865 eine Postespedition, 2½ Meilen bis Kiel, 1¾ Meilen bis Neumünster (14. Juni 1865)
  • Neue Briefsammlungen zum 1. Juli 1865: Woyens, zu Hadersleben, Entfernung 1¾ Meilen. Probsteierhagen, zu Kiel, bis Kiel 2 Meilen bis Schönberg 1 Meile. Die Briefsammelungen in Heiligenstein und Husby sind aufgehoben worden. – Die Postanstalten Crempe, Flensburg, Itzehoe, Schönberg und Prabsteierhagen nehmen einen Landbriefträgerdienst auf. (30. Juni 1865)
  • In einem Zeltlager auf der Lockstedter Heide fand vom 1. August bis 2. September 1865 ein Manöver mit 9.000 Soldaten der preußischen Besatzungtruppen statt. (14. Juli 1865)
  • Das Porto zwischen Travemünde und dem Schleswig-Holsteinischen Posbezirk beträgt ab dem 1. August 1865, wie mit Lübeck, 1½ ß, nunfrankiert 2 ß je Lot. – Die Postanstalten Arnis, Gettorf und Sensby nehmen einen Landbriefträgerdienst auf. Die Briefsammlung in Blumental wurde aufgehoben. – In Cappeln und Elmshorn sind mit der Post kombinierte Telegraphenstationen eingerichte worden. (27. Juni 1865)
  • Übereinkunft zwischen den Postverwaltungen der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg und Dänemark. – Postverbindung über das Postamt Lübeck zum Kgl Dän. Ober-Post-Amt in Lübeck. Durch die gemeinschaftliche Brief-, Fracht- und Personenposten Hardesleben - Kolding oder Ribe sowie Tondern - Ribe, und mit privaten Dampfschiffen. – Postaustausch in geschlossenen Briefpaketen. – Für unfrankierte Briefe wird ein Zuschlag erhoben. Der frankierte Brief kostete je Lot 2 ß S-H. Courant 2 2/5 ß Lauenburger Landes Münze oder 6 ß dän. R-M, bzw. unfrankiert, 3 ß, 3 3/5 ß Lauenburgisch oder 10 ß R-M. – Zwischen Christiansfeld, Hadersleben, Lügumkloster und Tondern und Kolding, Skodborghuus und Ribe galt ein Grenzporto von, frankiert 1¼ ß Courant oder 4 ß dän.R-M, bzw. unfrankiert 2 ß oder 6 ß dän.. Der einfache Brief war der zu 15 Gramm = 3 Quint der 1 Lot dän Handelsgewicht. Für Drucksachen und Warenproben galt Frankierungszwang, es wurden je 40 Gramm (8 Quint oder 2½ dän. Lot) 1 ß S-H Courant, 1 1/5 ß Lauenburgisch oder 3 ß dän. R-M. verlangt. – Das Porto behielt die absendende Verwaltung.– Die Recommaditions- und Rückschein-Gebühr betrug 2½ ß S-H. Courant 3 ß Lauenburger Landes Münze oder 8 ß dän. R-M. Bei Verlust wurden 24 Mark 11 ß S-H Courant bzw 18½ Rigstaler ersetzt. – Bei unterfrankierten Sendungen wurden die verklebten Freimarken berücksichtigt. Bei der Lauenburgischen Landesmünze blieb der Bruch meist unberücksichtigt. – Postvorschüsse waren bis 75 Mark S-H Courant bzw. 40 Rigstaler (30. Juni 1865)
  • Seit dem 1. August 1865 wurde vom Postamt Hadersleben Landpostbotendienst aufgenommen, dadurch waren die Briefsammlungen in Arrild, Buttenhoch, Scharfecke, Aerosund und Hoptrup aufzuheben und der Landbotendienst nach Aerosund einzustellen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Lübeck-Hamburger-Eisenbahn eröffnet, sie wurde von einem Postspeditionsbüro zur Umarbeitung der Post begleitet. Es machte die Dilligence auf gleicher Strecke überflüssig. Neu eröffnete wurde je eine Brief-, Fracht und Personenpost zwischen Arensboeck und Reinfeld (3½ Meilen) sowie Oldenslohe und Seegeberg (2 Meilen) zur Anbindung an die Bahn. Reinfeld erhielt eine neue Postexpedition. Die Brief-, Fracht- und Personenpost Bornhövede nach Oldeslohe wurde aufgehoben dafür eine neue zwischen Neumünster und Oldeslohe über Seegeberg eingerichtet. (31. Juli 1865)
  • Mit Postanstalten kombinierten Telegraphenstationen wurden am 29. Juli 1865 in Brunsbüttel, Glückstadt, Heide, Meldorf, Elmshorn und Cappeln eingerichtet (1. August 1865)
  • Zwischen dem 10. August und dem 20. September 1865 gab es eine Brief-, Fracht- und Personenpost zwischen Bredstedt und Wyk über Dagebühl mit Anschluss an den Dampfer zwischen Husum - Wyk - Keitum. (10. August 1865)
Ermäßigte Gebühren mit den Elbherzogtümern
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Ermäßigte Gebühren mit den Elbherzogtümern

Das preußische Amtsblatt vom 24. Juli 1865 berichtet von der “Ermäßigung der Portotaxe für den Postverkehr mit den Elbherzogtümern Schleswig-Holstein und Lauenburg.” “Auf Grund einer Vereinbarung mit den Elbherzogtümern kommt, vom 12. August 1865 an, eine provisorische Portotaxe zu Anwendung. Sie hat Gültigkeit auch für das oldenburgische Fürstentum Lübeck, Eutin und Schwartau.

  • Eine unzureichend frankierte Warenproben oder Drucksachen wurde wie unfrankierter Brief behandelt und taxiert, jedoch wurde der Wert der Freimarken angerechnet.
  • Für Laufzettel galten die üblichen Bestimmungen.
  • Für Sendungen aus der Schweiz und Italien via Baden betrug das Transitporto statt 1⅓ Sgr. für den frankierten bzw. 2⅔ Sgr. für den unfrankierten Brief in beiden Fällen 3 Sgr. resp. 9 Kr. Süddeutsch.
  • Die provisorische Portotaxe für den Verkehr mit Preußen resp. dem Postvereinsgebiet. Frankierte Briefe 3 Sgr. oder 4 ß Courant oder 5 ß Lauenburgisch, unfrankiert 4 - 5⅓ [5½]- 6 2/5 [6½] je 1 Lot (15g). – Recommandadtionsgebühr 2 Sgr. oder 2⅔ [2½] ß Courant oder 3 1/5 [3] ß Lauenburgisch, ebenso für den Rückschein. – Drucksachen und Warenproben ¾ Sgr. oder 1 ß Courant oder 1 1/5 [1] ß Lauenburgisch je 2½ Lot (40g). – Eilzustellung, mußte eingeschrieben sein, am Ort 4 ß Courant oder 5 ß Lauenburgische, nach außerhalb: den Botenlohn und für die Beschaffung des Boten 4 ß Courant oder 5 ß Lauenburgische. – Postvorschüsse, als Postanweisungen, sind zugelassen, bis 25 Taler 2 - 2⅔ - 3 1/5, bis 50 Taler 4 - 5⅓ - 6 2/5 ß Lauenburgisch. (8. August 1865) in [ ] die Angaben vom (10 August 1865)
  • Bekannmachung: Für den Verkehr mit den deutschen Postgebiet wurde eine Briefmarke im Werte von 4 ß eingeführt. (16. August 1865)
  • Für unfrankierte Briefe zwischen Schleswig-Holstein und Lauenburg einerseits und Preußen und Mecklenburg von 1 bzw. 2 Sgr. wird ein Zuschlagporto von 1 Sgr. erhoben. Galt einstweilen noch nicht mit Hannover. – In Gram wurde am 1. September 1865 eine Postexpedition eröffnet, Entfernung Hadersleben 5½ Meilen (16. August 1965)
 Marke für Schleswig-Holstein
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Marke für Schleswig-Holstein
  • Die Verwendung der 1½ ß Marke zu 1 Sgr. im Verkehr mit dem Postverein war am 27. April 1864 zugelassen worden. Die Möglichkeit wurde am 27. Juli 1965 aufgehoben. Briefe in den Postverein mit der 1¼ Marke galten nun als unterfrankiert. Wobei der Wert der Marke angerechnet aber das Zuschlagporto erhoben wurde. Die 1¼ Marke war ausnahmsweise nur noch für Briefe nach Mecklenburg-Schwerin incl. Schönberg zu verwenden. – Gleichzeitig kam eine Freimarke zu 1⅓ ß von weißem Papier und lilafarbenem Druck in Bogen á 100 Stück zu 8 Mark und einzeln je 3 Stück für 4 ß heraus. Verfügt wurde eine weitere Marke zu 2 ß zur Frankierung der Briefe nach Dänemark von weißem Papier und blauem Druck in Bogen á 100 Stück zu 12 Mark 8 ß oder je Marke á 2 ß. (18. August 1865)
  • Am 1. September 1965 wurde in Glücksburg eine Postexpedition mit Landbriefträgerdienst eingerichtet, Entfernung bis Flensburg 1¼ Meilen. In Ahrensburg, Gram und bei der Briefsammlung Bargteheide wurde ein Landbriefträgerdienst eingeführt. – Eingeführt wurde auch eine Eilzustellung. Expressbriefe “per Expressen zu bestellen” mussten frankiert sein. Für die Zustellung am Ort wurden 4 ß Courant oder 5 ß Lauenburgische, nach außerhalb der Botenlohn und für die Beschaffung des Boten 4 ß Courant oder 5 ß lauenburgische verlangt. (22. August 1865)
  • 15. September 1865 wurde in Nieblum eine Briefsammelstelle, unterstellt dem Postamt Wyk, eingerichtet. (2. September 1865)

1865 Gasteiner Konvention

Preußen übernimmt Schleswig
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Preußen übernimmt Schleswig

Die Gasteiner Konvention wurde am 14. August 1865 in Bad Gastein zwischen Preußen und Österreich unterzeichnet. In dieser Konvention regelten die deutschen Großmächte die Herrschaft über die Elbherzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Bereits am 19. August 1865 wurde der Vertrag von beiden Staaten ratifiziert. Nun kam Schleswig zu Preußen, Holstein zu Österreich, Lauenburg wiederum zu Preußen.

    • “Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein und Lauenburg, 1865)”
    • "Verordnungsblatt für das Verordnungsblatt für das Herzogtum Holsten, vom 15. September bis 31. Dezember 1865"
  • Für das Herzogtum Holstein war der Feld-Marschall-Leutnant Gablenz als österreichischer Statthalter zuständig. (15 September 1865)
  • Die “Schleswigsche Postdirektion” und die “Schleswigsche Telegraphen Direktion”. hatten ihren Sitz in der Stadt Schleswig. (15. September 1865)
  • Im Ressort der Herzoglich Holsteinischen Landesregierung war für die Post der Postcommitierte G. Struve , und für das Telegraphenwesen der Telegraphendirektor C.W.L v. Normann, beide in Kiel, zuständig. (15. September 1865)
 Marken für das Herzogtum Schleswig
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Marken für das Herzogtum Schleswig
  • In Folge der Trennung der Verwaltung des schleswigschen und holsteinschen Postwesens traten die bisher gemeinschaftlichen Freimarken für Schleswig-Holstein á ½ ß, 1¼ ß, 1⅓ ß, 2 und 4 ß (Mich.8-12) zum Ende Oktober außer Kraft. Vom 1. November 1865 ab waren nur noch solche mit der Bezeichnung “Herzogtum Schleswig” zur Frankierung der Postsendungen zugelassen, als da waren ½ ß grün, 1¼ ß lila, 1⅓ ß (1 Sgr.) rosa, 2 ß blau und 4 ß (3. Sgr.) braun (Mich. 13-17) (21. September 1865)
Marken für die Herzogtümer Hostein und Lauenburg
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Marken für die Herzogtümer Hostein und Lauenburg
  • Mit der gleichen Begründung wurden auch für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg neuen Postwertzeichen eingeführt. Es waren dies Marken zu ½ ß in grün, 1¼ ß in lila, 1⅓ (1 Sgr.) in rosa, 2 ß in blau und 4 ß (3 Sgr.), sie wurden zu 1. September 1865 gültig.
  • Die gemeinschaftlich benutzte Marke zu 1¼ ß in grün (Mich.4) mussten auch umgetauscht werden. (21.Oktober 1865)
  • Die neuen Marken waren zum 30. Oktober am Schalter. Die alten Marken konnten umgetauscht werden. (12. Oktober 1865)
Formular zur Postanweisung
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Formular zur Postanweisung
  • Seit dem 10. September 1865 war es möglich zwischen Schleswig-Holstein und Preußen Postanweisungen bis 125 Mark = 50 preuß. Taler aufzugeben. Das Porto betrug bis 62 Mark 8 ß (25 Taler) 2 Sgr. = 2⅔ ß, darüber 4 Sgr. = 5⅓ ß. Die Entfernung spielte keine Rolle. Es sollten möglichst Freimarken verwendet werden. Auf Verlangen gab es für ½ ß einen Einlieferungsschein. (15. September 1965)
  • Bei der Postexpedition Gram sind die Briefsammlungen Gjelsbro und Röddins zum 1 September 1865 aufgehoben worden. Dafür wurde ein Landbriefträgerdienst aufgenommen. (15. September 1865)
 Marke für Schleswig-Holstein
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Marke für Schleswig-Holstein
  • Für die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg war die Einführung von Briefmarken zu 4 ß auf weißem Papier und hellbraunem Druck angeordnet worden. Sie sollten für Briefe ins Ausland und zur Frankierung der Postanweisungen nach Preußen Verwendung finden. (15. September 1865)
  • Am 1. Oktober 1865 wurde in Oldeslohe ein Landbriefträgerdienst aufgenommen. (15. September 1865)
  • Am 15. Oktober 1865 ist das Schleswig-Holsteinische-Post-Speditions-Amt aufgehoben worden. Auf den Bahnposten in Herzogtum Schleswig war nun das Schleswigsche-Ober-Post-Speditions-Amt unter der Leitung des Postmeisters Wichmann zuständig.Die Bahnstrecken waren Altona - Rendsburg mit Nebenstrecke Neumünster - Kiel, Elmshorn - Itzehoe und Lübeck - Hamburg. Der bisherige Postinspektor Ike (er ging nach Schleswig) wurde durch den Postinspektor von Normann abgelöst. (15. September 1865)
  • Die Schleswig-Holsteinische Ober-Post-Kasse wurde aufgelöst. Bei der Herzoglich Holsteinischen Landesregierung, Abteilung Post, übernahm der Major a.D. von Linstrov diese Aufgabe die er bereits bei der Schleswig-Holsteinischen Ober-Post-Kasse inne hatte. (23. September 1865)
  • Zum 1. Oktober 1865 gab es einen neuen Tarif für Post mit Norwegen. Der frankierte Brief kostete 8 ß norweg. = 4 ß Courant, hinzu kam das dänische Transitporto mit 2 ß Courant, Zusammen also 6 ß Courant. unfrankiert 9, 4½, 3 = 7½ ß Courant. Drucksachen und Warenproben (je 2½ Lot = 8 Quint) 3, 1½, 1 = 2½ ß Courant. Mit Schweden an fremden Porto 1¾ Sgr. = 2½ ß Courant, dem dänischen Transitporto 2 ß = 4½ ß Courant. Unfrankiert 2¼ Sgr., 3, 3 = 6 ß Courant, Drucksachen und Warenproben ½ Sgr., ½, 1 = 1½ ß Courant. Recommandation kostet 2½ ß extra. (26. September 1865)
  • Das fremde Porto nach Schweden ist von 1¾ Sgr. auf 1½ Sgr. gesenkt worden. Es galt nun 2 ß, dän. Transit 2 ß = 4 ß Courant. (18. Oktober 1865)
  • Zum 1. Oktober 1865 wurde der Haderslebener Landbriefträgerdienst erweiter und die Briefsammlung in Woyens aufgehoben. In Zarpen wurde am gleichen Tag eine Briefsammlung eingerichtet, unterstellt der Postexpedition Rheinfelden, Entfernung 1 Meile,nach Ahrenböck 2½ Meilen. (26. September 1865)
  • Die Postexpedition in Gravenstein erhielt am 6. Oktober eine combinierte Telegraphenstation. Tinglett eine Briefsammlung, Flensburg unterstellt, Entfernung 3½ Meilen. (14 Oktober 1865)
Beispiel für die Vielfalt der Währungen
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Beispiel für die Vielfalt der Währungen
  • Im Fahrposttarif mit den Niederlanden findet sich die nebenstehende Umrechnungstabelle (24. Oktober 1865)
  • Für Fahrpostsendungen nach Dänemark galten die Orte Christiansfeld, Hedesleben, Lügumkloster, Tonder und Gram als Grenzpostamt, auf jütischer Seite Kolding, Skodborghuss und Ribe. (27. Oktober 1865)
  • Landbriefträger durften seit dem 1. November 1865 neben den gewöhnlichen Briefen nun auch recommandierte Briefe, unfrankierte Pakete bis 25 Pfund, und Wertsendungen bis 250 Mark, jedoch kein Bargeld einsammeln. Es wurde dafür kein Landporto erhoben. Bei jedem Gang durfte das Gewicht 40 Pfund und 1.000 Mark nicht überstegen. (21. Oktober 1865)
  • Zum 1. November 1865 wurden aus den 9 bestehenden Landpost-Bestell-Bezirken in Hadersleben 11 Bezirke gemacht. (31.Oktober 1865)
  • Ein Landbriefträgerdienst wurde zum 1. November 1865 beim Postamt in Segeberg mit 6 Bestellbezirken aufgenommen. Briefsammlungen wurden in Heidkrug und Daldorf aufgehoben ( 28. Oktober 1865)
  • Im Postverkehr mit Preußen und dem Postvereinsgebiet galt für die Herzogtümer: für den einfach frankierten Brief 3 Sgr. oder 15 Kr. österreich. oder 12 Kr. süddeutscher Währung, der unfrankierte Brief 4 Sgr. oder 20 oder 14, für Kreuzbandsendungen und Warenproben ¾ Sgr. oder 4 oder 3 Kreuzer. Für Sendungen nach England wird die zweite Recogebühr für England nicht mehr erhoben. (1. November 1865)
  • Das Postamt in Lütjenburg wurde am 5. November 1865 mit einer Telegraphenstation verbunden ( 1. November 1865)
  • Briefe von und an österreichische Militärpersonen mit Österreich sind, bis auf die Recommandierung, portofrei. (14. November 1865)
  • Vom 1. November 1865 aus waren Telegraphische Postanweisungen von den staatlichen Telegraphenstationen bis 125 Mark möglich. Die Gebühren richten sich dem Tarif für übliche Telegramme. Für postlagernde Telegramme wurden 3 ß verlangt. Gebühr bis 62 Mark 8 ß = 2 ß, darüber 3 ß Courant. Reichte die Telegraphenstrecke nicht aus wurde die Post gegen eine zusätzliche Weiterbeförderungsgebühr von 8 ß benutzt. Auf der Vorderseite war die Gebühr für die Anweisung (2, 3 ß) nachrichtlich zu vermerken. Auf der Rückseite “Unter umseitiger Depeschen-Nummer sind ..... Mark .... ß an ...... in .... eingezahlt, ......... den ......” Die Summe war in Buchstaben anzugeben (26. Oktober 1865) Der Post-Anweisungsverkehr mit Hamburg und Lübeck ist noch nicht möglich (3. November 1865) Seit dem 20. November auch mit Holsteiner Postorten möglich (18. November 1865). Ab dem 1. Dezember mit dem preußischen Postgebiet zugelassen. Gebühr bis 62 Mark 8 ß = 25 preuß. Taler 2 Sgr. bis 125 Mark = 50 zu 4 Sgr. (20. November 1865)
  • In Christiansfeld wurde am 3. November eine combinierte Telegraphenstation eröffnet.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass Frankobeträge der Fahrpost innerhalb des schleswiger Postbezirk, so wie Gebühren für das Rekommandieren und die Postvorschuß-Gebühren frankiert werden können. (13. November 1865)
  • In Geltigen wurde am 16. November 1865 eine Post-Expedition eröffent. Am 1. Dezember 1865 beim Postamt Apenrade ein Landbriefträgerdienst eingerichtet. (15. November 1865) Die Briefsammlungen in Feldstedt, Klevers und Lyngtoftkrug wurde am gleichen Tage aufgehoben (18. November 1865)
  • Regulativ über die Portofreiheiten: Alle Briefe, Gelder und Pakete etc. in Staatsdienstangelegenheiten sind von der Post portofrei zu befördern. Auch mit Holsteinischen Behörden. Sie alle sind mit dem Vermerk “Staatsdienstsache” und einem amtlichen Siegel zu versehen. (11. November 1865)
  • Vom 1. Dezember 1865 an wurde beim Postamt in Schleswig ein Landbriefträgerdienst eingerichtet.
  • Als Ergebnis der neuen Postfuhrordnung (11. November 1865) übernahm zum 1. Dezember 1865 ein Postfuhrwerkscontrahent in Eckernförde die Stellung der Extraposten, Couriere, Estafetten und Beiwagen. ( 28. November 1865)
  • Beim Postamt Segeberg ist eine Telegraphenstation angeschlossen worden (21. November 1865)
  • Für den Lauenburger Postbezirk ist in Ratzeburg von der dortigen Regierung das Lauenburgische-Post-Inspektorat errichtet worden, zuständig für alle Lauenburgischen Postangelegenheiten. – Vom 1. Januar an waren die bisher verwendeten Schleswig-Holsteinische Postwertzeichen zu ½, 1¼, 1⅓, 2 und 4 ß Courant (Mich 8-12) nicht mehr gültig. An ihre Stelle traten preußische Marken. In den Städten Laueburg und Ratzeburg wurden auch meklenburg-schwerinische Marken angeboten, ausschließlich bestimmt für Sendungen nach Mecklenburg-Schwerin. (21. November 1865)
  • Der dänische Fahrposttarif für den Verkehr zwischen Dänemark und den deutschen Postvereinsländern enthält den dänische Anteil am Porto bis Kolding, Lübeck und Malmö. (22. November 1865)
  • Die Telegraphen-Stationen Augustenburg und Tondern sind mit den Postexpeditionen verbunden worden. In Lunden am 25. November 1865. (2. Dezember 1865)
  • Nach Auskunft des Stadtpostamtes in Hamburg betrug das Porto für einen einfachen Brief zwischen dem Herzogtum Schleswig und Helgoland 3 Sgr., unfrankiert 4 Sgr. Im Sommer, per Dampfschiff, galt eine Vergütung an Hamburg von 1½ Sgr. für den einfachen Brief. (9. Dezember 1865)
  • In Rendsburg waurde zum 1. Dezember 1865 ein täglich gehender Landbriefträger-Dienst eingerichtet. (29. November 1865)
  • In Kellinghusen kam die Telegraphenstation am 11. Dezember 1965 zu Postamt. In Keitum auf Sylt und Norburg auf Alsen sind je eine Postexpedition mit Telegraphenstation, mit beschränkten Dienst, eingerichtet worden. Die zum Postamt Schleswig gehörenden Briefsammelstellen in Heidkrug, Holm und Owschlag sind zu 1. Januar 1866 aufgehoben worden. (23. Dezember 1965)
  • Zur Frankierung von Briefen nach Mecklenburg waren die Marke á 1⅓ ß (1 Sgr.) resp. 4 ß (3 Sgr.) vorgesehen. Andere Marken wurden nur nach dem aufgedruckten Wert gerechnet. (20. Dezember 1865)
    • Verordnungsblatt für das Herzogtum Holstein, 1. Januar bis 9. Juni 1866
    • Verordnungsblatt für das Herzogtum Schleswig , 1. Januar bis 9. Juni 1866
Druckzeichen
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Druckzeichen
  • Zum 1. Januar 1866 war der Lauenburger Postbezirk auf die Preußisch oberste Postbehörde übergegangen und mit dem Preußischen Postgebiet verschmolzen worden. Die Lauenburgischen Postanstalten wurden vom Post-Inspektorat in Ratzeburg, unterstellt dem Preußischen General-Post-Amt, geführt. Die bestehenden Portotax und Bezugsverhältnisse zwischen Lauenburg und Schleswig bleiben unverändert . (28. Dezember 1865)
  • Die mit dem 1. Januar 1866 in Jevenstedt, Springhirsch und Todtenbüttel eingerichteten Briefsammelstellen wurden dem Postamt in Rendsburg zugeordnet. – In Rendsbrurg wurde ein zweiter Landbriefträgerdienst eingerichtet. – Auf dem Bahnhof im schleswigschen Büdelsdorf war eine Postexpedition eröffnet worden, am 8. Juli wieder geschlossen. - Bei den Postanstalten in Wandsbeck, Büdelsdorf (die IV) Brunsbüttel und Nortorf wurde ein Landbriefträgerdienst eingeführt. – Der konzessionierte fahrende Omnibus Nr. 6 zwischen Bredstedt und Husum wurde zur Brief-Post-Beförderung benutz. – In Wyk auf Föhr und Wilster wurde Post und Telegraphie zusammen gelegt. – Die Postexpedition in Trittau war in die Klasse der rechnungsführenden Postexpeditionen aufgenommen worden. (30. Dezember 1865)
  • Wegen der Ausdehnung des Landbriefträgerdienstes in Hadersleben und Gram konnten die Briefsammlungen in Gabel, Kastrup und Skrydstrup aufgehoben werden Bredstedt und Hoyer erhielten eine Telegraphenstation. (11. Januar 1866)
  • Für den gewöhnliche frankierte Brief nach Rußland betrug das Porto 4 Sgr. pro Lot (2 Sgr. für Preußen und 3 Sgr. für Russland), unfrankiert (2⅔ + 3) = 5⅔ Sgr. - Recommandations-Gebühr: das selbe Porto wie für einen gewöhnlichen Brief, 4 Sgr. pro Lot extra. - Warenproben und Muster (½ Sgr. + ¼) = ¾ Sgr. pro 2½ Lot incl. (3. Januar 1866)
  • Am 7. Januar 1966 waren in Oldeslohe und Wandsbeck Telegraphenstationen dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. (8. Janaur 1866)
  • Der Postmeister in Neumünster erhielt jährlich 2.250 Mark an Gehalt plus 450 Mark ungewisser Einnahmen aus dem Postdienst. Die Bürokosten zahlt die Postverwaltung. Die Kaution betrug 2.000 Mark.
  • Seit dem 1. Januar 1866 galt, dass für besondere Dienstleistungen wie Markieren, Couvertieren, Versiegeln und Adressieren von Postsendungen eine Gebühr von 1 ß zulässig war. Weiter wurde mitgeteilt dass die Post nur für Wertsendungen mit Münzen haftet, wenn der Inhalt im Postcomtoir nachgezählt und versiegelt worden war. (15. Januar 1866)
  • Express- und Estafetten-Briefe. Um Unsicherheiten auszuräumen wurden die Bedingungen für diesen Dienst der Post erneu dargestellt. Erforderlich war der Vermerk “per Expressen”, die Brief musste frankiert sein. Von der Postanstalt wurde der Vermerk in rot oder blau unterstrichen und ein roter Expresszettel aufgeklebt. Die Express-Bestellgebühr betrug 4 ß, sollte der Brief ins Umland bestellt werden, wurde die Bestellgebühr für die Beschaffung eines geeigneten Boten erhoben, der Bote musste individuell bezahlt werden. – Wenn ein Brief streckenweise mit der Post und dann mittels Estafette weiter befördert werden sollte, musste der Brief frankiert sein und die Kosten für Estafetten bezahlt oder, wenn die Kosten nicht berechnet werden konnten, ein angemessener Betrag hinterlegt werden. Bei Staatsbriefen reichte eine schriftliche Bestätigung. Die Postanstalt hatte den entsprechenden Vermerk “per Express zu bestellen” mit Rot- oder Blaustift zu unterstreichen. Hinzu kam der Vermerk “Estafettenkosten werden von hier ........ berichtigt. Postamt ..... Unterschrift”. Der Brief wird als Recommandiert behandelt. (23. Januar 1866)
  • Die Briefsammlungen in Erfde und Süderstapel wurden zu Postexpeditionen und richteten je einen Landbriefträgerdienst ein. Die Briefsammlungen in Fridrichsholm, Sandschleuse und Wohlde wurden aufgehoben. – Die Briefsammlungen Nordstrand und Pelworm wurden Postexpeditionen, 1½ Meilen nach Husum. (23. Januar 1866)
  • In der Fahrposttaxe zwischen der Herzogtümern und Schweden bzw. Norwegen wurde folgender Umrechnungskurs angegeben: 1 Reichstaler schwed. RM zu 100 Oere = 48 ß dän. RM, oder 8 Oere = 1 ß dän. RM. – 1 Species norw. = 2 Reichstaler dän. oder 2 ß norw. = 1 ß Schl.Hols.Courant. (Februar 1866)
  • Am 1. Februar wurde beim Postamt in Eutin ein Landbriefträger-Dienst mit 4 Bestellbezirken eingerichtet. – In Oldesloh kam ein 6. Landzustellbezirk hinzu. – Schiffbeck erhielt eine rechnungsführende Postexpedition mit Landbriefträgerdienst, täglich wurde eine Brief- und Frachtpostbeförderung per Omnibus mit Hamburg eingerichtet. Entfernung 1 Meile. Die Briefsammlungen in Nordstrand und Pellworm wurden zu 1. Februar 1866 zu Postexpeditionen.. In Tönning, Chathrinenherd und Oldensworth gab es ab 1. Februar 1866 einen Landbriefträgerdienst.(30. Januar 1866)
  • Postanweisungen und Postvorschüsse im Verkehr mit Hamburg. Das in Schleswig. Holstein und mit Lübeck eingeführte Postanweisungsverfahren galt ab 1. März 1866 auch mit Hamburg. Die Gebühr betrug auch hier 2 bzw. 3 ß. (21. Februar 1866)
  • Am 1. März wurde aus der Briefsammlung in Bargdeheide eine rechnungsführende Postexpedition. Entfernung 1 Meile von Oldeslohe. – Im schleswigschen Postbezirk erhielt das Kirchdorf Scherrebeck eine Post-Expedition. Sie wurde den Schleswigschen Grenz-Post-Anstalten zugerechnet. – Im Flecken Marne wurde eine Postexpedition mit Telegraphenstation eröffnet. (23. Februar 1866)
  • In Frydendal, unterstellt Flensburg, wurden zwei Landbriefträgerdienste eingerichtet. – Aus der Briefsammelstelle Bargteheide wurde eine Postexpedition, Entfernung nach Oldeslohe 1½, nach Ahrensburg 1 Meile. Die Briefsammelstelle Zarpen wurde aufgehoben. – Briefsammelstellen wurden aufgehoben in Garkau, Grünholz, Missunde, Schwensby, Sieseby und Kransund, in Sterup der Landpostbotengang. Am 17. März im Flecken Pinneberg wurde eine mit dem Postamt verbundenen Telegraphenstation angeschlossen. – Am 23. März 1866 im Flecken Ahrensböck wurde eine mit der Postexpedition kombinierte Telegraphenstation angeschlossen. (14. März 1866)
Portogerecht nach Mecklenburg
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Portogerecht nach Mecklenburg
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass Landbriefbestellungen an Sonntagen, der ersten Weihnachtstag und Karfreitag nicht zulässig sind, wohl aber Express-Bestellungen. (3. März 1866)
  • Zur Frankierung von Briefen nach Mecklenburg-Schwerin durch Freimarken sind drei Marken á 1⅓ ß zu verwenden, jedoch nach Burg nur zwei Marken á 1⅓ ß. andere galten als unfrankiert.
  • Zum 1. April 1866 sind in den Orte Preetz, Plön, Lütjenburg, Oldenburg, Heiligehafen, Neustadt, Lensan, Bornhöved, Bordesholm, Bramstadt und Trittau und die Briefsammlungen in Cismar und Voorde der Landbriefträgerdienst eingericht worden. – Aufgeboben wurden die Briefsammlestellen in Kreuz Döhnsdorf, Ascheberg, Beschendorf, Dahme, Grube, Grömitz und Eichede, sowie Böklund, Loit, Sörup und Süder-Barup, weiter die dem Postamt Sonderburg untergeordneten Briefsammlungen in Eken, Kasmoosdamm, Ketting, Lysabbel, Nübel, Krauland, Grünholz, Missunde, Schwensby, Sieseby und Trandslet. – In Burg im Süderdithmarschen gab es nun eine rechnungsführende Postexpedition. Die Briefsammlungen in Groß-Bredel , in Satrup und Uelsby in Angeln wurde zu Postexpeditionen mit Landbriefträgerdienst umgewandelt. – Die Poststation in Ahrensburg wurde aufgehoben. – Am 16. April 1866 wurde in Grumby in Angeln die Briefsammlung in eine Postexpedition umgewandelt. – In Tingloff, unterstellt Flensburg, wurde ein Landbriefträgerdienst eingeführt. – In Tarp gab es zwei Landbriefträgerdienste. – Pinneberg und Ahrensböck wurden mit einer Telegraphenstation verbunden. (27. März 1866)
1865 Amerikabrief
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1865 Amerikabrief
  • Für den einfachen frankierten Brief nach Nordamerika über Hamburg waren 6½ (2+4½) Sgr. zu zahlen. (26. März 1866)
  • Zum 1. Mai 1866 tritt im Kirchdorf Kaltenkirchen, Amt Segeberg eine Postexpedition mit Landbriefträgerdienst an Stelle der bisherigen Briefsammlung, Entfernung 1¾ bis Bramstedt. – In Dagebühl und Deetzbüll wurde aus den Briefsammlungen Postexpeditionen mit Telegraphenstation, Entfernung Leck - Dagebühl 3, Leck - Deetzbüll 1½ Meilen. – Im von Lauenburgischen Gebiet umschlossenen Lübeckischen Orte Nusse wurde eine preußische Post-Exedition eingerichtet. Tarif wie von Mölln. Ebenso in Grande, Groß-Görau, Groß-Schönbeck, Seedorf und Siebenbäumen. – In Keitum auf Sylt und in Scherrebeck wurde der Landbriefträgerdienst eingeführt. – Die Briefsammlung Kaltenkirchen wurde Postexpedition. (11. Mai 1866)
  • Vom 1.Mai an wurden Freimarken nur in Mengen abgegeben die eine volle Zahl ergaben, z.B. die 1⅓ Marke in 3 Bogen zu 25 Mark, drei einzelne zu 4 ß. (26. April 1966)
  • 2. Mai, Eröffnung der Bahn zwischen Woyens und Kolding. – Am 16. Mai wurde auf der Eisenbahnstation Woyens eine Post-Expedition mit Landbriefträgerdienst eröffnet, sie galt als Grenz-Post-Anstalt. (19. Mai 1866)
  • Durchmarsch preußischer Truppen durch Holsteiner Gebiet. (7. Juni 1866)
  • Sendungen mit Warenproben nach Rußland und Polen waren bis 15 Lot oder 250g, zulässig, bisher bis 3 Lot. (26. Mai 1866)
Proklamation
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Proklamation

Deutscher Krieg

Der Entschluss Österreichs im Frühjahr 1866, die Entscheidung über Schleswig-Holstein der Bundesversammlung in Frankfurt am Main zu übertragen, wurde von Bismarck als Bruch des Gasteiner Vertrages und als feindseliger Akt bewertet. Am 7. Juni 1866 rückten preußische Truppen von Schleswig aus in Holstein ein. Der Krieg war nicht mehr abwendbar.

    • Verordnungsblatt für Holstein, 10-Juni bis 31. September 1866
Aufruf an die Schleswig-Holsteiner
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Aufruf an die Schleswig-Holsteiner
  • Die K.K. Österreichische Regierung hatte sich vom Gasteiner Vertrag losgesagt. Daher hatte nun Preußen, neben dem Herzogtum Schleswig, auch das Herzogtum Holstein, besetzt. Das Herzogtum Lauenburg war bereits am 1. Januar 1866 übernommen worden. Die, von der österreichischen Statthalterei, eingesetzte Holsteinische Landesregierung in Kiel wurde am 15. September 1866 aufgelöst. An ihre Stelle trat das “Oberpräsidium für Schleswig-Holstein” unter Leitung von C. Scheel-Plessen. (12. Juni 1866)
  • Die Leitung der Verwaltung des Postwesens in Holstein wurde der Schleswigschen Postdirektion übertragen. Die neue Bezeichnung lautete “Ober-Postdirektion für Schleswig-Holstein” mit Sitz weiterhin in Flensburg. Die Holsteinische Ober-Postkasse wurde aufgelöst. Ihre Aufgabe übernahm die Postkasse der Direktion. Das Telegraphenwesen firmierte nun unter “Telegraphen-Direktion für Schleswig-Holstein” in Flensburg. (18. Juni 1866)
  • Mit dem 16. Juni 1866 gab es wieder die Briefsammlung in Döhndorf. – In Bredstedt und vom Bahnhof zu Oster-Ohrstedt wurde ein Landbriefträgerdienst eingerichtet. – Zum 1. Juni wurde die Briefsammlung in Schwenstrup auf Alsen aufgehoben und in Guderup neue eingerichtet, die auch den Landbriefträgerdienst von Schwendstrup übernahm. Im Juni1866 wurde die Briefsammlung Guderup ein Raub der Flammen und nicht wieder eröffnet. Schwendstrup wieder eingerichtet.– Im Lauenburgischen wurden die Postexpeditionen in Siebenbäumen und Gr. Schönberg aufgehoben, eine neue in Steinhorst eingerichtet. (29.Juni 1866)
  • Sendungen mit Lazarett - Gegenständen waren portofrei. (7. Juni 1866)
  • Die Postexpedition auf den Bahnhof in Büdelsdorf wurde geschlossen, den Landbriefträgerdienst übernahm das Postamt in Rendsburg. Die Briefsammlung in Hohn wurde dem Postamt Rendsburg unterstellt. – Bei der Postexpedition in Schwartau wurde ein Landbriefträgerdienst aufgenommen. Die Briefsammlung Neu-Teschau wurde daraufhin aufgehoben. – In Friedrichsort können Privatdepeschen aufgegeben werden.
  • Bahnpost. Mit dem 9. Juli 1866 wurden alle Eisenbahn-Post-Bureaus im Schleswig-Holsteinischen Postbezirk von einem Post-Spedtions-Amt geleitet. (7. Juli 1866)
  • In Fahrpostverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark wurde der Tarif für Sendungen bis 4 Pfund geändert. Es war zu zahlen für Pakete bis 1 Pfund 4 ß Courant oder 12 ß dän., bis 2 Pfund 5½ ß (18 ß), bis 4 Pfund 7½ ß (24 ß). – Zwischen den Schleswigschen und Jutischen Grenzpostanstalten galt für Pakete bis 1 Pfund 2½ ß Courant oder 8 ß dän., bis 2 Pfund 4 ß (12 ß), bis 4 Pfund 5 ß (16 ß). ((11. Juni 1866)
  • Die Briefsammlestelle in Schwabstedt und die in Schönwalde, bisher unter Husum, wurde Postexpedition, mit Landbriefträgerdienst. (1. Juli 1866)
  • Zum 1. Juni 1866 werden Landbriefträgerdienste bei den Postämter Pinneberg und Kellinghusen sowie in den Briefsammlungen Wrist und Jevenstedt eingerichtet. – Im Kirchdorf Schönwalde, in Gut Mönchneverstorff wurde aus der Briefsammlung eine rechnungsführende Postexpedition. – In Quikborn wurde eine Briefsammlestelle, unterstellt dem Postamt in Altona, eingerichtet. – In der Stadt Kiel wurde eine Posthalterei errichtet und dem Postfuhr- Contrahenten F. Meves übertragen. – Am 1. April 1866 wurde die Briefsammelstelle in Döhnsdorf aufgehoben und am 16. Juni wieder eröffnet worden. – Das Postamt in Bredstedt und der Briefsammlung am Bahnhof zu Oster-Ohrstedt wurde ein Landbriefträgerdienst aufgenommen. (4. Juni 1866)
  • Geänderter Fahrposttarif mit Schweden. (4. Juli 1866)
  • Für die von den Landbriefträgern angenommenen recommandierte Briefe, Geldsendungen und Pakete übernahm die Post erst bei der Ankunft in der Postanstalt. (7. Juli 1866)
  • Die provisorische Portotaxe für den Verkehr mit dem Preußischen Postbezirk galt nun auch für den Verkehr mit Hannover. (21. Juli 1866)
  • Auf der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn zwischen Hamburg und Lübeck galt der ermäßigte Fahrposttarif. Das Grund-, Gewichts- und Wertporto zwischen Hamburg und Lübeck gelegenen holsteinischen Postorten wurde nur zur Hälfte gerechnet. (1. August 1866)
  • Ohne Rücksicht darauf, ob die Sendungen von den Besatzungstruppen oder anderen preußischen Truppen aufgegeben werden, waren sie portofrei zu befördern. Gewöhnliche und recommandierte Briefe, Geldsendungen und Pakete ohne Wert in Militär-Dienstangelegenheiten mussten den Vermerk “Militaria” oder “Militair-Dienst” haben. In Privatangelegenheiten mussten gewöhnliche Briefe und Geldbriefe bis 50 Taler den Vermerk “Feldpostbrief” tragen. (23. Juli 1866)
  • Die Lohnfuhrordnung wurde zum 1. Oktober 1866 abgeändert. Es konnte jeder Fuhrmann Reisende befördern ohne eine Abgabe an die Post zahlen zu müssen. Allerdings durfte er die Transportmittel nicht wechseln. Regelmäßige Fuhrgelegenheiten zwischen bestimmten Orten die mehr als 5 ß kosteten, 30 Pfund Gepäck sollten frei sein, benötigten eine Concession der Postverwaltung. (30. Juli 1866)
  • Mit der Pferde-Eisenbahn zwischen Hamburg und Wandsbeck, Holsteinischer Anteil, durften keine Briefe befördert werden. (6. August 1866)
  • Ab 1. August 1866 war in Bredstedt, Leck, Elmshorn Horts, Reinbeck, Uetersen Schönwalde, Garding und Ballum ein Landbriefträgerdienst eingerichte worden. Das machte die Briefsammlungen in Okholm, Sande, Klixbüll, Neukrug und Randrup überflüssig. – In der dem Postamt Tondern unterstellten Briefsammlung Süder-Lügum und Moorbeck, unterstellt Apenrade, wurde ein Briefträgerdienst eingeführt. – Vom 16. August 1866 an wird in Sollerup, unterstellt dem Postamt Flensburg, eine Landbriefbestellung eingerichtet. – In Nordstrand und Pellworm gab es nun Telegraphenstationen, (26. Juli 1866)
  • Die Taxe mit Helgoland wurde auf Grund eines Postvertrags zwischen Hamburg und Großbritannien geändert. Je Lot waren zu zahlen, für den frankierten Brief 4½ Sgr., unfrankiert 5 Sgr. (13. August 1866)
  • Mit Postwertzeichen konnten Fahrpostsendungen aller Art sowie die Gebühr für recommandierte Briefe und Vorschußsendungen beglichen werden. (13. August 1866)
  • Zum 1. September 1866 gab es im Kirchort Tating eine Postexpedition. In Gravenstein, und beim Bahnhof Eggebeck, unterstellt Flensburg, beim Bahnhof Ascheberg, ebenso in Friedrichstadt und Wyk, in Neumünster, Remmels, Wilster, und St. Margareten, in Bredebro und Wallsbüll, Beider unterstellt Tondern, war der Landbriefträgerdienst eingeführt worden. Die Briefsammlung in Nieblum, Wiesby, Springhirsch und Todenbüttel (zum 16. September) wurde aufgehoben. – Am Bahnhof in Altona kam eine, dem Postamt Altona unterstellte Postexpediton hinzu. (19. August 1866)

Mit dem Rückzug Österreichs aus Holstein und dem Abschluss des Prager Friedens vom 23. August 1866 wurden die Herzogtümer Holstein und Schleswig am 24. Dezember 1866 als Ganzes eine preußische Provinz. Das war so nicht gewollt. Angestrebt war die Loslösung von Dänemark und Mitgliedschaft als eigenständiges Staatsgebilde “Schleswig-Holstein” innerhalb des Deutschen Bundes. Die Herzogtümer erreichten nur die Loslösung vom dänischen Gesamtstaat, nicht jedoch ihre Unabhängigkeit.

    • Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein, 1. Oktober bis 31. Dezember 1866
  • Am 16. September 1866 hatte Neukirchen eine Post-Expedition mit Landbriefträgerdienst.– Am 1. Oktober 1866 wurde die Briefsammlung Hattstedt aufgehoben. – In Ulderup, Burg auf Fehmarn und Petersdorf, in Schenefeld gab es einen neue Landbriefträgerdienst. – Die Briefsammlung Cismar wurde Postexpedition. – In Sensby wurde die Briefsammlung in eine Postexpedition eingestuft. – Die Postexpedition Bramstedt eröffnete am 1 Dezember einen Landbriefträgerdienst, die Briefsammlung Baurup aufgehöben. Am 12. Dezember erhielt Preetz Anschluss an des Telegraphennetz. (26. September 1866)
  • Postanweisungsbeträge auf Briefe nach Dänemark wurde abgelöst durch Postanweisungen per Formular. Die Gebühren betrugen bis 37 Mark 8 ß ... 2 ß Crt. = 6 ß R.M., bis 75 Mark 4 ß Crt. = 12 ß R.M., möglichst mit Freimarken frankiert. (29. September 1866)
  • Die bisher in Schleswig und Holstein getrennt verwendeten Postwertzeichen galten nun in beiden Herzogtümern. Die gemeinschaftlichen Schleswig-Holsteinischen Postfreimarken waren wieder gültig, nachdem sie am 5. Oktober 1865 außer Kurs gesetzt worden waren. (29. Oktober 1866)
  • Das Zoll-, Post- und Telegraphenwesen unterstand dem Oberpräsidenten in Kiel C. Schhel-Plessen. (27. November)
  • Die Gebühresätze im internen Schleswig-Holsteinischen Postanweisungsverkehr wurden dem preußische Tarif angepasst. Gebühren: bis 62 Mark 8 ß = 2⅔ ß Crt. bis 125 Mark 5⅓ ß Crt. unfrankiert wurden 2¾ ß Crt. bzw. 5½ ß Crt. erhoben. Kein Einfluss auf den Tarif mit Dänemark (21. November 1866)
Vereinigung mit der preußischen Post
  • In Albersdorf, Büsum und Pahlhude wurde am 1. Januar 1867 Postexpeditionen eröffnet. Eutin erhielt eine Telegraphenstation.

Preußisch

Am 22. Dezember 1866 folgte die Übernahme der Verwaltung des Postwesens. Das preußische Amtsblatt vom 22. Dezember 1866 verkündet unter Überschrift "Übernahme des Postwesens in den Herzogtümern Schleswig-Holstein." wie in Auszügen folgt:

  • “Das Postwesen ging am 1. Januar 1867 auf Preußen über. In Kiel wird eine Ober-Post-Direktion (OPD) eingerichtet. Im Verkehr mit Preußen incl. Hannover gilt für alle Sendungen der preußische, interne Porto- resp. Gebührentarif. Schleswig-Holstein gehört für Auslandssendungen in den 2. Taxrayon. Im Verkehr mit dem Postvereinsgebiet blieb die Übereinkunft von 1865 unverändert bestehen. Die Freimarken können bis auf weiteres zur Frankatur benutzt werden
Diese Freimarken können zur Frankatur benutzt werden
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Diese Freimarken können zur Frankatur benutzt werden

Im Verkehr mit dem Ausland finden die preußischen Postverträge Anwendung. Im Verkehr zwischen Skandinavien, Hamburg, Lübeck, Bergedorf und Lauenburg bleiben die alten Taxen bestehen.

Aus dem “Amtsblatt des königlichen (preußischen) Post-Departements.” entnehmen wir.

  • Die im preußischen und ehemals Hannoverschen Postgebiet gewährten Portofreiheiten galten nun auch in Schleswig Holstein, umgekehrt auch. (4. Januar 1867)
  • Für die Eisenbahnrouten in Schleswig-Holstein ist in Altona eine Post-Annahmestelle eingerichtet worden, unterstellt dem Eisenbahn-Post-Amt Nr 17 (Altona) (27. August 1867)
  • Fahrpostsendungen über 3 Lot ist beim Transit durch Schleswig-Holstein eine Zoll-Deklaration beizufügen. (14. September 1867) – Zum 1. Januar 1868 aufgehoben.
  • Depeschen-Anweisungen mit Lübeck waren nur zulässig mit Staatstelegraphenstationen innerhalb des Thurn und Taxisschen Postgebiet (ohne Hohenzollern) und den Staatstelegraphenstationen innerhalb des Herzogtums Lauenburg. (25. September 1867)
  • Neue Postexpeditionen gab es in St. Margareten, zu Brunsbüttel (März 67) Friedrichsort, zu Kiel (Mai 67) Westerland auf Sylt, zu Kaitum – Bredebroe, zu Lügumkloster ( Jun. 67) Toftlund, zu Lügumkloster – Tellingstedt, zu Pahlhube – Walsbüttel, zu Flensburg – Wedel, zu Blankenese – Wewelsflet, zu Glückstadt und Weist zu Bramstedt (Sep. 67) Sülfeld, zu Bargdeheide – Süder-Lügum, zu Tondern – Süderhastedt, zu Burg i. Dithm – Stockelsdorf, zu Schwartau – Petersdorf auf Fehmarn, zu Heiligenhafen (Okt. 67). – Ulderup, zu Ekensund – Schwenztrup, zu Norburg – Tanslet, zu Augustenburg – Röm, zu Ballum – Moorbeck, zu Lügumkloster. – Sommerstedt, zu Woyens (Nov. 67) – Rothekrug an der Nordschleswigschen Eisenbahn, zu Apenrade (Dez. 67)
  • Das Eisenbahn-Post-Amt Nr. 17 in Altona war zuständig für die Routen zwischen Hamburg und Lübeck, Hamburg und Altona, Altona und Vamdrup, Elsmhorn und Itzehoe, Ascheberg und Kiel, Neumünster und Neustadt, Orstedt und Tönning, Klosterkrug und Schleswig, Woyens und Hadersleben, Altona und Blankenese sowie zwischen Tingleff und Tondern.
1867 Auslagenbrief oder Nachnahme
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1867 Auslagenbrief oder Nachnahme
  • Mit dem Ende des Jahres werden im ganzen Umfange des Norddeutschen Postgebiets die bisherigen Freimarken und Franco-Couverts außer Gebrauch gesetzt. (24. Dezember 1867)

Am 1. Januar 1868 nahm die “Norddeutschen Bundespost” ihren Dienst auf. Alle schleswig-holsteinischen Marken verloren ihre Gültigkeit.

1868 Postvertrag mit Dänemark
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1868 Postvertrag mit Dänemark

Am 1. Mai 1868 trat ein Postvertrag mit Dänemark in Kraft. Im Amtsblatt vom 24. April 1868 unter dem Titel: “Ausführung des am 7./9.April d.J. mit Dänemark abgeschlossenen Postvertrages."

  • “Zwischen dem Norddeutschen Bund und Dänemark ist ein Postvertrag abgeschlossen worden, der am 1. Mai 1868 in Kraft tritt. Er löst alle Vereinbarungen zwischen Preußen und Dänemark, sowie die besonderen Übereinkommen über Schleswig-Holstein ab. Die in den freien Hansestädten Lübeck und Hamburg besessenen oder ausgeübten Postrechte gehen mit diesem Datum auf den Norddeutschen Bund über. Die Bestimmungen gelten auch für Süddeutschland und Luxemburg."
  • Es bestand kein Frankierungszwang. Zwischen Schleswig-Holstein mit Einschluss des Fürstentums Lübeck sowie den freien Hansestädten Lübeck nebst Travemünde und Hamburg nach und aus Dänemark bestand ein ermäßigtes Porto für Localbriefe der Grenzorte (Bredebro, Christiansfeld, Gramm, Hadersleben, Lügumkloster, Scherrebeck, Sommerstedt, Toftlund und Woyens - Kolding, Ribe und Skodborghuus)
  • Der einfache Brief nach Dänemark durfte 1 Lot incl. wiegen, aus Dänemark 15g.. Briefe über 1 Lot (15g) bis 250g kosteten das Doppelte.
  • Bei Drucksachen und Warenproben, die frankiert sein mussten, galt der Tarif je 2½ Sgr. aber nicht mehr als das doppelte Porto für Briefe. Maximal also 2, 3 oder 4 Gr. oder 13 Kr.. Mit Freimarken oder Couverts nicht oder unzureichend frankierte Sendungen wurden als unfrankierte Briefe taxiert, der Wert der Freimarken wurde angerechnet. [ 1 Schilling Dänisch = ¼ Gr.]
  • Es war gestattet, Briefe, Drucksachen und Warenproben einzuschreiben, auch konnte ein Rückschein verlangt werden.
  • Expressbriefe waren nur in Orte mit Postanstalt möglich. Der Vermerk “durch Expressen zu bestellen” bzw. “at besörges pr. Expreß” ist in rot oder blau in die Augen fallend zu unterstreichen. Porto und Gebühr mussten vorausbezahlt werden.
  • Nach allen Orten im NDP und Dänemarks konnten Postanweisungen geschickt werden. Der Betrag durfte 50 Taler resp. 75 Reichstaler nicht übersteigen. Das Porto wurde ohne Unterschied des Betrages der Postanweisung erhoben. Zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein mit Einschluss des Fürstentums Lübeck sowie Hamburg und Lübeck nebst Travemünde wurde bei 25 Taler bzw. 37½ Reichstaler eine ermäßigte Gebühr von 2 Gr. erhoben. Postanweisungen sind möglichst unter Verwendung von Freimarken. Aus Dänemark kommend erhielten sie auf der Rückseite den Stempel des Auswechselungs-Amtes in Kiel oder Hadersleben.
  • Für den Briefverkehr im Einzeltransit durch den NDP galt die Gewichts-Progression noch nicht. Das deutsche Transitporto betrug daher 1 Sgr. je Lot für frankierte Briefe bzw. 2 Sgr. für unfrankierte pro Lot incl.. Für Drucksachen und Warenproben ½ Sgr je 2½ Lot incl.
  • Bei frankierten Briefen wurde in Dänemark in roter Zahl links auf der Adresse das fremde Porto in Sgr. angegeben. Beim Eingangs-Postamt wurde dies geprüft und mit dem Zusatz “W.P.” versehen. Für unfrankierte Briefe aus dem Ausland nach Dänemark notiert das Eingangs-Postamt das fremde Porto mit blauer Tinte auf der Rückseite in Sgr. mit dem Zusatz “a.P.” Beim Eingang in Süddeutschland wurde das ihr gebührende Porto (2 Sgr. pro Lot incl.) und das fremde Porto in einer Summe notiert.
  • Eine notwendige Nachsendung iwar frei von jedem Zuschlag,. Dies galt natürlich nicht für Auslagen, wie fremdes Porto. Laufzettel sind nur für Sendungen zugelassen, für die die Post eine Gewährleistung übernimmt. Es gelten die allseits bekannten Bedingungen.
  • Schiffsbriefe waren ausdrücklich zugelassen. Das Porto bestand aus den internen Porto und dem Seeporto für den Kapitän.

ENDE

1920 Abstimmungsgebiet in Nordschleswig

Karte des Absstimmungsgebiets

Auf Grund des Versailler Vertrages war in fünf deutschen Grenzgebieten, in Eupen -Malmedy, Schleswig, Ostpreußen (Marienwerder und Allenstein) Oberschlesien und im Saarland, eine Abstimmung darüber vorgeschrieben, ob die Einwohner unter der Regierung des Deutschen Reiches bleiben oder unter die des Nachbarlandes kommen wollten.

Zur Absicherung und Garantie einer freien und unabhängigen Wahl war festgelegt worden, dass die deutsche Reichswehr das Abstimmungsgebiet zu verlassen hatte. Für Ruhe und Sicherheit hatten in dieser Zeit, neben einer verbliebenen deutschen Polizeitruppe, die im Vertrag bestimmten Besatzungseinheiten zu sorgen. Die Abstimmungskommissionen setzten sich aus Vertretern von Großbritannien, Italien, Frankreich und Japan zusammen. Die Abstimmungstruppen stellten Großbritannien, Frankreich und Italien. Ursprünglich war die Beteiligung der USA vorgesehen, diese hatten aber den Versailler Vertrag nicht unterschrieben und schieden dadurch für derartige Aufgaben aus.

Es fiel den Entsendestaaten nicht ganz leicht, ein entsprechend starkes Kontingent aufzustellen. In allen drei Ländern war man dabei, die Truppen zu reorganisieren und auf Friedenstärke zu reduzieren. Zudem waren britische und französische Truppen in Übersee bei "Polizei-Aktionen" gebunden. Die Briten kämpften außerdem in Irland gegen die I.R.A., in Italien herrschten große Unruhen und Streiks, so daß die Armee zu Hause dringen benötigt wurde.

Schleswig (mit Flensburg)

Beispiele der Markenausgaben

Bereits am 14. November 1918 bot die deutsche Regierung eine Neuordnung der Grenze in Nordschleswig an. Die dänische Regierung lehnte ab, sie wartete auf den Abschluß eines Friedensvertrages.

Diese Volksabstimmung in Nordschleswig war historisch am ersten begründet. Als im Prager Frieden 1866 Österreich die Elbherzogtümer an Preußen abtrat, nahm Bismark den fünften Artikel auf Drängen Napoleons III. in den Friedensvertrag auf, welcher besagte, "daß die Bevölkerung der nördlichen Distrikte von Schleswig mit Dänemark wieder vereinigt werden solle, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch danach zu erkennen gebe." Es wurde hierbei der Tatsache Rechnung getragen, daß diese nördlichen Distrikte einen beträchtlichen Teil dänischer Bevölkerung umfaßten. Der Artikel galt jedoch zwischen den beiden Kontrahenten des Prager Friedens, Preußen und Österreich, und enthielt keine völkerrechtliche Verpflichtung mehr, nachdem er 1878 durch Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Mächten aufgehoben worden war.

Der Friedensvertrag von Versailles bestimmte in § 12 eine Abstimmung in drei Zonen. (Linie Schlei-Eidermündung) Der dänische Gesandte in Paris überreichte Clemenceau am 17. Mai 1919 eine Note gegen die dritte Zone.

In einer umfangreichen Akte beschäftigten sich die Artikel 108 - 114 mit der Zukunft Nordschleswigs. Die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark sollte durch Volksabstimmung festgelegt werden. Das Gebiet wurde in zwei Zonen geteilt, deren größere nördliche nach der Mehrheit der Gesamtstimmen, die südliche nach dem Ergebnis in den einzelnen Gemeinden zu Dänemark oder Deutschland geschlagen werden sollte.

Spätestens drei Wochen nach Räumung diese Gebiets durch die deutschen Truppen und Behörden hatte die Abstimmung stattzufinden. Spätestens fünf Wochen nach der Abstimmung in der ersten Zone hatte die Abstimmung in der zweiten Zone zu erfolgen.

Die Internationale Kommission veröffentlichte am 15. Januar 1920 ihre Proklamation, durch welche sie die Gewalt in Nord- und Mittelschleswig übernahm.

Der Kommission gehörten an: der französische Gesandte Paul Claudel, der norwegische Telegraphendirektor T.T. Heftye, der schwedische Landeshauptmann Oskar von Sydow und als Generalsekretär der Kommission Mr. C. Brudenell-Bruce.

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Am 20. Januar 1920 trafen, aus dem Rheinland kommend, 300 französische Alpenjäger des 2. Batallion Chasseurs Alpines zur Besetzung Harderslebens ein. Sonderburg wurde am 21. Januar 1920 von einer weiteren Abteilung besetzt. Eine Abteilung französischer Alpenjäger besetzte Flensburg am 25. Januar 1920, zusammen mit einem Bataillon englischer Truppen (des " 1st Batallion Sherwood Foresters"). In Appenrade wurden zwei Offiziere und 35 Mann stationiert. Tondern erhielt einen Offizier und 30 Mann als Einquartierung zugeteilt.

Die Abstimmungstruppen in Schleswig verfügten über keine Feldposteinrichtungen. Die Post wurde gesammelt und in geschlossenen Postsäcken in die Heimat transportiert. Von den Briten sind Belege mit der Inschrift "Schlesvig Plebiscite Force" oder "Flensburg Plebiscite Force" bekannt, die erst nach Ankunft in London abgestempelt wurden.

Bei Regen und Sturm fand am 10. Febraur 1920 in der 1.Zone die Abstimmung statt. Das Ergebnis war nach amtlicher Zählung: 75 431 für Dänemark (74,2%) und 25 329 für Deutschland (24,9%), bei einer Wahlbeteiligung von 91,5 %.

In der zweiten Zone - am 14. März 1920 - stimmten in Flensburg 27 081 für Deutschland und 8.987 für Dänemark. Das Gesamtergebnis in der zweiten Abstimmungszone war: 51 724 für Deutschland (80%) und 12 800 für Dänemark (20%).

Eine Bekanntmachung der Internationalen Kommission vom 15. Juni 1920 lautete: "Nachdem die alliierten und assoziierten Mächte gemäß Artikel 110 des Friedensvertrages von Versailles heute die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark festgelegt haben, gibt die Internationale Kommission hierdurch bekannt, daß ihre Machtbefugnis im Abstimmungsgebiet ab 16 d. Mts. aufgehoben ist."

Am 16.Juni 1920 verließ die Internationale Kommission Flensburg; sie unterhielt noch einige Zeit ein Abwicklungsbüro in Kollund.

Siehe auch

Literatur

  • U. J. Lornsen: “Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein”, gedruckt bei C. F. Mohr, Kiel, November 1830.
  • “Michel Deutschland-Spezial 1991", Schwanenberger Verlag GMBH, Nünchen
  • Sager, Wilhelm: “Postgeschichte Schleswig-Holstein”, Verlg Boyens Co, 202
  • Niemann, Prof. August: “Handbuch der schleswig-holsteinischen Landeskunde”, 1. Band Herzogtum Schleswig, Schleswig 1799 [enthält Münz- und Postwesen, Postorte mit Taxangaben]
  • Gudme, Andreas Christoffer: “Schleswig - Holstein, eine statistisch-geographisch-topographische Darstellung dieser Herzogtümer”, 1. Band, Kiel 1833, darin Seite 353 §141 Post und Beförderungswesen
  • "Verordnungen und Verfügungen der provisorischen Regierung der Herzogtümer Schleswig Holstein", Kiel 1849, Verlag von Carl Schröder & Comp
  • Esmarch: "Das Herzogtum Schleswig und die Landesverwaltung zu Flensburg im Jahre 1849", Berlin, 1850, Verlag von Georg Reimer
  • “Gesetz- und Verordnungsblatt für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg” 1864 bis Januar 1865
  • “Verordnungsblatt für das Herzogtum Schleswig, 1864 bis Januar 1865", Schleswig 1965,
  • “Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein und Lauenburg, 1865”
  • Verordnungsblatt für das Herzogtum Holstein, 1. Januar bis 9. Juni 1866
  • Verordnungsblatt für das Herzogtum Schleswig, 1. Januar bis 9. Juni 1866
  • Verordnungsblatt für Holstein, 10.Juni bis 31. September 1866
  • "Verordnungsblatt für das Herzogtum Holstein, vom 15. September bis 31. Dezember 1865"'
  • Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein, 1. Oktober bis 31. Dezember 1866
  • "Amts-Blatt des königlichen Post-Departements", redigiert vom General-Post-Amt Berlin, kgl. Geheime ober-Hof-Druckerei, Berlin für das Jahr 1866 und weitere
  • Steven/Meyer: "Die Feldpost der Alliierten in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg 1918 . 1935",Eigenverlag Werner Steven, Braunschweig 1988
  • Hans Andersen, Schriftenreihe "Neues Handbuch der Briefmarkenkunde", Heft 8, "Nord-Schleswig (Plebiscit 1920)", Frankfurt a.M., 1962.
  • Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra, "Geschichte unserer Zeit", Band 2., "Die Revolution, ihre Entstehung und Folgen, 1916 - 1922", (Nationale Verlags-Gesellschaft m.b.H.), Leipzig, ohne Jahr.

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